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   LSG Baden-Württemberg, 20.03.2020 - L 8 SB 2115/19   

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https://dejure.org/2020,14769
LSG Baden-Württemberg, 20.03.2020 - L 8 SB 2115/19 (https://dejure.org/2020,14769)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2020 - L 8 SB 2115/19 (https://dejure.org/2020,14769)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2020 - L 8 SB 2115/19 (https://dejure.org/2020,14769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 3 S 1 SGB 9, § 2 VersMedV, Anlage Teil B Nr 1 Buchst c VersMedV
    Schwerbehindertenrecht - GdB-Herabsetzung - GdB-Neufeststellung nach Heilungsbewährung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Prostata- und Blasenkrebs - Geltendmachung weiterer Gesundheitsstörungen - erektile Dysfunktion - Fehlen des Nachweises einer erfolglosen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2020 - L 8 SB 2115/19
    Vielmehr ist die Bewertung des GdB auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R - juris).

    Dabei können die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen ineinander aufgehen (sich decken), sich überschneiden, sich verstärken oder beziehungslos nebeneinanderstehen (BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R - juris).

    Dabei hat insbesondere die Feststellung der nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen unter Heranziehung ärztlichen Fachwissens zu erfolgen (BSG, Urteil vom 17.04.201 - B 9 SB 3/12 R - juris).

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2020 - L 8 SB 2115/19
    Denn im entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids als letzter maßgeblicher Verwaltungsentscheidung (BSG, Urteile vom 13.08.1997 - 9 RVs 10/96 - vom 10.09.1997 - 9 RVs 15/96 - vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R -, alle in juris) lag eine wesentliche Änderung als materiell-rechtliche Voraussetzung des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X vor, aufgrund derer dem Kläger nur noch ein Gesamt-GdB von 40 zustand.
  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 10/96

    Heilungsbewährung nach einem Herzinfarkt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2020 - L 8 SB 2115/19
    Denn im entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids als letzter maßgeblicher Verwaltungsentscheidung (BSG, Urteile vom 13.08.1997 - 9 RVs 10/96 - vom 10.09.1997 - 9 RVs 15/96 - vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R -, alle in juris) lag eine wesentliche Änderung als materiell-rechtliche Voraussetzung des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X vor, aufgrund derer dem Kläger nur noch ein Gesamt-GdB von 40 zustand.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.03.2020 - L 8 SB 2115/19
    Denn im entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids als letzter maßgeblicher Verwaltungsentscheidung (BSG, Urteile vom 13.08.1997 - 9 RVs 10/96 - vom 10.09.1997 - 9 RVs 15/96 - vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R -, alle in juris) lag eine wesentliche Änderung als materiell-rechtliche Voraussetzung des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X vor, aufgrund derer dem Kläger nur noch ein Gesamt-GdB von 40 zustand.
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