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   LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19   

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https://dejure.org/2020,29730
LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19 (https://dejure.org/2020,29730)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19 (https://dejure.org/2020,29730)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. August 2020 - L 11 EG 4175/19 (https://dejure.org/2020,29730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 3 S 1 BEEG, § 2 Abs 3 S 2 BEEG, § 2 Abs 1 S 3 BEEG, § 611a BGB, § 46 BRAO
    Elterngeld - nachgeburtliches Einkommen - Durchschnittsberechnung - Mehrverteilung auf die übrigen Bezugsmonate - nur Verteilung auf Bezugsmonate mit positiven Einkünften - Einkommenszuflüsse durch spätere Gehaltsnachzahlungen und Ansparungen - regelmäßige Gehaltszahlung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 957
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 18/12 R

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Differenz zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Das Bundessozialgericht (BSG 04.09.2013, B 10 EG 18/12 R) habe bereits entschieden, dass die Vorschrift nicht anwendbar sei, wenn nur negative Einkünfte erzielt worden seien.

    Das BSG habe die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 BEEG ausdrücklich auf die Fälle beschränkt, in denen im Bezugszeitraum ausschließlich negative Einkünfte erzielt worden seien (04.09.2013, B 10 EG 18/12 R).

    In dieser Konstellation widerspräche es Sinn und Zweck, das Elterngeld abzusenken (BSG 04.09.2013, B 10 EG 18/12 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 23).

  • BGH, 18.03.2019 - AnwZ (Brfg) 6/18

    Zulassung als Syndikatsrechtsanwalt: Antragsablehnung wegen Inanspruchnahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Der Bundesgerichtshof (BGH 18.03.2019, AnwZ (Brfg) 6/18) habe ausdrücklich entschieden, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit der in § 46 BRAO vorausgesetzten Ausübung der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit jedenfalls nicht entgegenstehe.

    Das Arbeitsverhältnis bestand zwar weiter, jedoch ruhten die sich daraus ergebenden Hauptpflichten während der Elternzeit (vgl BGH 18.03.2019, AnwZ (Brfg) 6/18, NJW 2019, 2032).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - L 1 EG 7/16

    Elterngeld - nichtselbstständige Tätigkeit - Einkünfte im Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des LSG Schleswig-Holstein, dass es darauf im Hinblick auf die erforderliche Durchschnittsbetrachtung des gesamten Bezugszeitraums nicht ankommt und alle regelmäßigen Gehaltszahlungen für diesen Zeitraum unabhängig vom jeweiligen konkreten Überweisungstag erfasst werden (LSG Schleswig-Holstein 15.08.2019, L 1 EG 7/16 R).
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist inzwischen für Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt geklärt, dass es nicht entscheidend darauf ankommt, wann ein nachträglich gezahlter Arbeitslohn vom Elterngeldberechtigten "erarbeitet" worden ist, weshalb auch nachträglich und verspätet ausgezahltes Gehalt, das im Bemessungszeitraum ausgezahlt wird, zu berücksichtigen ist (BSG 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19

    Berechnung von Elterngeld für eine Rechtsanwältin; Basiselterngeld und Elterngeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Ansonsten würde sich die Einbeziehung auch der Monate einer selbständigen Tätigkeit mit nur negativen Einkünften in die Durchschnittsberechnung der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung letztlich als nicht statthafter vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten darstellen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 06.11.2019, L 2 EG 6/19; BSG 12.07.2018, B 10 EG 16/17 B).
  • BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Ansonsten würde sich die Einbeziehung auch der Monate einer selbständigen Tätigkeit mit nur negativen Einkünften in die Durchschnittsberechnung der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung letztlich als nicht statthafter vertikaler Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten darstellen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 06.11.2019, L 2 EG 6/19; BSG 12.07.2018, B 10 EG 16/17 B).
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Auch geringfügige Einkünfte begründen die Anwendung von § 2 Abs. 3 BEEG, die lediglich bei negativen Einkünften ausgeschlossen ist (BSG 13.12.2018, B 10 EG 9/17 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 EG 10/13

    Bezugszeitraum; Einkommensanrechnung; Elterngeld; modifiziertes Zuflussprinzip

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Zwar hat die Klägerin im 3. Lebensmonat nicht gearbeitet, jedoch zählen auch Einkommenszuflüsse hierzu, die auf eine "Ansparung" zurückzuführen sind, insbesondere Gehaltszahlungen aus Zeitwertkonten oder Überstunden (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 22.10.2014, L 2 EG 10/13).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - L 11 EG 4175/19
    Die Bewilligung vorläufiger Leistungen ist ein eigenständiger Verwaltungsakt iSv § 31 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X), der gesondert mit Widerspruch und Klage angefochten werden kann (BSG 27.06.2013, B 10 EG 2/12 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2022 - L 11 EG 1334/21

    Elterngeldberechnung - höheres Elterngeld bei rechtzeitigem Elterngeldwechsel vor

    Ausgeschlossen von der Anwendung des § 2 Abs. 3 BEEG sind damit lediglich negative Einkünfte (vgl BSG 13.12.2018, B 10 EG 9/17 R, Rn 29, juris; vgl auch Urteil des Senats vom 18.08.2020, L 11 EG 4175/19, BeckRS 2020, 25917 Rn 25: Nur Monate ohne Erwerbseinkommen sind aus der Berechnung des Durchschnittseinkommens im Bezugszeitraum vollständig auszuklammern; Revision anhängig unter B 10 EG 4/20 R).
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