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   LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16   

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https://dejure.org/2018,45895
LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16 (https://dejure.org/2018,45895)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 10 R 2783/16 (https://dejure.org/2018,45895)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 10 R 2783/16 (https://dejure.org/2018,45895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 Abs 1 SGB 6, § 77 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6, § 77 Abs 2 S 2 SGB 6, § 236b SGB 6, § 264d S 1 SGB 6
    Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiterhin verfassungsgemäß - trotz Leistungsverbesserungen durch das RVLVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Hierzu stützt sich der Senat auf die verfassungsrechtlichen Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 11.01.2011 (1 BvR 3588/08, u.a. in juris, Rdnrn. 26 ff.), in dem es die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, für mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen hat (vgl. zuvor auch ausführlich BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05, u.a. in juris, Rdnrn. 75 ff., zur Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit).

    Es sollen vielmehr auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente an den durch ihren früheren Rentenbeginn und die damit verbundene Rentenlaufzeit entstehenden Mehrkosten angemessen beteiligt und damit eine rentenartübergreifende Kompensationsregelung geschaffen und so das Ziel der Kostenneutralität erreicht werden (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011, a.a.O., Rdnr. 41 mit der dortigen Bezugnahme auf den Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O, s. dort Rdnr. 81).

    Bereits im Beschluss vom 11.11.2008 (a.a.O., Rdnrn. 79 ff.) hat das BVerfG klargestellt, dass der Gesetzgeber befugt ist, angemessen - hier durch finanzielle Einschnitte über die Absenkung des Zugangsfaktors - der mit der Frühverrentung einhergehenden längeren Rentenzahlungsbelastung entgegenzusteuern.

    Denn damit soll - unabhängig von einem etwaigen Bestreben, die zunehmende Frühverrentungspraxis einzudämmen - Kostenneutralität für die mit längeren Rentenbezugszeiten einhergehenden vorzeitigen Rentenleistungen erzielt und letztlich der mit dem vorzeitigen Rentenbezug entstehende Leistungsvorteil ausgeglichen werden (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O., Rdnrn. 81 f. unter Hinweis auf BTDrs. 11/4121, S. 144).

    Es hat zudem herausgearbeitet, dass mit der Einführung des gekürzten Zugangsfaktors sachgerecht ausschließlich diejenigen Versicherten belastet werden, die tatsächlich früher Rente beziehen, indem sie im Wege einer versicherungsmathematischen Pauschalierung mit den von ihnen selbst verursachten Mehrkosten belastet werden (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O., Rdnr. 86).

    Vielmehr steht dem Gesetzgeber bei der Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O., Rdnr. 79).

    Hinsichtlich der vom Kläger angeführten "deutlichen Anhebung von Leistungen für die Kindererziehung" durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz (vgl. etwa § 307d SGB VI) ist schon nicht ansatzweise ersichtlich - geschweige denn vom kundig vertretenen Kläger substantiiert dargelegt -, inwieweit hier eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O., Rdnr. 91 m.w.N.).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Denn der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie durch den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2; Urteil vom 31.07.2002, B 4 RA 113/00 R in juris, Rdnr. 15).

    Dem entsprechend hat der Kläger den Streitgegenstand im vorliegenden Rechtsstreit zulässigerweise auf dieses Element der Rentenberechnung eingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 zum Zugangsfaktor; Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R in SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 zur Ermittlung von Entgeltpunkten für bestimmte Zeiträume, hier der Kindererziehung), sodass sich die gerichtliche Prüfung hierauf beschränkt (BSG, a.a.O.).

    Gemäß § 77 Abs. 1 SGB VI in der zum Rentenbeginn maßgebenden Fassung (§ 300 Abs. 1 SGB VI; BSG, Urteil vom 25.02.2004, a.a.O.) richtet sich der Zugangsfaktor nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Gegenstand des Rechtsstreits ist alleine der Bescheid vom 17.04.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.08.2015 und zwar nur in Bezug auf die dort geregelte Höhe der zuerkannten Rente (genauer: der Ablehnung eines darüber hinausgehenden Anspruchs, s. BSG, Urteil vom 31.07.2002, B 4 RA 113/00 R in juris, Rdnr. 14) und auch nur im Hinblick auf den vom Kläger geltend gemachten höheren Zugangsfaktor.

    Denn der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie durch den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2; Urteil vom 31.07.2002, B 4 RA 113/00 R in juris, Rdnr. 15).

  • BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96

    Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten militärischen Dienstes als Ersatzzeit (§

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Zudem verkennt der Kläger, dass der Gesetzgeber auch im Rahmen von Kindererziehungszeiten einen weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfG-K, Beschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 in juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 29.08.2007, 1 BvR 858/03 in juris, Rdnr. 8, beide m.w.N.) und dass die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ihren Grund darin hat, dass die Kindererziehung für die gesetzliche Altersvorsorge bestandssichernde Funktion hat (BVerfG-K, Beschluss vom 09.01.2006, 1 BvR 756/96 in juris, Rdnr. 20).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 858/03

    Eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Zudem verkennt der Kläger, dass der Gesetzgeber auch im Rahmen von Kindererziehungszeiten einen weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfG-K, Beschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 in juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 29.08.2007, 1 BvR 858/03 in juris, Rdnr. 8, beide m.w.N.) und dass die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ihren Grund darin hat, dass die Kindererziehung für die gesetzliche Altersvorsorge bestandssichernde Funktion hat (BVerfG-K, Beschluss vom 09.01.2006, 1 BvR 756/96 in juris, Rdnr. 20).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Zudem verkennt der Kläger, dass der Gesetzgeber auch im Rahmen von Kindererziehungszeiten einen weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfG-K, Beschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 in juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 29.08.2007, 1 BvR 858/03 in juris, Rdnr. 8, beide m.w.N.) und dass die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ihren Grund darin hat, dass die Kindererziehung für die gesetzliche Altersvorsorge bestandssichernde Funktion hat (BVerfG-K, Beschluss vom 09.01.2006, 1 BvR 756/96 in juris, Rdnr. 20).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 28/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschluss über Zurückweisung einer Berufung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Auf die Unwirksamkeit der Erklärung ist der Prozessbevollmächtigte mit Telefax vom 15.10.2018 (Bl. 80 Senats-Akte) hingewiesen worden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 31.07.2002, B 4 RA 28/02 R in juris, Rdnr. 15).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R

    Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Dem entsprechend hat der Kläger den Streitgegenstand im vorliegenden Rechtsstreit zulässigerweise auf dieses Element der Rentenberechnung eingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 zum Zugangsfaktor; Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R in SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 zur Ermittlung von Entgeltpunkten für bestimmte Zeiträume, hier der Kindererziehung), sodass sich die gerichtliche Prüfung hierauf beschränkt (BSG, a.a.O.).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Hierzu stützt sich der Senat auf die verfassungsrechtlichen Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 11.01.2011 (1 BvR 3588/08, u.a. in juris, Rdnrn. 26 ff.), in dem es die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, für mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen hat (vgl. zuvor auch ausführlich BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05, u.a. in juris, Rdnrn. 75 ff., zur Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit).
  • BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16
    Gemäß § 77 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 264d Satz 1 SGB VI hat dies zur Folge, dass der Zugangsfaktor der von ihm vor Vollendung eines Lebensalters vom 60 Jahren und sieben Monaten in Anspruch genommenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um (maximal) 0,108 zu mindern und somit auf 0, 892 festzulegen ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 5 R 18/11 R in juris, Rdnr. 12).
  • Drs-Bund, 06.03.1989 - BT-Drs 11/4121
  • BSG, 12.01.2017 - B 5 R 326/16 B

    Gewährung einer höheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Absenkung

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen

    Die Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung ist auch nach den Änderungen durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.06.2014 weiterhin verfassungsgemäß (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2018 - L 10 R 2783/16 - nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B - beide in juris).

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung den Ausführungen des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 18.10.2018 an (- L 10 R 2783/16 -, in juris; nachgehend BSG, Beschluss vom 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - L 7 R 674/17
    Das hat der Senat bereits im Einzelnen dargetan (vgl. Urteil vom 19. Juli 2018 - L 7 R 257/18 - (n.v.); ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. März 2018 - L 2 R 284/18 - (n.v.); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2018 - L 10 R 2783/16 - (juris) (Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BSG im Beschluss vom 17. April 2019 - B 5 R 312/18 B - BeckRS 2019, 9822); zur Kürzung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2018 - L 10 R 690/17 - (juris) sowie hierzu BSG, Beschluss vom 10. April 2019 - B 5 R 311/18 B - (juris)).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2019 - L 9 R 517/19
    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen des 10. Senats des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 18.10.2018 (- L 10 R 2783/16 -, Juris), denen er sich ausdrücklich anschließt (zur Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit zum 01.07.2014 Senatsurteil vom 23.02.2016 - L 9 R 4357/14 -, nicht veröffentlicht).
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