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   LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14   

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LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14 (https://dejure.org/2018,10666)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14 (https://dejure.org/2018,10666)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2018 - L 7 SO 4981/14 (https://dejure.org/2018,10666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für eine stationäre Unterbringung; Rückkaufswerte von Lebensversicherungen als verwertbares Vermögen; Voraussetzungen für eine Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes; Besondere Härte für den Betroffenen; Kumulation von Härtegesichtspunkten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 6 SGB 12, § 61 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 19 Abs 3 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des Leistungsberechtigten - Einrichtungsträger als Sonderrechtsnachfolger - Vermögenseinsatz - fiktiver Verbrauch - Verweigerung des Vermögenseinsatzes durch den Ehegatten - erweiterte Sozialhilfe - Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Kosten für eine stationäre Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Der Begriff der Verwertbarkeit enthält eine tatsächliche Komponente, da solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die sich in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder, etwa Grundstücke infolge sinkender Marktpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 ; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 20 ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ; ferner BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - ).

    bb) Hätte der Verkehrswert seinerzeit dagegen, wie vom Nachlassinsolvenzverwalter im notariellen Kaufvertrag vom 28. Juli 2010 als Kaufpreis erzielt, 210.000,00 Euro oder noch mehr betragen - genaue Feststellungen sind wegen des Zeitablaufs und der veränderten tatsächlichen Umstände durch die Veräußerung des Grundstücks, auf dem nach wie vor eine Gaststätte betrieben wird, nicht mehr möglich - so dürfte von einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszugehen gewesen sein (vgl. zum zeitlichen Aspekt BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - ).

    Denn einen fiktiven Verbrauch von Vermögen gibt es auch im Rahmen des gesetzlichen Übergangs eines echten sozialhilferechtlichen Anspruchs nicht (BSG SozR 4-3500 § 19 Nr. 4 ; vgl. ferner BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - ).

    Mit Bezug auf die drei Lebensversicherungen war eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich (vgl. die Bescheinigung der H vom 21. Februar 2018), sodass von einer kurzfristigen Verwertungsmöglichkeit bereits zum Zeitpunkt der noch von M.A. für Th.A. getätigten Sozialhilfeantragstellung auszugehen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - ; zum SGB II ferner BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Der Begriff der Verwertbarkeit enthält eine tatsächliche Komponente, da solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die sich in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder, etwa Grundstücke infolge sinkender Marktpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 ; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 20 ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ; ferner BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - ).

    Der Rückkaufswert (einschließlich Überschussbeteiligung) stellt den für die Vermögensprüfung maßgeblichen Verkehrswert dar (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 26 ).

    Mit Bezug auf die drei Lebensversicherungen war eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich (vgl. die Bescheinigung der H vom 21. Februar 2018), sodass von einer kurzfristigen Verwertungsmöglichkeit bereits zum Zeitpunkt der noch von M.A. für Th.A. getätigten Sozialhilfeantragstellung auszugehen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 19/10 R - ; zum SGB II ferner BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ).

    Die Voraussetzungen für eine Vermögensschonung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 SGB II lagen ebenso wenig vor wie ein Verwertungsschutz nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 1 SGB II ("offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung") waren in Anbetracht der die Prämienzahlungen deutlich übersteigenden Rückkaufswerte der Lebensversicherungen gleichfalls nicht erfüllt (vgl. hierzu etwa BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ).

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Der Rückkaufswert (einschließlich Überschussbeteiligung) stellt den für die Vermögensprüfung maßgeblichen Verkehrswert dar (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 26 ).

    Die angeblichen Forderungen der Mutter der M.A. gegen diese sind mithin hinsichtlich der Verwertbarkeit und des Verkehrswerts der vorgenannten Lebensversicherung ohne Belang (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - ).

    Die Voraussetzungen für eine Vermögensschonung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 SGB II lagen ebenso wenig vor wie ein Verwertungsschutz nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 1 SGB II ("offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung") waren in Anbetracht der die Prämienzahlungen deutlich übersteigenden Rückkaufswerte der Lebensversicherungen gleichfalls nicht erfüllt (vgl. hierzu etwa BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ).

