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   LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19   

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https://dejure.org/2020,18514
LSG Baden-Württemberg, 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19 (https://dejure.org/2020,18514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2020 - L 4 KR 3138/19 (https://dejure.org/2020,18514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - L 4 KR 3138/19 (https://dejure.org/2020,18514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Krankenversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufforderung zur Vorlage von monatlichen Gehaltsnachweisen per E-Mail - kein Verwaltungsakt - elektronischer Verwaltungsakt nur durch qualifizierte elektronische Signatur - Zurückweisung des Widerspruchs als ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 206 Abs 1 SGB 5, § 31 S 1 SGB 10, § 33 Abs 2 S 1 SGB 10, § 36a Abs 2 S 2 SGB 1, § 54 Abs 1 S 1 SGG
    Krankenversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufforderung zur Vorlage von monatlichen Gehaltsnachweisen per E-Mail - kein Verwaltungsakt - elektronischer Verwaltungsakt nur durch qualifizierte elektronische Signatur - Zurückweisung des Widerspruchs als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3924/20

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Ausdehnung der

    Von dieser Regelung, die der Verfahrens- und Prozessökonomie dient, werden alle unselbstständigen Verfahrenshandlungen erfasst, mit denen eine Sachentscheidung erst vorbereitet und noch keine verbindliche Regelung getroffen wird (Senatsurteil vom 19. Juni 2020 - L 4 KR 3138/19 - juris, Rn. 40).

    Denn die Beweisanordnung ist Teil des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, schließt dieses aber nicht ab, sondern bereitet die Sachentscheidung der Pflegekasse lediglich vor (zu Pflegegutachten bereits Senatsurteil vom 28. Juni 2019 - L 4 KR 3138/19 - a.a.O.).

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