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   LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09   

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https://dejure.org/2010,12600
LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09 (https://dejure.org/2010,12600)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.2010 - L 8 U 996/09 (https://dejure.org/2010,12600)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 2010 - L 8 U 996/09 (https://dejure.org/2010,12600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Fehlen der Prozessführungsbefugnis - Ausschluss notwendiger Streitgenossenschaft von Unfallverletztem und haftungsprivilegiertem Arbeitgeber gem § 74 SGG iVm § 62 ZPO - Beiziehung gem § 12 Abs 1 Nr 4 SGB 10 oder notwendige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Prozessführungsbefugnis beim Ausschluss einer notwendigen Streitgenossenschaft von Unfallverletztem und haftungsprivilegiertem Arbeitgeber

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialgerichtsverfahren - unzulässige Berufung - Fristversäumung - kein Gegenbeweis gegen Zustellungsurkunde - fehlende Prozessführungsbefugnis - Feststellungsberechtigung haftungsprivilegierter Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Prozessführungsbefugnis beim Ausschluss einer notwendigen Streitgenossenschaft von Unfallverletztem und haftungsprivilegiertem Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B

    Widerlegung des Urkundsbeweises einer Postzustellungsurkunde

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
    Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt (§ 180 Satz 2 ZPO), wobei es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B -, veröffentlicht in juris).

    Ein pauschales Bestreiten einer Tatsache genügt nicht (BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B -).

  • LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 46/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Klage - Beigeladene - potenzielle

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
    Für diesen Fall bleibt nur die Möglichkeit, zum Verfahren nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB X beigezogen oder nach § 75 SGG beigeladen zu werden (Bay. LSG, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07 -, veröffentlicht in juris; Nehls in Hauck/Noftz/Nehls, SGB VII, K § 109 RdNr. 7, 8).
  • BSG, 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B

    Auslösung der amtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
    Ein pauschales Bestreiten einer Tatsache genügt nicht (BSG, Beschlüsse vom 13.11.2008, a.a.O, und 28.09.1998 - B 11 AL 83/98 B -).
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Dienstunfall - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
    In diesen Fällen könnte das Verhalten der Versicherten, seiner Angehörigen und Hinterbliebenen dazu führen, dass eine bindende Entscheidung des Trägers der Unfallversicherung überhaupt nicht ergeht und damit dem Haftungsprivileg die Grundlage entzogen wird (vgl. zum Vorstehenden BSG Urteil vom 15.05.1984 - 9b RU 68/82 - zur Vorgängervorschrift § 639 RVO -, BSGE 56 S 280, 281; Krasney in Becker / Burchardt / Krasney / Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), § 109 RdNr. 4).
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 47/89

    Bekannte - Hilfeleistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
    Ob etwas anderes gilt, wenn der Verletzte die Berufung noch vor dem Ende der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zurücknimmt, denn es ist ausreichend, dass die Prozessführungsbefugnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben ist (vgl. Krasney a.a.O. Rn. 5 m. H. auf BSG Urteil vom 26.04.1990 - 2 RU 47/89 - BB 1990, 1073), muss vorliegend nicht entschieden werden.
  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66

    Streitigkeit über die Einbeziehung in den Versicherungsschutz der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
    Vielmehr muss unverzüglich das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden (vgl. Ricke in Kasseler Kommentar, SGB VII § 109 RdNr. 6; Nehls in Hauck SGB VII K § 109 RdNr. 9) - gegebenenfalls vorsorglich während des Laufs der Rechtsmittelfrist, für den Fall, dass der Berechtigte nicht von seinem Rechtsmittel Gebrauch macht (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1968 - 2 RU 238/66, SozR Nr. 1 zu § 639 RVO)-.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 4142/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Er ist aber insofern materiell beschwert als mit der Verpflichtung zur Feststellung des Ereignisses als Arbeitsunfall gleichzeitig die Haftungsprivilegierung des Klägers aus § 104 SGB VII und damit der Ausschluss weitergehender Ansprüche des Beigeladenen gegen den Kläger und eventuell dessen Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit Bindungswirkung nach § 141 SGG auch für den bereits laufenden Zivilprozess gemäß § 108 SGB VII verbunden ist (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 996/09, Juris Rn. 36, bestätigt BSG Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 -, Juris, Rn. 19).

    Insofern stellt sich der Bescheid vom 01.04.2008 als wiederholende Verfügung zum Bescheid vom 20.06.2007 zum Zwecke der Bekanntmachung der Ablehnung eines Arbeitsunfalls auch gegenüber dem Kläger dar (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 19.11.2010 - L 8 U 996/09, Juris Rn. 38 sowie BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R, Juris Rn. 27).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2022 - L 14 U 171/18

    Feststellung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall; Gefälligkeitshandlungen

    Betreibt der Berechtigte - wie vorliegend - das Verfahren vor dem Unfallversicherungsträger oder dem Sozialgericht selbst, ist die haftungsprivilegierte Person nicht legitimiert (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 27/10 R - Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2010 - L 8 U 996/09 -, LSG Bayern, Urteil vom 1. Juli 2009 - L 2 U 46/07 - alle in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 5 KR 2632/10
    Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück dem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschl. v. 13.11.2008, - B 13 R 138/07 B - LSG Bad.-Württ. Urt. v. 19.11.2010, - L 8 U 996/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 KR 5221/14
    Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nicht darauf an, ob und wann der Adressat das Schriftstück dem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat (BSG, Beschl. v. 13.11.2008, - B 13 R 138/07 B - LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.11.2010, - L 8 U 996/09 -).
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