    Dessen ungeachtet steht der Anwendbarkeit der Härteregelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II auch entgegen, dass M.A. in der hier maßgeblichen Zeit 49 bzw. 50 Jahre alt war und damit noch nicht kurz vor dem Rentenalter und nicht kurz vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gestanden hat (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; ferner Lange in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 12 Rdnr. 115).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Die Voraussetzungen für eine Vermögensschonung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 SGB II lagen ebenso wenig vor wie ein Verwertungsschutz nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 1 SGB II ("offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung") waren in Anbetracht der die Prämienzahlungen deutlich übersteigenden Rückkaufswerte der Lebensversicherungen gleichfalls nicht erfüllt (vgl. hierzu etwa BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 23 ).

    Erforderlich für eine besondere Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 ; BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).

    Hierbei ist zu beachten, dass eine Privilegierung der Lebensversicherung im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Versicherung tatsächlich und mit ausschließlichem Willen zur Altersvorsorge bestimmt war und der Hilfebedürftige insoweit entsprechende Vermögensdispositionen getroffen hat (vgl. BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 ).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Ob die Voraussetzungen für ein Getrenntleben von Eheleuten gegeben sind, richtet sich vielmehr nach den Grundsätzen, die zum familienrechtlichen Begriff des "Getrenntlebens" entwickelt worden sind (BSGE 105, 291 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 16 ).

    Maßgebend ist also ein objektiv hervortretender Trennungswille (BSGE 105, 291 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 16 ; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 ; BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 12 ; Coseriu in jurisPK SGB XII, 2. Auflage 2014, § 27 Rdnr. 14 ; Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 97, 344 ).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Leistungen nach dem SGB II stellen in gemischten Bedarfsgemeinschaften kein anrechenbares Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dar (BSGE 108, 241 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8 ; BSGE 112, 61 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 5 ).

    Lediglich über die Härtefallregelung in § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII wäre aus Harmonisierungsgründen an eine Privilegierung der gemeinsamen Vermögenswerte der Eheleute Th.A. und M.A. zu denken mit der Folge, dass sich der Wert für die dem SGB II unterfallende Person nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II errechnet (vgl. hierzu BSGE 112, 61 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 5 ).

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Damit regelt die Vorschrift nach der ausdrücklichen Formulierung in der Begründung des Gesetzesentwurfs (Bundestagsdruck-Drucksache 13/3904, S. 45 zu Nr. 8b) einen besonderen Fall der Sonderrechtsnachfolge im Sinne einer cessio legis (BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2 ; BSG SozR 4-3500 § 19 Nr. 2 ).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 SGG; das Verfahren ist für den Kläger gerichtskostenfrei (vgl. hierzu BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 8 ; BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - L 7 SO 1431/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Denn nur dann handelt es sich um "bereite Mittel", auf die der Hilfesuchende im Rahmen des Selbsthilfegrundsatzes des § 2 Abs. 1 SGB XII verwiesen werden könnte (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2010 - L 7 SO 5488/10 ER-B - und vom 28. April 2015 - L 7 SO 1431/15 ER-B - ).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Dessen ungeachtet steht der Anwendbarkeit der Härteregelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt. 2 SGB II auch entgegen, dass M.A. in der hier maßgeblichen Zeit 49 bzw. 50 Jahre alt war und damit noch nicht kurz vor dem Rentenalter und nicht kurz vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gestanden hat (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 52/06 R - ; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 a.a.O. ; ferner Lange in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 12 Rdnr. 115).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 207/08

    Legitimationswirkung des Versicherungsscheins: Befreiende Leistung an den Inhaber

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
    Selbst wenn die (Teil-)Abtretung der Lebensversicherung Nr. x in Höhe von 3.000,00 Euro am 24. November 2009 an die Sparkasse H.-Zell (vgl. Bl. 629 der Akte des Jobcenters), die der H nach dem Vorbringen des Klägers am 3. Dezember 2009 angezeigt worden war, wirksam gewesen wäre (vgl. zum Erfordernis der Abtretungsanzeige an den Versicherer [§ 13 Abs. 3 und 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Großlebens-Versicherung mit Kapitalleistung im Erlebens- und Todesfall] BGH, Urteil vom 10. März 2010 - IV ZR 207/08 - ), hätten sich ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei der H immer noch insgesamt 29.810,94 Euro ergeben.
  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 7 SO 5488/10
  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 39.81

    Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs eines nicht in Hausgemeinschaft mit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 9 SO 429/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme von Heimkosten in Form eines

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93

    Sozialhilfe - Ehegatten - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheim - Getrenntleben -

  • BGH, 02.10.2007 - III ZR 16/07

    Anspruch des Heimträgers auf Anpassung der Vergütung wegen zusätzlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.2015 - L 7 SO 118/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Höhe des

