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LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 2015 - L 5 R 1751/13 (https://dejure.org/2015,101804)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 13.03.2013 - S 3 R 3344/11
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Diese verlängere sich jedoch durch eine rückwirkende Umwandlung in eine 30jährige Verjährungsfrist, wenn der Beitragsschuldner noch vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bösgläubig werde (BSG, Urteil vom 30.03.2000, B 12 KR 14/99 R, in juris). - BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R
Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Der Tatbestand der Entgeltgeringfügigkeit unterscheidet sich vom Tatbestand der Zeitgeringfügigkeit dadurch, dass die Beschäftigung bei § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV regelmäßig und bei § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nur gelegentlich ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 07.05.2014, B 12 R 5/12 R, in juris). - LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 2365/09
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Jede andere Lösung würde den Grundsatz des Anschlusses der Arbeitnehmer an ein einziges System der sozialen Sicherheit sowie die Vorhersehbarkeit des anwendbaren Systems und damit die Rechtssicherheit beeinträchtigen (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011, L 5 KR 2365/09, n.v., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH, Urteile FTS, C-202/97, EU:C:2000:75, Rn. 53, und Herbosch Kiere, C-2/05, EU:C:2006:69, Rn. 24 , in juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - L 8 R 193/12
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Die 30jährige Verjährungsfrist kommt hier schon deshalb zur Anwendung, weil der Kläger seiner auch bei geringfügiger Beschäftigung bestehenden Meldepflicht nach § 28 a Abs. 9 SGB IV nicht nachgekommen ist und damit seine Pflichten als Arbeitgeber zumindest bedingt vorsätzlich verletzt hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.11.2012, L 8 R 193/12 B ER, in juris). - EuGH, 26.01.2006 - C-2/05
Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Jede andere Lösung würde den Grundsatz des Anschlusses der Arbeitnehmer an ein einziges System der sozialen Sicherheit sowie die Vorhersehbarkeit des anwendbaren Systems und damit die Rechtssicherheit beeinträchtigen (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011, L 5 KR 2365/09, n.v., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH, Urteile FTS, C-202/97, EU:C:2000:75, Rn. 53, und Herbosch Kiere, C-2/05, EU:C:2006:69, Rn. 24 , in juris). - EuGH, 10.02.2000 - C-202/97
DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Jede andere Lösung würde den Grundsatz des Anschlusses der Arbeitnehmer an ein einziges System der sozialen Sicherheit sowie die Vorhersehbarkeit des anwendbaren Systems und damit die Rechtssicherheit beeinträchtigen (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.2011, L 5 KR 2365/09, n.v., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH, Urteile FTS, C-202/97, EU:C:2000:75, Rn. 53, und Herbosch Kiere, C-2/05, EU:C:2006:69, Rn. 24 , in juris). - LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08
Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 R 1751/13
Die Kammer schließe sich der Rechtsauffassung des Bayerischen Landessozialgerichts im Urteil vom 18.01.2011 (L 5 R 752/08, in juris) an.