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   LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19   

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https://dejure.org/2019,32603
LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19 (https://dejure.org/2019,32603)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2019 - L 10 BA 282/19 (https://dejure.org/2019,32603)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - L 10 BA 282/19 (https://dejure.org/2019,32603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers einer GmbH

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abhängige Beschäftigung des Fremdgeschäftsführers trotz Ausschlusses jeglicher Weisungsunterworfenheit im Geschäftsführervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur abhängigen Beschäftigung eines GmbH-Fremdgeschäftsführers bei Ausschluss der Weisungsunterworfenheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht bei Tätigkeit als Fremdgeschäftsführer einer GmbH

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 28
  • NZG 2019, 1359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 11.11.2015, B 12 R 2/14 R, auch zum Nachfolgenden; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die hieraus gezogene Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung geht der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist (BSG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.).

    Maßgebend sind die rechtlichen Machtverhältnisse (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O. und Urteil vom 14.03.2018, a.a.O.).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 5/16 R

    Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Maßgebend sind die rechtlichen Machtverhältnisse (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O. und Urteil vom 14.03.2018, a.a.O.).

    Im Übrigen hat das BSG zum Fall einer mit dem Geschäftsführer vereinbarten selbstständigen Tätigkeit bereits entschieden (BSG, Urteil vom 14.03.2018, B 12 R 5/16 R, vorgehend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16 mit der vom BSG nicht bezweifelten Würdigung einer vereinbarten selbstständigen Tätigkeit) und auch in diesem Fall auf das Ausmaß des gesellschaftsrechtlichen Einflusses abgestellt.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17

    Anfrageverfahren - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Insoweit hat sich das SG auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 22.12.2017 (L 10 R 1637/17, veröffentlicht in juris) berufen.

    Lediglich vorsorglich nimmt der Senat insoweit auf die Ausführungen des Sozialgerichts in der angefochtenen Entscheidung und damit auch auf seinen Beschluss vom 22.12.2017 (L 10 R 1637/17, in juris) Bezug und weist die Berufung insoweit gemäß § 153 Abs. 2 SGG aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurück.

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Denn er habe in diesem streitgegenständlichen Zeitraum über keine Gesellschaftsanteile verfügt (Bezugnahme u.a. auf BSG, Urteil vom 14.03.2018, B 12 KR 13/17 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zusammenfassend Urteil vom 14.03.2018, B 12 KR 13/17 R), der sich der Senat in vollem Umfang anschließt, scheidet bei einem Fremdgeschäftsführer, also einem Geschäftsführer, der am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt und daher kein Gesellschafter ist, eine selbstständige Tätigkeit generell aus und ein solcher Geschäftsführer ist ausnahmslos abhängig beschäftigt.

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Soweit für Beschlüsse über die Entlassung bzw. Kündigung von Geschäftsführern eine Drei-Viertel-Mehrheit der Stimmen erforderlich ist, wäre der Beigeladene zu 1 im Falle seiner Entlassung bzw. Kündigung wegen Pflichtverletzung nach § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27.04.2009, II ZR 167/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 R 1032/16

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Im Übrigen hat das BSG zum Fall einer mit dem Geschäftsführer vereinbarten selbstständigen Tätigkeit bereits entschieden (BSG, Urteil vom 14.03.2018, B 12 R 5/16 R, vorgehend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16 mit der vom BSG nicht bezweifelten Würdigung einer vereinbarten selbstständigen Tätigkeit) und auch in diesem Fall auf das Ausmaß des gesellschaftsrechtlichen Einflusses abgestellt.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10

    GmbH: Schadensersatzanspruch eines wegen der Beschränkung seiner Kompetenzen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Aus dieser rechtlichen Trennung von Organ- und Anstellungsverhältnis folgt grundsätzlich (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2011, 7 U 81/10, in juris), dass beide Rechtsverhältnisse rechtlich selbstständig nebeneinanderstehen und demgemäß auch rechtlich unabhängig voneinander nach den jeweiligen, dafür geltenden Vorschriften zu beurteilen sind.
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Da diese Verwaltungsakte nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber dem Arbeitnehmer rechtsgestaltende Wirkung entfalten, besteht auch gegenüber dem Arbeitnehmer eine entsprechende Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung, auch zum Erlass inhaltsgleicher Verwaltungsakte (BSG, Urteil vom 17.12.2014, B 12 R 13/13 R).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 11.11.2015, B 12 R 2/14 R, auch zum Nachfolgenden; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19
    Die Träger der Rentenversicherung erlassen nach Satz 5 dieser Vorschrift im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte (verkörpert im sog. Prüfbescheid, BSG, Urteil vom 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris) zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern; insoweit gelten § 28h Abs. 2 SGB IV sowie § 93 i.V.m. § 89 Abs. 5 SGB X nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 BA 1483/19

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer -

    Denn abgesehen von der jedenfalls Umfang und Ort der Tätigkeit nicht erfassenden Regelung, schränkt diese schuldrechtliche Vereinbarung die gesellschaftsrechtlichen Befugnisse der Gesellschafterversammlung nicht ein (vgl. Beschluss des Senats vom 19.07.2019, L 10 BA 282/19, m.w.N., in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - L 9 BA 112/18

    Minderheitsgesellschafter; Gesellschafter-Geschäftsführer;

    Dabei liegt es im Wesen der ausgeübten Funktion, dass Geschäftsführer, wie bereits ihre Bezeichnung indiziert, autonom für alle Fragen der Geschäftsführung zuständig sind, die Gesellschafterversammlung kann jedoch durch Beschluss oder Satzungsregelung einzelne Angelegenheiten an sich ziehen (Baumbach/Hueck/Beurskens, GmbHG, 22. Aufl. 2019, § 37 Rn. 2; zur Trennung der Rechtsbereiche einer Weisungsbefugnis aus dem Gesellschafter-Geschäftsführervertrag und dem Gesellschaftsrecht, LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 19. Juli 2019 - L 10 BA 282/19, BeckRS 2019, 23219 Rn. 31, beck-online).
  • SG Stuttgart, 30.10.2019 - S 7 R 1197/17

    Wann ist ein Nageldesigner selbständig tätig?

    Der letzte Halbsatz stellt insoweit klar, dass die Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung unabhängig von den eigentlich nach § 28h Abs. 2 S. 1 SGB IV für solche Feststellungen zuständigen Einzugsstellen besteht (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2019 - L 10 BA 282/19, juris Rn. 21).
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