Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2699
LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11 (https://dejure.org/2013,2699)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2013 - L 11 R 2182/11 (https://dejure.org/2013,2699)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - L 11 R 2182/11 (https://dejure.org/2013,2699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Rechtsanwalt - Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständisch en Versorgungseinrichtung - abhängige Beschäftigung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber (Reiseversicherung) als Vorstandsreferent und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines Rechtsanwalts von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Tätigkeit als Vorstandsreferent und Compliance-Beauftragter

  • Anwaltsblatt

    § 6 SGB 6
    Syndikusanwalt: Tatbestandswirkung der Zulassung bei Rentenbefreiung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 vom 09.12.2004, § 7 Nr 8 BRAO, § 14 Abs 1 BRAO, § 14 Abs 2 Nr 8 BRAO
    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Rechtsanwalt - Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - abhängige Beschäftigung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber (Reiseversicherung) als Vorstandsreferent und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Rechtsanwalt für eine Tätigkeit als Vorstandsreferent und Compliance-Beauftragter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 6 SGB 6
    Syndikusanwalt: Tatbestandswirkung der Zulassung bei Rentenbefreiung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt kann als Vorstandsreferent Anspruch auf Befreiung von Rentenversicherungspflicht haben

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 6 SGB 6
    Syndikusanwalt: Tatbestandswirkung der Zulassung bei Rentenbefreiung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 462
  • DB 2013, 1122
  • AnwBl 2013, 379
  • AnwBl Online 2013, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
    Das Recht, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, soll Versicherten, die kraft Gesetzes auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, die Verpflichtung nehmen, Beiträge zu zwei weitgehend funktionsgleichen System der Altersversorgung zahlen zu müssen (LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004, L 4 RA 12/03, juris mwN).

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist nicht in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI verankert und kann auch nicht aus dem konkreten Tätigkeitsbezug der Befreiung hergeleitet werden (aA HessLSG 29.10.2009, L 8 KR 189/08, AnwBl 2010, 214; LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004, aaO; Horn, NJW 2012, 966).

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08

    Rentenversicherung - Tätigkeit als Unternehmensberaterin - Syndikusanwalt bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
    Dieses Tatbestandsmerkmal ist nicht in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI verankert und kann auch nicht aus dem konkreten Tätigkeitsbezug der Befreiung hergeleitet werden (aA HessLSG 29.10.2009, L 8 KR 189/08, AnwBl 2010, 214; LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004, aaO; Horn, NJW 2012, 966).

    Eine berufstypische Tätigkeit wird für Syndikusanwälte angenommen, wenn ihre Tätigkeit die Rechtsberatung, die Rechtsentscheidung, die Rechtsgestaltung und die Rechtsvermittlung umfasst (HessLSG 29.10.2009, aaO; ebenso LSG Baden-Württemberg 23.01.2013, L 2 R 2671/12).

  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 20/10

    Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt: Tätigkeit als Syndikusanwalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
    Damit wird derjenige, der - wie der Kläger - als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht (vgl § 46 BRAO), zwar nicht als Rechtsanwalt tätig (BGH Senat für Anwaltssachen, 07.02.2011, AnwZ(B) 20/10, NJW 2011, 1517), er kann für diese Tätigkeit aber von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden, sofern diese Beschäftigung keine Versagung der Zulassung bzw deren Rücknahme oder Widerruf rechtfertigt.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
    Der Maßstab, nach dem zu beurteilen ist, ob eine Beschäftigung der Zulassung als Rechtsanwalt entgegensteht, ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 04.11.1992 (1 BvR 79/85 ua, BVerfGE 87, 287) Darin hat das BVerfG in Bezug auf den Syndikusanwalt ausgeführt, zwar werde ein Bewerber, der Syndikus und Rechtsanwalt zugleich sein will, in seiner Eigenschaft als Syndikus eine juristische Tätigkeit ausüben, wenn er seinem Arbeitgeber in Rechtsangelegenheiten Rat und Beistand gewährt; diese Tätigkeit könne, rein fachlich betrachtet, der beratenden Tätigkeit eines Rechtsanwalts durchaus entsprechen.
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
    Insbesondere ist nicht erforderlich, dass die Tätigkeit eine Zulassung als Rechtsanwalt voraussetzt (vgl auch BSG 31.10.2012, B 12 R 3/11 R, Terminbericht Nr. 56/12, wonach allein der Umstand, dass eine Tätigkeit als Pharmaberater iS von § 75 Arzneimittelgesetz keine ärztliche Approbation erfordert, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht ausschließt).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 2 R 2671/12

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter Jurist

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
    Eine berufstypische Tätigkeit wird für Syndikusanwälte angenommen, wenn ihre Tätigkeit die Rechtsberatung, die Rechtsentscheidung, die Rechtsgestaltung und die Rechtsvermittlung umfasst (HessLSG 29.10.2009, aaO; ebenso LSG Baden-Württemberg 23.01.2013, L 2 R 2671/12).
  • SG Düsseldorf, 02.11.2010 - S 52 R 230/09

    Sachbearbeiter im Team Steuern/Recht; vier Befreiungskriterien als Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
    Die Auffassung, dass bei einer abhängigen Beschäftigung von Juristen mit der Befähigung zum Richteramt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber (Unternehmensjuristen oder Syndikusanwälten) eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung nur dann in Betracht kommt, wenn es sich dabei um eine anwaltliche Tätigkeit handelt, dh um die Ausübung einer dem Kammerberuf entsprechenden berufsspezifischen Tätigkeit, findet im Gesetz keine Stütze (SG Düsseldorf 02.11.2010, S 52 R 230/09, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 1038/11
    Der 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 37) betont zwar ebenfalls die Unvorhersehbarkeit von Entscheidungen auf Basis der unbestimmten Begriffe der Vierkriterientheorie, zieht daraus aber die im Gesetz nicht vorgesehene Konsequenz, ganz darauf zu verzichten, bestimmte Merkmale/Kriterien positiv festzustellen.

    Es soll vielmehr genügen, dass die Beschäftigung eines Rechtsanwalts bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber keinen Tatbestand erfülle, der eine Versagung der Zulassung nach § 7 Nr. 8 BRAO, die Rücknahme der Zulassung oder ihren Widerruf nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 8 BRAO rechtfertige (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 38).

    Das steht aber erkennbar im Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 36) und - worauf das LSG nicht eingeht - zum Verbot der erweiternden Auslegung des § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI. Soweit er sich auf den Sinn und Zweck des Gesetzes beruft und insoweit auf die Rechtsprechung des 4. Senats des LSG NRW verweist (Urteil vom 19.3.2004, Az L 4 RA 12/03) ist anzumerken, dass das LSG NRW genau zum entgegengesetzten Ergebnis gelangt (grds keine Befreiung sog "Syndikusanwälte" von der Rentenversicherungspflicht bei der Beklagten).

    Sie sind der Auffassung, § 4 BRAO regele ausschließlich personen- und nicht tätigkeitsbezogen, wer zur Anwaltschaft zuzulassen sei, nämlich Personen, die einerseits zum Richteramt qualifiziert seien und bei denen andererseits keine Ausschlussgründe nach § 7 BRAO vorlägen (Prossliner, AnwBI 2009, 133, Syndikusanwälte und die gesetzliche Rentenversicherung; Prütting, Anwaltliche Tätigkeit und berufsständische Versorgung, Rechtsgutachten 6/2003, S 6; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11 Rdnr 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 170/12
    Der 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (LSG BW, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 37) betont zwar gleichermaßen die Unvorhersehbarkeit von Entscheidungen auf der Basis der unbestimmten Begriffe der Vierkriterientheorie, zieht daraus aber die im Gesetz nicht vorgesehene Konsequenz, ganz auf die positive Feststellung bestimmter Merkmale/Kriterien zu verzichten; vielmehr soll genügen, dass die Beschäftigung eines Rechtsanwalts bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber keinen Tatbestand erfülle, der eine Versagung der Zulassung nach § 7 Nr. 8 BRAO, die Rücknahme der Zulassung oder ihren Widerruf nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 8 BRAO rechtfertige (LSG BW, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 38).

