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   LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 R 4859/11   

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https://dejure.org/2014,104784
LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 R 4859/11 (https://dejure.org/2014,104784)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2014 - L 10 R 4859/11 (https://dejure.org/2014,104784)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2014 - L 10 R 4859/11 (https://dejure.org/2014,104784)
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  • BSG, 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R

    Rentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 R 4859/11
    Zuständig für die Feststellung der Versicherungspflicht einer nichterwerbsmäßig tätigen Pflegeperson ist die Beklagte als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht die Beigeladene als Trägerin der sozialen Pflegeversicherung (BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 12 R 6/09 R in SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, juris Rdnr. 10 m.w.N.).

    Weitergehende andere Pflegeleistungen bei Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens, die nicht im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI erhalten sind, etwa die Zeit, die für Betreuungsleistungen aufgewendet wird und die in § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB XI als ergänzende Pflege und Betreuung bezeichnet werden, sind bei der Berechnung des Umfangs der (Mindest-) Pflegezeit nicht zu berücksichtigen (so BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 12 R 6/09 R in SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, juris Rdnr. 13 ff. m.w.N.; bestätigend BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 9/10 R in SozR 4 § 3 Nr. 6, juris Rdnr. 18 f.).

    Auch aus der vom BSG postulierten "Akzessorietät" (BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 12 R 6/09 R in SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, juris Rdnr. 16 m.w.N.) der Rentenversicherungspflicht und ihrer Voraussetzungen zu den Voraussetzungen für die Leistungen der Pflegeversicherung bzw. der angenommenen "Kongruenz" zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung an den Pflegebedürftigen und die pflegende Person folgt nichts anderes.

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 9/10 R

    Annahme von Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 R 4859/11
    Weitergehende andere Pflegeleistungen bei Tätigkeiten im Ablauf des täglichen Lebens, die nicht im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI erhalten sind, etwa die Zeit, die für Betreuungsleistungen aufgewendet wird und die in § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB XI als ergänzende Pflege und Betreuung bezeichnet werden, sind bei der Berechnung des Umfangs der (Mindest-) Pflegezeit nicht zu berücksichtigen (so BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 12 R 6/09 R in SozR 4-2600 § 3 Nr. 5, juris Rdnr. 13 ff. m.w.N.; bestätigend BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 9/10 R in SozR 4 § 3 Nr. 6, juris Rdnr. 18 f.).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 R 4859/11
    Davon geht auch das Bundessozialgericht (BSG) aus, indem es die Versicherungspflicht der Pflegepersonen von der Zeit abhängig macht, in der sie den Pflegebedürftigen tatsächlich pflegen (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2001, B 12 P 3/00 R in SozR 3-2600 § 3 Nr. 5, juris Rdnr. 27).
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