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   LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19   

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LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19 (https://dejure.org/2021,8876)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2021 - L 8 U 1828/19 (https://dejure.org/2021,8876)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2021 - L 8 U 1828/19 (https://dejure.org/2021,8876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    SGB VII § 9 ; BKV Nr. 2102 Anl. 1
    SGB VII, BKV

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Mehrjährige Tätigkeit als Profihandballspieler - professionelles Handballspiel ist kniebelastende Tätigkeit i.S. der BK Nr. 2102 - Mindestexpositionszeit von 3200 Stunden entbehrt rechtlicher und wissenschaftlicher Grundlage - Konkretisierung und Festlegung ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 2102 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 - arbeitstechnische Voraussetzung - Mindest-Expositionszeit - geeignete Belastungsdosis: überdurchschnittliche Meniskusbelastung - unzulässiger Vergleich: Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 9 ; BKV Nr. 2102 Anl. 1
    1. Weder der Verordnungstext der BK Nr. 2102 noch das zugehörige Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK Nr. 2102 setzen den Nachweis einer bestimmten Mindest-Expositionszeit voraus. Soweit die Berufsgenossenschaft eine Mindest-Expositionszeit von 3.200 Stunden ...

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 9 ; BKV Nr. 2102 Anl. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit nach der Nr. 2102 BKVO - Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten - in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Ermittlung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Meniskusschaden für Profihandballer als Berufskrankheit

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Meniskusschaden für Profihandballer als Berufskrankheit anerkannt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Meniskusschaden als Handball-Berufskrankheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle im Profisport

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Hessen, 30.09.2013 - L 9 U 214/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Es ist daher nicht zulässig, die Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitsnehmer in Relation zu setzen (Anschluss an Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09, juris).

    So habe u.a. das Hessische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 30.09.2003 (L 9 U 214/09) ausdrücklich klargestellt, dass die Zeitdauer des Trainings und Spielbetriebs bei einem Berufssportler nicht mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitnehmer in Relation zu setzen sei.

    Soweit die Beklagte darüber hinaus eine Mindestexpositionszeit von 3.200 Stunden ansetzt, entbehrt dies sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage (vgl. hierzu auch Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09 sowie SG Hamburg, Urteil vom 18.01.2019, S 40 U 205/17, beide juris sowie Senatsurteil vom 01.07.2011, L 8 U 2252/09, unveröffentlicht).

    Es ist daher nicht zulässig, die Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitsnehmer in Relation zu setzen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 2252/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 01.07.2011 (L 8 U 2252/09) ausgeführt, dass die erhebliche Bewegungsbeanspruchung der Kniegelenke beim Handballspieler mit schnellen Richtungsänderungen bei hohem Tempo, häufig auch mit unkontrolliertem Aufkommen auf dem Hallenboden bei Sprungwürfen, zu Mikroverletzungen führt und somit eine überdurchschnittliche Belastung der Kniegelenke beinhaltet.

    Soweit die Beklagte darüber hinaus eine Mindestexpositionszeit von 3.200 Stunden ansetzt, entbehrt dies sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage (vgl. hierzu auch Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09 sowie SG Hamburg, Urteil vom 18.01.2019, S 40 U 205/17, beide juris sowie Senatsurteil vom 01.07.2011, L 8 U 2252/09, unveröffentlicht).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 01.07.2011 (L 8 U 2252/09) ausgeführt, dass die Einwirkungskausalität auch nicht deshalb verneint werden kann, weil die Tätigkeiten nicht mindestens im Umfang von 30% einer (achtstündigen) Arbeitsschicht ausgeübt wurden.

  • SG Dresden, 10.02.2017 - S 5 U 233/16

    Meniskusriss eines Profifußballspielers als Berufskrankheit anerkannt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Auch das Sozialgericht Dresden habe in einer aktuellen Entscheidung vom 10.02.2017 (S 5 U 233/16) die Auffassung der Beklagten zur Feststellung der arbeitstechnischen Voraussetzungen bei Berufssportlern ausdrücklich verworfen.

    Der Kläger hat der Berufungsbegründung ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 19.01.2019 (S 40 U 205/15), einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 10.02.2017 (S 5 U 233/16) sowie ein Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.10.2018 (S 2 U 65/15) beigefügt.

    In der Literatur ist anerkannt, dass eine zweijährige Tätigkeit, die eine ausreichende Belastung im Sinne der BK Nr. 2102 darstellt, auch dann gegeben ist, wenn eine derartige Tätigkeit im Verlaufe des Berufslebens insgesamt zwei Jahre mit Unterbrechungen verrichtet wurde und dass Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Freistellung) nicht abzuziehen sind (vgl. SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10.2.2017, S 5 U 233/16, Rn. 25 mit Hinweis auf Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten Verordnung [BKV], Stand: 1/2016, M 2102, S. 7, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - L 15 U 292/16

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Eine geeignete Belastungsdosis liegt dann vor, wenn das Erscheinungsbild der Tätigkeit durch überdurchschnittliche Meniskusbelastungen geprägt ist, wobei keine prozentuale Mindestbelastung zu fordern ist (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2018, L 15 U 292/16, juris).

    Eine geeignete Belastungsdosis liegt nach der Rechtsprechung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2018, L 15 U 292/16, juris) dann vor, wenn das Erscheinungsbild der Tätigkeit durch überdurchschnittliche Meniskusbelastungen geprägt ist, wobei keine prozentuale Mindestbelastung zu fordern ist (vgl. auch Mehrtens/Brandenburg, BKV M 2102 Anm. 3).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Der Kläger kann wählen, ob er sein Begehren mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) oder mit einer Kombination aus Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Veraltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (BSG, Urteile vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R und vom 15.09.2011, B 2 U 22/10 R, juris, m.w.N.).