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86

    Ermessensleistung - Bekanntgabeanspruch - Unfallversicherung - Abfindung

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang gem § 19 Abs 6 SGB XII

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 489/10

    Betreuervergütung: Ende der Betreuung erst durch ausdrückliche gerichtliche

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Anspruch auf Ermessensleistungen - selbst dann, wenn (wie hier) das Ermessen auf Null reduziert ist (BSG SozR 1200 § 40 Nr. 3; aA Mrozynski, SGB I, 5. Aufl 2014, § 40 RdNr 21) - grundsätzlich erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung entsteht (§ 40 Abs. 2 iVm § 39 SGB I; aA LSG Baden-Württemberg vom 19.4.2018 - L 7 SO 4981/14 - Juris RdNr 38) .

    Soweit der Senat in seiner früheren Entscheidung zu § 19 Abs. 6 SGB XII iVm § 19 Abs. 5 SGB XII ausgeführt hat, die Voraussetzungen eines "tatsächlichen aktuellen Bedarfs" seien "vorliegend nicht erfüllt" (BSG SozR 4-3500 § 19 Nr. 4 RdNr 16; vgl auch LSG Baden-Württemberg vom 19.4.2018 - L 7 SO 4981/14 - Juris RdNr 38) , folgt daraus nichts anderes; denn im dort entschiedenen Fall lagen schon die Voraussetzungen einer Bewilligung nach § 19 Abs. 5 SGB XII nicht vor.

  • SG Karlsruhe, 20.09.2019 - S 6 KR 3579/17

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Zwar muss der leistungsfähige nichteheliche Lebenspartner im Ausgangspunkt damit rechnen, dass der Sozialhilfeträger sich zur Erbringung vorläufiger Leistungen in Form der sog. unechten Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII entschließt, falls er selbst den einkommenslosen Lebenspartner nicht versorgt, und dass der Sozialhilfeträger ihn in der Folge mittels eines Aufwendungsersatzanspruchs in Regress nimmt (s. dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14; Krauß , in: Knickrehm/Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, § 19 SGB XII Rn. 8 mwN.).

    Es handelt sich bei der unechten Sozialhilfe um eine Ermessensleistung (dazu: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14; Coseriu , in: jurisPK-SGB XII, § 15 SGB XII Rn. 38; Grube , in: Grube/Wahrendorf, § 19 SGB XII Rn. 19; Krauß , in: Knickrehm/Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, § 19 SGB XII Rn. 8), sodass keinesfalls in jeder nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehend aus einem einkommenslosen und einem leistungsfähigen Mitglied ein mittelbarer Einkommensausgleich über den Sozialhilfeträger stattfindet.

    Ermessensgerecht ist die Verweigerung unechter Sozialhilfe aber insbesondere dann, wenn der Leistungsnachfrager von irgendeiner anderen Seite Mittel zur Deckung des Lebensbedarfs erhält (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 299/21

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz -

    Wie in dem Zusammenhang schon vom SG zutreffend ausgeführt, führt auch nicht die Unterbringung des Klägers in einem Pflegeheim zum Getrenntleben der Ehegatten im Sinne der Regelungen des Familienrechts, nachdem weder der Kläger noch seine Ehefrau den hierfür erforderlichen objektiv hervortretenden Trennungswillen nach außen dokumentiert haben (BSG Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 49/09 R - juris Rn. 13; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19. April 2018 - L 7 SO 4981/14 - juris Rn. 33; Coseriu in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. , § 27 SGB XII Rn. 14 ff.).
  • SG Karlsruhe, 13.02.2020 - S 12 SO 3012/19

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz nach

    Dabei genügt es, wenn sich aus den die Beziehung der Eheleute zueinander kennzeichnenden Umständen ergibt, dass mindestens einer der Ehegatten den Willen hat, sich vom anderen Ehegatten unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft auf Dauer zu trennen und dies durch äußere Umstände hinreichend klar dokumentiert ist (LSG Baden-Württemberg v. 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 7 SO 2045/18
    Die Lebensversicherung bei der R. Lebensversicherung AG hat zum 1. April 2017 einen Rückkaufswert einschließlich Überschussbeteiligung (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. April 2018 - L 7 SO 4981/14 - juris Rdnr. 34 m.w.N.) in Höhe von 3.670,51 EUR aufgewiesen.
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