    Das steht aber erkennbar im Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes (LSG BW, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 36) und - worauf das LSG BW nicht eingeht - zum Verbot der erweiternden Auslegung des § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI. Soweit das LSG BW sich auf den Sinn und Zweck des Gesetzes beruft und auf die Rechtsprechung des 4. Senats des LSG NRW verweist (Urteil vom 19.3.2004, Az L 4 RA 12/03) ist anzumerken, dass das LSG NRW genau zum entgegengesetzten Ergebnis gelangt (grds keine Befreiung sog "Syndikusanwälte" von der Rentenversicherungspflicht bei der Beklagten).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 R 843/11

    Rentenversicherung

    Der 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (LSG BW, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 37) betont zwar gleichermaßen die Unvorhersehbarkeit von Entscheidungen auf der Basis der unbestimmten Begriffe der Vierkriterientheorie, zieht daraus aber die im Gesetz nicht vorgesehene Konsequenz, ganz auf die positive Feststellung bestimmter Merkmale/Kriterien zu verzichten; vielmehr soll genügen, dass die Beschäftigung eines Rechtsanwalts bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber keinen Tatbestand erfülle, der eine Versagung der Zulassung nach § 7 Nr. 8 BRAO, die Rücknahme der Zulassung oder ihren Widerruf nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 8 BRAO rechtfertige (LSG BW, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 38).

    Das steht aber erkennbar im Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes (LSG BW, Urteil vom 19.2.2013, Az L 11 R 2182/11, Rdnr 36) und - worauf das LSG BW nicht eingeht - zum Verbot der erweiternden Auslegung des § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI. Soweit das LSG BW sich auf den Sinn und Zweck des Gesetzes beruft und auf die Rechtsprechung des 4. Senats des LSG NRW verweist (Urteil vom 19.3.2004, Az L 4 RA 12/03) ist anzumerken, dass das LSG NRW genau zum entgegengesetzten Ergebnis gelangt (grds keine Befreiung sog "Syndikusanwälte" von der Rentenversicherungspflicht bei der Beklagten).

  • BSG, 25.09.2014 - B 5 RE 14/14 R
    Mit dem LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.2.2013 - L 11 R 2182/11) komme es allein darauf an, ob sie - die Klägerin - zugelassene Rechtsanwältin sei und die übrigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI - wie hier - erfülle.
  • LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 177/14

    Anspruch eines Volljuristen bei einer Versicherung auf Befreiung von der

    Das Sozialgericht schließe sich insoweit einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Februar 2013 (L 11 R 2182/11) an.

    Insoweit folgt der Senat nach eigener Überprüfung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Syndikusanwälten (zugelassene und abhängig beschäftigte Rechtsanwälte - Bundessozialgericht, Urteile vom 3. April 2014, B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R), wobei mit dem Urteil im Verfahren B 5 RE 9/14 R auch das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Februar 2013 (L 11 R 2182/11), auf das sich das erstinstanzliche Gericht stützt, aufgehoben worden ist.

  • SG Gießen, 27.03.2013 - S 4 R 955/11
    Die Kammer teilt insoweit nicht die Auffassung der Beklagten, wonach ein innerer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit, für die eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht begehrt wird, und dem Versicherungsschutz durch die berufsständische Versorgungseinrichtung bestehen muss, sondern schließt sich den überzeugenden Gründen des 11. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 19.02.2013 (Az. L 11 R 2182/11) an und macht sich diese Begründung zu Eigen.
  • SG Augsburg, 20.02.2013 - S 14 R 1035/10

    Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung von der Versicherungspflicht wegen

    Eine kausale Beziehung zwischen Beschäftigung bzw. Tätigkeit einerseits und einer Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung andererseits muss nach Auffassung der Kammer aber nicht gegeben sein (ebenso: Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 29.10.2009, Az.: L 8 KR 189/08 = AnwBl 2010, 214f.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2013, Az.: L 11 R 2182/11, abrufbar in juris).
  • SG Würzburg, 20.08.2013 - S 4 R 1318/11

    Rentenversicherung

    Eine anwaltliche Tätigkeit wird als berufstypische Tätigkeit dann angenommen, wenn die Tätigkeit die vier Kriterien bei der Berufsausübung umfasst (vgl. auch LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 23.1.2013, Az.: L 2 R 2671/12 und LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 19.2.2013, Az.: L 11 R 2182/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht