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   LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17 ZVW   

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https://dejure.org/2019,7423
LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17 ZVW (https://dejure.org/2019,7423)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17 ZVW (https://dejure.org/2019,7423)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2019 - L 11 KR 4455/17 ZVW (https://dejure.org/2019,7423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 69 Abs 1 S 3 SGB 5, § 129 Abs 2 SGB 5, § 129 Abs 4 S 1 SGB 5, § 319 Abs 1 S 1 BGB, § 319 Abs 1 S 2 BGB
    Krankenversicherung - Apotheke - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - Geltendmachung einer Vertragsstrafe - Pflichtverletzung - Festsetzung der Vertragsstrafe durch Gericht nach billigem Ermessen - Verzugs- und Prozesszinsen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 21.01.1969 - 6 RKa 27/67

    Honorarverteilungsmaßstab - Festsetzung durch Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Diese Definition des Benehmens wurde durch das BSG im Vertragsarztrecht in Bezug auf dort geregelte gesetzliche Benehmenserfordernisse geprägt (BSGE 29, 111 (113); 75, 37 (40); zur Abgrenzung von dem Anstreben eines Einvernehmens s. BSGE 110, 222, 239).

    Während das BSG dabei zunächst offenbar noch eine gemeinsame Beratung als die zwingend gebotene Form zur Beilegung sich zeigender Differenzen ansah (BSGE 29, 111, 113), ging es aber alsbald nur noch abschwächend davon aus, dass "unter Umständen sogar" eine Beratung geboten sein könne (BSGE 75, 37, 40).

    Die ursprüngliche Definition des Begriffs 'Benehmen' ist weiterhin als die eigentlich maßgebliche anzusehen (vgl die aktuelle Entscheidung BSG SGb 2017, 472 ff Rn 29, die ausschließlich die og älteren Entscheidungen BSGE 29, 111 ff und BSGE 75, 37 ff zitiert), es handelt sich bei der neueren Rechtsprechung lediglich um eine Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungen in verkürzter Form.

    Diese durch das BSG geprägte Definition der Herstellung des Benehmens beansprucht - auch wenn das BSG seine Definition mit der Einschränkung versehen hat, dass sie "jedenfalls im Kassenarztrecht" gelte, das "im besonderen Maße auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Ärzte und Krankenkassen angelegt" sei (BSGE 29, 111 (113)) - auch im Rahmen von § 11 Abs. 1 des Rahmenvertrags Geltung.

    Das Erfordernis, dass sich die Beteiligten grundsätzlich "an einen Tisch setzten sollen", um Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, besteht alleine im Interesse der ins Benehmen zu setzenden Stelle, der dadurch eine Einflussmöglichkeit auf das Handeln der entscheidenden Stelle gegeben werden soll (vgl zum Zweck von Benehmenserfordernissen, der anderen Seite Einwirkungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Sachentscheidung zu verschaffen, BSGE 29, 111, 113; Soltész/Werner , KV 2013, 185, 190).

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Diese Definition des Benehmens wurde durch das BSG im Vertragsarztrecht in Bezug auf dort geregelte gesetzliche Benehmenserfordernisse geprägt (BSGE 29, 111 (113); 75, 37 (40); zur Abgrenzung von dem Anstreben eines Einvernehmens s. BSGE 110, 222, 239).

    Während das BSG dabei zunächst offenbar noch eine gemeinsame Beratung als die zwingend gebotene Form zur Beilegung sich zeigender Differenzen ansah (BSGE 29, 111, 113), ging es aber alsbald nur noch abschwächend davon aus, dass "unter Umständen sogar" eine Beratung geboten sein könne (BSGE 75, 37, 40).

    Die ursprüngliche Definition des Begriffs 'Benehmen' ist weiterhin als die eigentlich maßgebliche anzusehen (vgl die aktuelle Entscheidung BSG SGb 2017, 472 ff Rn 29, die ausschließlich die og älteren Entscheidungen BSGE 29, 111 ff und BSGE 75, 37 ff zitiert), es handelt sich bei der neueren Rechtsprechung lediglich um eine Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungen in verkürzter Form.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Da die unverhältnismäßige Vertragsstrafverhängung nach § 13 Abs. 2 des Rahmenvertrages iVm § 319 Abs. 1 S 1 BGB unverbindlich war, konnte sie keine Zinszahlungspflicht auslösen (vgl BGH NJW-RR 2007, 56, 58).

    Dieses Risiko kann nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht mehr entstehen, so dass bei einer Geldforderung, deren Fälligkeit erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit eintritt, kein Anspruch auf Prozesszinsen besteht (BGH NJW-RR 2007, 56, 58 f).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Dass das BSG nur von einer eingeschränkten Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausgeht, liegt zudem deshalb fern, weil es etwa Rechnungslegungsfristen, die in ergänzenden Verträgen auf Landesebene geregelt sind, als am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messende Berufsausübungsregelungen qualifiziert (BSGE 97, 23, 27; BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 7 Rn 15 f).

    Die Zusprechung von Verzugszinsen nach §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4 BGB (zur Geltung der Verzugszinsregelung im Leistungserbringungsrecht der Apotheker vgl BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 3 Rn 20 ff) wegen ernsthafter Verweigerung der Leistung durch das Schreiben vom 15.01.2013 scheitert an der von § 286 Abs. 1 BGB vorausgesetzten Fälligkeit der Leistung.

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Zum anderen wäre wegen des Charakters der Vertragsstraffestsetzung als Ermessensentscheidung (s dazu Armbruster , in: Eichenhofer/v Koppenfels-Spies/Wenner, § 129 SGB V Rn 60) eine Abweisung der Klage insgesamt anstelle einer Reduktion der eingeklagten Summe geboten, damit das Gericht sein Ermessen nicht an die Stelle das der sanktionierenden Stelle setzt (vgl allgemein dazu Keller , in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 54 SGG Rn 28; in Bezug auf vertragsarztrechtliche Disziplinarmaßnahmen vgl BSGE 62, 127, 131).

    Auch die Tatsache, dass durch die entsprechende Anwendung von § 319 Abs. 1 S 2 BGB dem Gericht eine materiell verwaltende Tätigkeit überantwortet wird (vgl dazu BSGE 11, 102, 110), führt nicht dazu, dass diese Regelung nicht mehr vom Gestaltungsspielraum der Rahmenvertragspartner umfasst wäre (zur grundsätzlichen Möglichkeit solcher Regelungen vgl BSGE 62, 127, 131).

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Auch die Tatsache, dass durch die entsprechende Anwendung von § 319 Abs. 1 S 2 BGB dem Gericht eine materiell verwaltende Tätigkeit überantwortet wird (vgl dazu BSGE 11, 102, 110), führt nicht dazu, dass diese Regelung nicht mehr vom Gestaltungsspielraum der Rahmenvertragspartner umfasst wäre (zur grundsätzlichen Möglichkeit solcher Regelungen vgl BSGE 62, 127, 131).

    Dies ergibt sich daraus, dass das Vertragsstrafverlangen als Form schlichthoheitlichen Handelns dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen muss und dieses Ergebnis nicht durch die Zugrundelegung des teils großzügigeren Prüfungsmaßstabes der offenbaren Unbilligkeit umgangen werden darf (vgl zu solchen Bedenken gegen die Anwendbarkeit von § 319 Abs. 1 S 2 BGB im Sozialrecht schon BSGE 11, 102, 110 unter Bezugnahme auf Art. 19 Abs. 4 GG).

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    In vergleichbarer Weise hat das BSG mit Hinweis auf die im öffentlichen Recht geltenden Besonderheiten in Bezug auf eine Schiedsperson nach § 132a BGB ausgeführt, dass entgegen dem Wortlaut von § 319 Abs. 1 S 2 BGB der Schiedsspruch auf Billigkeit und nicht nur auf offenbare Unbilligkeit zu prüfen sei (BSGE 107, 123, 133 f).

    Hierdurch wollte das BSG im Ergebnis sicherstellen, dass die Einhaltung eines aus einfachrechtlichen Vorgaben hergeleiteten Entscheidungsprogramms der Schiedsperson (s dazu BSG 107, 123, 137) ausreichend kontrolliert werden kann.

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Die Ablehnung der Anwendung von § 319 Abs. 1 S 2 BGB bezüglich der Entscheidung einer Schiedsperson durch das BSG (BSGE 118, 164 ff = juris Rn 47 ff) beruht auf den Besonderheiten des Schiedsverfahrensrechts im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht.

    Die Entscheidung des BSG vom 25.03.2015 (B 6 KA 9/14 R, BSGE 118, 164, 171), in dem es den unbilligen Schiedsspruch einer Schiedsperson nach § 132a SGB V wegen der im Sozialrecht geltenden Besonderheiten dennoch als bis zu einer abweichenden gerichtlichen Entscheidung beachtlich ansah, lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13

    Hinreichende Erfolgsaussicht zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Die Vertragsstraffestsetzung erfolgt nicht nach freiem Belieben, sondern muss sich vor allem unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit an der Schwere des Pflichtverstoßes orientieren (dazu Armbruster , in: Eichenhofer/v. Koppenfels-Spies/Wenner, § 129 SGB V Rn 60; allgemein dazu, dass auch bei schlichthoheitlichem Handeln Ermessen nur pflichtgemäß ausgeübt werden darf, LSG Berlin-Brandenburg 28.02.2014, L 32 AS 2279/13 B PKH, juris Rn 15).

    Denn eine abschließende Beendigung der Streitigkeit in dem anhängigen Prozess wäre in diesem Fall nicht möglich und es müsste zunächst eine neue Strafe verhängt und diese erneut eingeklagt werden: Zum einen dürfte eine gerichtliche Entscheidung am sog Nichtigkeitsdogma scheitern, wonach rechtswidrige Rechtsakte auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts unwirksam sind (vgl dazu LSG Berlin-Brandenburg 28.02.2014,L 32 AS 2279/13 B PKH, juris Rn 13), mit der Folge, dass Verhängung einer unverhältnismäßigen Vertragsstrafe insgesamt unwirksam ist; eine fehlerunabhängige Wirksamkeit nach §§ 39 Abs. 1, Abs. 3, 40 SGB X scheidet mangels Verwaltungsaktcharakters des Vertragsstrafverlangens aus.

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 4455/17
    Dafür ist zwar nicht die Erhebung einer Gestaltungs-Widerklage notwendig ( Wagner , in: AnwKomm, § 315 BGB Rn 17), doch muss sich der Betroffene jedenfalls einredeweise auf die gerichtliche Herabsetzbarkeit berufen (vgl BGH NJW 1983, 1777, 1778; NJW 2003, 3131 3132), wofür es aber genügt, wenn er etwa die Unangemessenheit der einseitig bestimmten Leistung rügt (BGH NJW 1983, 1777, 1778).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 42/11

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlages für die Vergabe von Rabattverträgen mit

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 KR 674/15
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 6/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verstoß des LSG gegen die

  • LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14

    Delegation einer Pflicht zur Erstellung einer Abrechnung und Wandlung in eine

  • BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 27/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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