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   LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11   

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https://dejure.org/2014,25426
LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11 (https://dejure.org/2014,25426)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2014 - L 4 P 5119/11 (https://dejure.org/2014,25426)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - L 4 P 5119/11 (https://dejure.org/2014,25426)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 4 P 2963/06

    Verhinderungspflege im Ausland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Ihre Auffassung werde durch das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 11. Mai 2007 - L 4 P 2963/06 - (in juris) gestützt.

    In Fällen, in denen statt des Pflegegelds die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI beansprucht werde, sei ein Fall der Verhinderung der Pflegeperson nicht denkbar (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2007 - L 4 P 2963/06 - a.a.O.).

    Auch der erkennende Senat gehe in seinem Urteil vom 11. Mai 2007 (L 4 P 2963/06; a.a.O.) davon aus, dass Ansprüche auf Verhinderungspflege in Fällen der vorliegenden Art nicht ruhten.

    Der erkennende Senat hatte in seinen Urteilen vom 11. Mai 2007 (L 4 P 2828/06 und L 4 P 2963/06; a.a.O.) - bei allerdings abweichendem Sachverhalt - eine abschließende Klärung der Frage, ob es sich bei der Verhinderungspflege um eine Geld- oder Sachleistung handelt, ausdrücklich offen gelassen und hierzu wie folgt ausgeführt:.

    Entgegen seiner bisherigen Auffassung geht der Senat nicht mehr davon aus, dass die Verhinderungspflege ein "Surrogat" für das Pflegegeld nach § 37 SGB XI darstellt (so noch in den Urteilen des erkennenden Senats vom 11. Mai 2007 - L 4 P 2828/06 und L 4 P 2963/06 - a.a.O.).

    Dann können die Voraussetzungen von § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 SGB XI erfüllt sein (Padé in: jurisPK-SGB XI, 1. Aufl. 2014, § 34 SGB XI, RdNr. 25; vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 11. Mai 2007 - L 4 P 2828/06 und L 4 P 2963/06 ; a.a.O.).

  • BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Ein Anspruch auf Fortzahlung des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI während der Zeit, in der die Kosten der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI von der Pflegeklasse übernommen werde, bestehe nicht (BSG, Urteil vom 22. März 2001 - B 12 P 3/00 R - in juris).

    Der Pflegebedürftige brauche über die Verwendung des Pflegegeldes keinen Nachweis zu führen (BSG, Urteil vom 22. März 2001 B 12 P 3/00 R - a.a.O.).

    Dies wird auch durch die bereits vom SG zitierte Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22. März 2001 - B 12 P 3/00 R - a.a.O.) bestätigt, wonach ein Anspruch auf Fortzahlung des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI während der Zeit, in der die Kosten der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernommen werden, nicht besteht.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 4 P 2828/06

    Verhinderungspflege im EU-Ausland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Der erkennende Senat hatte in seinen Urteilen vom 11. Mai 2007 (L 4 P 2828/06 und L 4 P 2963/06; a.a.O.) - bei allerdings abweichendem Sachverhalt - eine abschließende Klärung der Frage, ob es sich bei der Verhinderungspflege um eine Geld- oder Sachleistung handelt, ausdrücklich offen gelassen und hierzu wie folgt ausgeführt:.

    Entgegen seiner bisherigen Auffassung geht der Senat nicht mehr davon aus, dass die Verhinderungspflege ein "Surrogat" für das Pflegegeld nach § 37 SGB XI darstellt (so noch in den Urteilen des erkennenden Senats vom 11. Mai 2007 - L 4 P 2828/06 und L 4 P 2963/06 - a.a.O.).

    Dann können die Voraussetzungen von § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 SGB XI erfüllt sein (Padé in: jurisPK-SGB XI, 1. Aufl. 2014, § 34 SGB XI, RdNr. 25; vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 11. Mai 2007 - L 4 P 2828/06 und L 4 P 2963/06 ; a.a.O.).

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Querschnittslähmung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Die Verhinderungspflege verfolge das Ziel, die durch die Einschaltung einer Ersatzpflegeperson, eines ambulanten Pflegedienstes oder durch einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Pflegeheim entstehenden zusätzlichen Aufwendungen abzudecken (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - in juris).

    Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Ersatzpflege liege die Voraussetzung des § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB XI, die Pflege mit Hilfe des Pflegegeldes sicherzustellen, nicht mehr vor (BSG, Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 10 P 7/14

    Gewährung von Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    c) Mit dem LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12. März 2014 - L 10 P 7/14 - in juris) und der Beklagten geht der Senat nunmehr davon aus, dass es sich bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI um keine Geld-, sondern vielmehr um eine Sachleistung handelt, mit der Folge, dass der Anspruch auf Leistungen bei Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SGB XI ruht.

    Im Verhinderungsfall tritt der Anspruch nach § 39 SGB XI daher nicht an die Stelle der ansonsten zu erbringenden häuslichen Pflegeleistung, sondern enthält demgegenüber eine Zusatzleistung, mit der die weitgehende Aufrechterhaltung des bisherigen Betreuungsniveaus angestrebt wird (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil von 12. März 2014 - L 10 P 7/14 - a.a.O.).

