Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - L 11 BA 3452/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7294
LSG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - L 11 BA 3452/18 (https://dejure.org/2019,7294)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2019 - L 11 BA 3452/18 (https://dejure.org/2019,7294)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - L 11 BA 3452/18 (https://dejure.org/2019,7294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p SGB 4, § 31 S 1 SGB 10
    Betriebsprüfungsverfahren - Sperrwirkung für das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB 4 auch bei Erlass eines Prüf- bzw Beitragsbescheides und Konkretisierung der von der Betriebsprüfung erfassten Beschäftigungen durch Beifügung einer Namensliste in diesem Bescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB IV § 28p
    Anspruch auf Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens gemäß § 7a SGB IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - L 11 BA 3452/18
    Ein solcher Verwaltungsakt entfaltet sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Arbeitnehmer/Auftragnehmer rechtsgestaltende Wirkung (BSG 17.12.2014, B 12 R 13/13 R, SozR 4-2400 § 28p Nr. 4).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - L 11 BA 3452/18
    Die Sperrwirkung durch ein "Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung" betrifft von der jeweiligen Zielrichtung her letztlich nur das Einzugsstellenverfahren nach § 28h SGB IV und das Betriebsprüfungsverfahren nach § 28p SGB IV (BSG 29.6.2016, B 12 R 5/14 R, BeckRS 2016, 74221).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 1310/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - L 11 BA 3452/18
    Eine Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV steht der Einleitung eines Statusverfahrens nach § 7a SGB IV dabei nur dann entgegen, wenn das konkrete Beschäftigungsverhältnis Gegenstand der Betriebsprüfung war (LSG Baden-Württemberg 28.3.2017, L 11 R 1310/16, DStR 2017, 1540).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - L 11 BA 3452/18
    Auf die Bestandskraft des Bescheids zur Betriebsprüfung kommt es insoweit nicht an, denn bereits die Einleitung eines derartigen Verfahrens mit Übersendung der Prüfankündigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BVV steht der Statusfeststellung entgegen (BSG 04.09.2018, B 12 KR 11/17 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 11 BA 2804/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gleichberechtigte

    Wird als Ergebnis der Betriebsprüfung die Selbständigkeit bzw das Nichtbestehen von Versicherungspflicht für bestimmte Personen festgestellt, genügt es, wenn dem Bescheid eine Namensliste derjenigen Personen beigefügt wird, für die Selbständigkeit bejaht wird (vgl Senatsurteil vom 19.02.2019, L 11 BA 3452/18).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2019 - L 4 KR 903/19
    Das vom Antragsteller im Antragsschreiben angegebene Verfahren L 11 BA 3452/18 war bereits durch Urteil vom 19. Februar 2019 abgeschlossen und betraf lediglich die Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht