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   LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17   

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https://dejure.org/2019,10311
LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17 (https://dejure.org/2019,10311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2019 - L 2 R 4687/17 (https://dejure.org/2019,10311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2019 - L 2 R 4687/17 (https://dejure.org/2019,10311)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Eine Identität der Regelungsgegenstände der Bescheide liegt aufgrund der unterschiedlichen Statusbezogenheit nicht vor (BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RE 2/17 R -, juris Rn. 20; BSG, Beschluss vom 22.3.2018 - B 5 RE 12/17 B ).

    Dies macht die Klägerin statthaft mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) geltend (BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RE 2/17 R -, juris Rn. 15).

    Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GRV kommt nur in Betracht, wenn ein- und dieselbe Erwerbstätigkeit gleichzeitig zu zwei Versicherungsverhältnissen führt, d.h. zur Versicherung in der GRV und zusätzlich zur Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und einer berufsständischen Kammer (BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RE 2/17 R -, juris Rn. 37).

    Unabhängiges Organ der Rechtspflege und damit Rechtsanwalt sei der Syndikus nur in seiner freiberuflichen Tätigkeit außerhalb seines Dienstverhältnisses (BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RE 2/17 R -, juris Rn. 44).

    Die im Rahmen der Beschäftigung ausgeübte Erwerbstätigkeit ist damit für die Versicherungspflicht in der berufsständischen Versorgung ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RE 2/17 R -, juris Rn. 45).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R zum "Syndikusanwalt")) hat die Klägerin die Auffassung vertreten, dass die streitigen Sachverhalte in den entschiedenen Fällen als Unternehmensrechtsanwälte auf ihre Tätigkeit bei einem Verband nicht übertragbar seien.

    Eine anwaltliche Berufsausübung sei in der äußeren Form der Beschäftigung aber nicht möglich und könne dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vornherein nicht zugeordnet werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R).

    Diese Vorschrift gibt versicherungspflichtig Beschäftigten, die gleichzeitig verkammerte Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, einen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht nur für die "Beschäftigung, wegen der" sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe (berufsständische Versorgungseinrichtung) und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (vgl. BSG, Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R -, juris Rn. 28).

    Das BSG hat in den drei Entscheidungen vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) klargestellt, dass abhängig beschäftigte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern (sog. Syndikusanwälte) ungeachtet einer abweichenden rechtsgrundlosen Verwaltungspraxis nicht von der Versicherungspflicht in der GRV nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit werden können.

  • BVerfG, 19.07.2016 - 1 BvR 2584/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2534/14 und 1 BvR 2584/14) und die geplante Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat das SG auf Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 20.7.2015 das Ruhen des Verfahrens angeordnet und nach Wiederanrufung am 24.1.2017 unter dem Aktenzeichen S 10 R 255/17 fortgeführt.

    Nach den Hinweisen des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2584/14) bedürfe es der Auslegung des Ausnahmetatbestandes des § 231 Abs. 4b S. 5 SGB VI im Hinblick auf den Gesetzeszweck.

    Die gegen die Urteile des BSG vom 3.4.2014 eingelegten Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschlüsse vom 19.7.2016 - 1 BvR 2584/14 - juris Rn. 6 und vom 22.7.2016 - 1 BvR 2534/14 - juris Rn. 6).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R zum "Syndikusanwalt")) hat die Klägerin die Auffassung vertreten, dass die streitigen Sachverhalte in den entschiedenen Fällen als Unternehmensrechtsanwälte auf ihre Tätigkeit bei einem Verband nicht übertragbar seien.

    Eine anwaltliche Berufsausübung sei in der äußeren Form der Beschäftigung aber nicht möglich und könne dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vornherein nicht zugeordnet werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R).

    Das BSG hat in den drei Entscheidungen vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) klargestellt, dass abhängig beschäftigte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern (sog. Syndikusanwälte) ungeachtet einer abweichenden rechtsgrundlosen Verwaltungspraxis nicht von der Versicherungspflicht in der GRV nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit werden können.

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R zum "Syndikusanwalt")) hat die Klägerin die Auffassung vertreten, dass die streitigen Sachverhalte in den entschiedenen Fällen als Unternehmensrechtsanwälte auf ihre Tätigkeit bei einem Verband nicht übertragbar seien.

    Eine anwaltliche Berufsausübung sei in der äußeren Form der Beschäftigung aber nicht möglich und könne dem Berufsfeld des Rechtsanwalts von vornherein nicht zugeordnet werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R).

    Das BSG hat in den drei Entscheidungen vom 3.4.2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) klargestellt, dass abhängig beschäftigte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern (sog. Syndikusanwälte) ungeachtet einer abweichenden rechtsgrundlosen Verwaltungspraxis nicht von der Versicherungspflicht in der GRV nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit werden können.

  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2534/14 und 1 BvR 2584/14) und die geplante Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat das SG auf Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 20.7.2015 das Ruhen des Verfahrens angeordnet und nach Wiederanrufung am 24.1.2017 unter dem Aktenzeichen S 10 R 255/17 fortgeführt.

    Die Klägerin sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.7.2016 - 1 BvR 2534/14 nicht so zu behandeln, als erfülle sie die Tatbestandsvoraussetzungen des § 231 Abs. 4b SGB VI für eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht.

    Die gegen die Urteile des BSG vom 3.4.2014 eingelegten Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschlüsse vom 19.7.2016 - 1 BvR 2584/14 - juris Rn. 6 und vom 22.7.2016 - 1 BvR 2534/14 - juris Rn. 6).

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Eine Identität der Regelungsgegenstände der Bescheide liegt aufgrund der unterschiedlichen Statusbezogenheit nicht vor (BSG, Urteil vom 28.6.2018 - B 5 RE 2/17 R -, juris Rn. 20; BSG, Beschluss vom 22.3.2018 - B 5 RE 12/17 B ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - L 3 R 49/14

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 4687/17
    Die Klägerin könne auch aus der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte keine für sie günstigere Rechtsposition herleiten (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.2016 - L 3 R 49/14 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2022 - L 3 R 744/19

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als

    Eine Identität der Regelungsgegenstände bei den Bescheiden liegt damit schon aufgrund der unterschiedlichen Statusbezogenheit nicht vor (BSG, Beschluss vom 22.03.2018 - B 5 RE 12/17; LSG Bayern, Urteil vom 13.02.2019 - L 13 R 525/17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2019 - L 2 R 4687/17 -).
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