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   LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17   

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https://dejure.org/2018,45894
LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17 (https://dejure.org/2018,45894)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 10 R 690/17 (https://dejure.org/2018,45894)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 10 R 690/17 (https://dejure.org/2018,45894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 38 SGB 6, § 77 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6, § 236a Abs 2 SGB 6, § 236b SGB 6, RVLVG
    Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiterhin verfassungsgemäß - trotz Leistungsverbesserungen durch das RVLVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17
    Hierzu stützt sich der Senat auf die umfassenden verfassungsrechtlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05, u. a. in juris) zur Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit) und schließt sich diesen uneingeschränkt an (nachfolgend auch BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011, 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09, in juris, zum verminderten Zugangsfaktor bei Renten wegen Erwerbsminderung).

    Diese auf Vorteilsnivellierung ausgerichtete gesetzgeberische Intention hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich als legitim angesehen (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011, a.a.O., Rdnr. 41).

    Vielmehr sollten auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente an den durch ihren früheren Rentenbeginn und die damit verbundene Rentenlaufzeit entstehenden Mehrkosten angemessen beteiligt und damit eine rentenartübergreifende Kompensationsregelung geschaffen und so das Ziel der Kostenneutralität erreicht werden (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011, a.a.O., Rdnr. 41).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17
    Denn der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie durch den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (BSG, Urteil vom 31.07.2002, B 4 RA 113/00 R; Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2).

    Dem entsprechend hat die Klägerin den Streitgegenstand im vorliegenden Rechtsstreit zulässigerweise auf dieses Element der Rentenberechnung eingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 zum Zugangsfaktor; Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R in SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 zur Ermittlung von Entgeltpunkten für bestimmte Zeiträume, hier der Kindererziehung), so dass sich die gerichtliche Prüfung hierauf beschränkt (BSG, a.a.O.).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17
    Gegenstand des Rechtsstreits ist der Bescheid vom 29.04.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2015, allerdings nur in Bezug auf die dort geregelte Höhe der zuerkannten Rente (genauer: der Ablehnung eines darüberhinausgehenden Anspruchs, s. BSG, Urteil vom 31.07.2002, B 4 RA 113/00 R) und auch nur im Hinblick auf den von der Klägerin geltend gemachten höheren Zugangsfaktor.

    Denn der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie durch den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (BSG, Urteil vom 31.07.2002, B 4 RA 113/00 R; Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2).

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R

    Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17
    Dem entsprechend hat die Klägerin den Streitgegenstand im vorliegenden Rechtsstreit zulässigerweise auf dieses Element der Rentenberechnung eingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 62/02 R in SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 zum Zugangsfaktor; Urteil vom 12.12.2006, B 13 RJ 22/05 R in SozR 4-2600 § 70 Nr. 2 zur Ermittlung von Entgeltpunkten für bestimmte Zeiträume, hier der Kindererziehung), so dass sich die gerichtliche Prüfung hierauf beschränkt (BSG, a.a.O.).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 690/17
    Hierzu stützt sich der Senat auf die umfassenden verfassungsrechtlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05, u. a. in juris) zur Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit) und schließt sich diesen uneingeschränkt an (nachfolgend auch BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011, 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09, in juris, zum verminderten Zugangsfaktor bei Renten wegen Erwerbsminderung).
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