    Beide Rechtsschutzformen sind grundsätzlich gleich rechtsschutzintensiv (BSG, Urteile vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - und vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R -, juris).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Auch hat BSG hat anlässlich der Probleme bei der Konkretisierung der arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK 2108 darauf hingewiesen, dass es Sache des Gesetz- und Verordnungsgebers ist, diese Voraussetzungen wie allgemein die Bedingungen für die Anerkennung einer BK in dem für einen rational begründbaren und berechenbaren Gesetzesvollzug notwendigen Umfang selbst festzulegen (BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R, juris).
  • SG Nürnberg, 16.10.2018 - S 2 U 65/15

    Unfallversicherung - Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Der Kläger hat der Berufungsbegründung ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 19.01.2019 (S 40 U 205/15), einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 10.02.2017 (S 5 U 233/16) sowie ein Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.10.2018 (S 2 U 65/15) beigefügt.
  • SG Hamburg, 18.01.2019 - S 40 U 205/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Soweit die Beklagte darüber hinaus eine Mindestexpositionszeit von 3.200 Stunden ansetzt, entbehrt dies sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage (vgl. hierzu auch Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2013, L 9 U 214/09 sowie SG Hamburg, Urteil vom 18.01.2019, S 40 U 205/17, beide juris sowie Senatsurteil vom 01.07.2011, L 8 U 2252/09, unveröffentlicht).
  • LSG Sachsen, 11.09.2008 - L 2 U 148/07

    Anerkennung einer Berufskrankheit für einen Ofenmaurer wegen belastender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Auch das Sächsische LSG hat bereits im Urteil vom 18.09.2008 (L 2 U 148/07, juris) ausgeführt, dass die Annahme einer erforderlichen Exposition von mindestens einem Drittel der Arbeitszeit keine Stütze im Tatbestand findet, so dass die von der Beklagten angenommene "Stundenzahl eines Vollarbeiters" als untere Belastungsgrenze insgesamt unschlüssig ist.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
    Denn angesichts der multifaktoriellen Entstehung vieler Erkrankungen, der Länge der zu berücksichtigenden Zeiträume und des Fehlens eines typischerweise durch berufliche Einwirkung verursachten Krankheitsbildes bei vielen Berufskrankheiten stellt sich letztlich oft nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Erkrankung durch die versicherten Einwirkungen (BSG, Urteil vom 27.06.2006, B 2 U 20/04 R, juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - L 8 U 115/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 365/18

    BK Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV bei einem Profifußballer

    Die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV setzt bei einem Profifußballer nicht den Nachweis einer bestimmten, in Stunden zu berechnenden Mindest-Expositionszeit voraus (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 19.03.2021 - L 8 U 1828/19 für den Profihandballer).

    In der Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine zweijährige Tätigkeit, die eine ausreichende Belastung im Sinne der BK Nr. 2102 darstellt, auch dann gegeben ist, wenn eine derartige Tätigkeit im Verlaufe des Berufslebens insgesamt zwei Jahre mit Unterbrechungen verrichtet wurde; Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Freistellung) sind nicht abzuziehen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 19.03.2021 - L 8 U 1828/19, juris Rn. 54 für den Profihandballer; vgl. auch SG Dresden v. 10.02.2017 - S 5 U 233/16, juris Rn. 25 mit Hinweis auf Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheiten Verordnung , Stand: 1/2016, M 2102. S. 7).

    Die Konkretisierung und Festlegung der erforderlichen Belastungsdosis ist somit Aufgabe des Gesetz- und Verordnungsgebers und nicht der Verwaltung (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 19.03.2021 - L 8 U 1828/19).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.05.2023 - L 2 U 78/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2101 -

    Dieser Auffassung steht auch zur Überzeugung des erkennenden Senats die grammatikalische, systematische und teleologische Interpretation des Verordnungstextes sowie des Merkblatts entgegen (vgl. insoweit die eingehenden, überzeugenden und zutreffenden Darlegungen des LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.03.2021 - L 8 U 1828/19 - juris Rn. 55, 56 sowie des Bay. LSG, Urt. v. 16.06.2021 - L 17 U 365/18 - juris Rn. 43, 44).

    Deshalb kann bei der Bewertung der arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht von denselben Maßstäben bei verschiedenen Berufsgruppen und aus deren Tätigkeiten resultierenden verschiedenen Arten und Weisen der Einwirkung auf das Meniskusgewebe ausgegangen werden (ebenso Bay. LSG, Urt. v. 16.06.2021 - L 17 U 365/18 - juris Rn. 52 ff - sowie LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.03.2021 - L 2 U 958/20 - juris Rn. 45 ff beide für einen Profifußballspieler sowie LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.03.2021 - L 8 U 1828/19 für einen Profihandballer).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - L 3 U 98/19

    Berufskrankheit Nr. 2102 - Meniskopathie - arbeitstechnische Voraussetzungen -

    Dieses Ergebnis steht vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte, wonach - ohne eine prozentuale Mindestbelastung zu fordern - das Erscheinungsbild der Tätigkeit durch überdurchschnittliche Meniskusbelastungen geprägt sein müsse (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 2018 - L 15 U 292/16 - und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2021 - L 8 U 1828/19 -, beide zitiert nach Juris).
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