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   LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08   

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https://dejure.org/2010,12579
LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08 (https://dejure.org/2010,12579)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.2010 - L 11 R 5269/08 (https://dejure.org/2010,12579)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 2010 - L 11 R 5269/08 (https://dejure.org/2010,12579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung - kein Verstoß gegen Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip - Beschäftigungsverhältnis - nichtpersonenbezogene Beitragsrechnung - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Aachen, 10.01.2003 - S 8 RA 94/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Die Nachforderung der Beklagten führe daher zu einer Störung des versicherungsrechtlichen Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzips (Bezugnahme auf Urteil des SG Aachen vom 10. Januar 2003 - S 8 RA 94/02).

    Dies ergibt sich auch insbesondere aus der Regelung des § 28 f Abs. 2 SGB IV. Dabei weist der Senat vorab darauf hin, dass sich die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Versicherten bezieht (vgl BSG, Urteil vom 04. Oktober 1988 - 4/11 a RK 2/87 = SozR 2200 § 182 Nr. 113) und mithin nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar ist (insoweit nicht überzeugend SG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2003 - S 8 RA 94/02; SG Münster, Urteil vom 19. März 2009 - S 31 R 2387/08; beide veröffentlicht in juris).

  • BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R

    Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im grenzüberschreitenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R = SozR 4-4215 § 9 Nr. 1) beurteilt sich die Frage, ob eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, nach der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer andererseits (Leiharbeitsvertrag) sowie dem Fehlen arbeitsvertraglicher Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Entleiher.
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Zum einen kommt es für die Feststellung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht nicht auf ein Verschulden des Arbeitgebers an (BSG, Urteil vom 07. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R = SozR 3-2400 § 28 f Nr. 3).
  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 9 AL 63/03

    Winterbauumlage - Pflicht zur Nachzahlung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung einerseits sowie Dienst- und Werkvertrag andererseits ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl allgemein zur Abgrenzung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung Bayerisches LSG, Urteil vom 07. August 2008 - L 9 AL 63/03 -, Urteil vom 16. April 1996 - L 4 Kr 96/93; beide veröffentlicht in juris).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Damit wird zugleich im Bereich der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung ein Beschäftigungsverhältnis fingiert (vgl BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 21/87 = SozR 2100 § 5 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 16.04.1996 - L 4 KR 96/93

    Sozialversicherungsbeiträge für eine unbestimmte Zahl angeblich entliehener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung einerseits sowie Dienst- und Werkvertrag andererseits ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl allgemein zur Abgrenzung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung Bayerisches LSG, Urteil vom 07. August 2008 - L 9 AL 63/03 -, Urteil vom 16. April 1996 - L 4 Kr 96/93; beide veröffentlicht in juris).
  • SG München, 19.03.2009 - S 31 R 2387/08

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Störung des Äquivalenzprinzips -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Dies ergibt sich auch insbesondere aus der Regelung des § 28 f Abs. 2 SGB IV. Dabei weist der Senat vorab darauf hin, dass sich die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Versicherten bezieht (vgl BSG, Urteil vom 04. Oktober 1988 - 4/11 a RK 2/87 = SozR 2200 § 182 Nr. 113) und mithin nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar ist (insoweit nicht überzeugend SG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2003 - S 8 RA 94/02; SG Münster, Urteil vom 19. März 2009 - S 31 R 2387/08; beide veröffentlicht in juris).
  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08
    Dies ergibt sich auch insbesondere aus der Regelung des § 28 f Abs. 2 SGB IV. Dabei weist der Senat vorab darauf hin, dass sich die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Versicherten bezieht (vgl BSG, Urteil vom 04. Oktober 1988 - 4/11 a RK 2/87 = SozR 2200 § 182 Nr. 113) und mithin nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar ist (insoweit nicht überzeugend SG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2003 - S 8 RA 94/02; SG Münster, Urteil vom 19. März 2009 - S 31 R 2387/08; beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11

    Sozialversicherung - Durchführung einer Betriebsprüfung schließt

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird nach § 197a SGG iVm §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1 und 2, 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) auf die Hälfte der streitigen Beitragsnachforderung und der Säumniszuschläge (zu Letzterem vgl Urteil des Senats vom 20. April 2010, L 11 R 5269/08) festgesetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 11 KR 1125/10

    Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird nach § 197 a SGG iVm §§ 63 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2 Gerichtskostengesetz (GKG) auf die Hälfte der streitigen Beitragsnachforderung und der Säumniszuschläge (zu letzterem vgl Urteil des Senats vom 20. April 2010, L 11 R 5269/08) festgesetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegale Arbeitnehmerüberlassung -

    Nach dieser Regelung, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil des Senats vom 20.04.2010, L 11 R 5269/08, juris), kann der prüfende Träger der Rentenversicherung den Beitrag in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen, wenn ein Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden können.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 279/12

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Abgrenzung

    Nach dieser Regelung, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil des Senats vom 20.04.2010, L 11 R 5269/08, juris), kann der prüfende Träger der Rentenversicherung den Beitrag in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen, wenn ein Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden können.
  • SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit einer rückwirkende Nacherhebung von Beiträgen

    weil die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip sich in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Sozialversicherungsträger beziehen würde und nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 2010 - Az: L 11 R 5269/08 - Rn. 26; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 31. März 2004 - L 16 B 17/04 KR ER - Rn. 3; beide zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - L 11 R 1437/11
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird nach § 197a SGG iVm §§ 63 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2 Gerichtskostengesetz (GKG) auf die Hälfte der streitigen Beitragsnachforderung und der Säumniszuschläge (zu Letzterem vgl Urteil des Senats vom 20. April 2010 - L 11 R 5269/08) festgesetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 11 R 613/11
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird nach § 197 a SGG iVm §§ 63 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2 Gerichtskostengesetz (GKG) auf die Hälfte der streitigen Beitragsnachforderung und der Säumniszuschläge (zu letzterem vgl Urteil des Senats vom 20. April 2010, L 11 R 5269/08) festgesetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2010 - L 11 KR 3812/10
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird nach § 197 a SGG iVm §§ 63 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2 Gerichtskostengesetz (GKG) auf die Hälfte der streitigen Beitragsnachforderung und der Säumniszuschläge (zu letzterem vgl Urteil des Senats vom 20. April 2010, L 11 R 5269/08) festgesetzt.
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