  • EuGH, 08.07.2004 - C-502/01

    Gaumain-Cerri

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) handele es sich bei Pflegegeld um Geldleistungen der Krankenversicherung im Sinne der EWG-Verordnung Nr. 1408/71, die auch ins Europäische Union (EU)-Ausland zu exportieren seien und bei einem Aufenthalt im EU-Ausland bzw. einem diesem gleichgestellten Land generell nicht ruhten (EuGH, Urteile vom 5. März 1998 - C-160/96 - sowie 8. Juli 2004 - C-502/01 und C-31/02 - alle in juris).

    Im Übrigen hat auch der EuGH entschieden, dass es sich bei den Geldleistungen wegen Pflege, wie dem Pflegegeld, aber auch den Rentenversicherungsbeiträgen für Personen, von denen sich ein Pflegebedürftiger Leistungen der häuslichen Pflege erbringen lässt, um Geldleistungen der Krankenversicherung im Sinne der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 (nunmehr EG-Verordnung 883/2004) handelt, die auch ins EU-Ausland zu exportieren sind, also beim Aufenthalt im EU-Ausland bzw. in einem diesem gleichgestellten Land (wie die Schweiz) generell nicht ruhen (vgl. EuGH, Urteile vom 5. März 1998 - C-160/96 - sowie 8. Juli 2004 - C-502/01 und C-31/01 -, a.a.O.).

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) handele es sich bei Pflegegeld um Geldleistungen der Krankenversicherung im Sinne der EWG-Verordnung Nr. 1408/71, die auch ins Europäische Union (EU)-Ausland zu exportieren seien und bei einem Aufenthalt im EU-Ausland bzw. einem diesem gleichgestellten Land generell nicht ruhten (EuGH, Urteile vom 5. März 1998 - C-160/96 - sowie 8. Juli 2004 - C-502/01 und C-31/02 - alle in juris).

    Im Übrigen hat auch der EuGH entschieden, dass es sich bei den Geldleistungen wegen Pflege, wie dem Pflegegeld, aber auch den Rentenversicherungsbeiträgen für Personen, von denen sich ein Pflegebedürftiger Leistungen der häuslichen Pflege erbringen lässt, um Geldleistungen der Krankenversicherung im Sinne der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 (nunmehr EG-Verordnung 883/2004) handelt, die auch ins EU-Ausland zu exportieren sind, also beim Aufenthalt im EU-Ausland bzw. in einem diesem gleichgestellten Land (wie die Schweiz) generell nicht ruhen (vgl. EuGH, Urteile vom 5. März 1998 - C-160/96 - sowie 8. Juli 2004 - C-502/01 und C-31/01 -, a.a.O.).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R

    Ersatz- bzw Verhinderungspflege während des Urlaubs, Tagessatz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Insoweit haben nach § 39 SGB XI die Pflegebedürftigen grundsätzlich die freie Wahl zwischen geeigneten Pflegepersonen und Pflegeeinrichtungen einerseits und den in Betracht kommenden Orten der Verhinderungspflege andererseits (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 P 9/99 R - in juris).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-562/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsklage - Art. 56 AEUV - Deutsche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Danach gehören zu den Geldleistungen nicht Leistungen, die die häusliche oder stationäre Pflege des Versicherten, den Kauf von Pflegehilfsmitteln und bestimmte Maßnahmen decken sollen; sie fallen unter den Begriff der "Sachleistungen", die in das EU-Ausland nicht exportierbar sind (vgl. auch EuGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - C-208/07 - und 12. Juli 2012 - C-562/10 - beide in juris).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11
    Danach gehören zu den Geldleistungen nicht Leistungen, die die häusliche oder stationäre Pflege des Versicherten, den Kauf von Pflegehilfsmitteln und bestimmte Maßnahmen decken sollen; sie fallen unter den Begriff der "Sachleistungen", die in das EU-Ausland nicht exportierbar sind (vgl. auch EuGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - C-208/07 - und 12. Juli 2012 - C-562/10 - beide in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 3 P 18/02

    Anspruch auf Erstattung der Kosten der häuslichen Pflege und der

  • EuGH - C-31/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R

    Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 P 2403/20

    Soziale Pflegeversicherung - Grenzgänger - Verhinderungspflege - keine im Wege

    Der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Sachleistung schließt danach auch solche Leistungen ein, die durch Zahlung des verpflichteten Trägers, insbesondere in der Form der Kostenübernahme oder -erstattung, erbracht werden (so bereits zu den Vorgängerregelungen der VO [EWG] Nr. 1408/17: EuGH, Urteil vom 5. März 1998 - a.a.O., Rn. 31 f.; Senatsurteil vom 18. Juli 2014 - L 4 P 5119/11 - juris, Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. März 2014 - L 10 P 7/14 - juris, Rn. 23).

    Insoweit war der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Auslegung von § 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI in seinem Urteil vom 18. Juli 2014 (- L 4 P 5119/11- juris entgegen seiner früheren Rechtsprechungstendenz, vgl. Urteile vom 11. Mai 2007 - L 4 P 2963/06 - und - L 4 P 2828/06 - juris) noch davon ausgegangen, dass es sich bei der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI um eine Sachleistung handle.

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