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   LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09   

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https://dejure.org/2010,5361
LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09 (https://dejure.org/2010,5361)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09 (https://dejure.org/2010,5361)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - L 11 KR 1960/09 (https://dejure.org/2010,5361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütungsanspruch des Leistungserbringers - eigenständiger vom Leistungsanspruch des Versicherten unabhängiger Anspruch - Anspruch auf häusliche Krankenpflege umfasst auch Medikamentengabe sowie Kontrolle von Wirkungen und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des Leistungserbringers in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Medikamentengabe i.R.d. häuslichen Krankenpflege; Abgrenzung zu den Leistungen einer Psychiatrischen Institutsambulanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des Leistungserbringers in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Medikamentengabe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, Abgrenzung zu den Leistungen einer Psychiatrischen Institutsambulanz

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch des Leistungserbringers in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Medikamentengabe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, Abgrenzung zu den Leistungen einer Psychiatrischen Institutsambulanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häuslichen Krankenpflege durch eine Institutsambulanz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 2/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Genehmigung - Versorgungsvertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Es war weder ein Widerspruchsverfahren durchzuführen noch eine Klagefrist einzuhalten (vgl hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 24. September 2002 - B 3 KR 2/02 R = SozR 3-2500 § 132a Nr. 3).

    Zwar bedürfen Leistungen der häuslichen Krankenpflege grundsätzlich der vorherigen Beantragung durch den Versicherten und der vorherigen Bewilligung gegenüber dem Versicherten durch die zuständige Krankenkasse (vgl § 27 Abs. 3 Satz 1 BMV-Ä; § 4 des Rahmenvertrags vom 29. Januar 1996; Ziff 4 des Vertrags über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege vom 11. Oktober 2005; § 5 Abs. 1 und 2 des Ergänzungsvertrags vom 18. Januar 2006; vgl zum Ganzen auch BSG, Urteil vom 24. September 2002 - B 3 KR 2/02 R = SozR 3-2500 § 132a Nr. 3).

    Hierin unterscheidet sich auch der vorliegende Fall von der Entscheidung des BSG vom 24. September 2002 (B 3 KR 2/02 R = SozR 3-2500 § 132a Nr. 3), in dem die Einzelfallablehnung der Beklagten im Hinblick auf eine verordnete Pulsmessung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Streitgegenstand war.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Diese setzt nicht das Vorliegen eines Versorgungsbedarfs voraus; die in Satz 2 der genannten Vorschrift enthaltene Ausrichtung auf solche Patienten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch ein Krankenhaus angewiesen sind, stellt kein Erfordernis eines Versorgungsbedarfs, sondern lediglich eine inhaltliche Beschränkung der Ermächtigung dar (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R = BSGE 102, 219).

    Zwar ist die Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V durch die Zulassungsgremien näher auszugestalten (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R = BSGE 102, 219).

  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 30/83

    Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrische Abteilung - Erbringung ambulanter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Rechtsgrundlage für die Ermächtigung der von der Klägerin betriebenen PIA ist § 118 SGB V. Die Vorschrift regelt die Teilnahme psychiatrischer Institutsambulanzen an der ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung, wobei hinsichtlich der Teilnahmevoraussetzungen zwischen psychiatrischen Krankenhäusern (Abs. 1) und Allgemeinkrankenhäuser mit fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen (Abs. 2) unterschieden wird (vgl zur Abgrenzung BSG, Urteil vom 15. April 1986 - 6 RKa 30/83 = SozR 2200 § 368n Nr. 41).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Zur Behandlungssicherungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 und 11).
  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Die Beklagte hat der Klägerin auch im vom SG tenorierten Umfang Verzugszinsen gemäß § 69 Satz 3 SGB V iVm §§ 288 Abs. 1, 286 BGB analog zu zahlen (vgl zum Anspruch auf Verzugszinsen im Leistungserbringerverhältnis BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 1 KR 7/08 R = NZS 2010, 154; Urteil vom 03. August 2006 - B 3 KR 7/06 R = BSGE 97, 23; allgemein hierzu Müller in SGb 2010, 336).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Zur Behandlungssicherungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 und 11).
  • BSG, 25.08.2009 - B 3 KR 25/08 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - intramuskuläre Injektion eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Die Krankenkasse soll dadurch in die Lage versetzt werden, im Einzelfall zu prüfen, ob die Krankenpflege erforderlich ist, um die verordnete konkrete Pflegemaßnahme durchzuführen, und ob ein im Haushalt lebender Dritter die Maßnahme übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V sowie Nr. 22 und 23 der HKP-RL; vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 25. August 2009 - B 3 KR 25/08 R = Sozialrecht aktuell 2010, 21).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Zur Behandlungssicherungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 und 11).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 47/79

    Beschaffung einer Krankenpflegeperson - Kreis der Krankenpflegefachkräfte -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Bereits von Gesetzes wegen liegen mithin zwei unterschiedliche Zielrichtungen vor, sodass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Medikamentengabe, die unstreitig Teil der häuslichen Krankenpflege ist (vgl hierzu bereits BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 3 RK 47/79 = BSGE 50, 73, 77), Bestandteil der Leistungen der PIA sein soll.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09
    Zur Behandlungssicherungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 und 11).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 73/95

    Ermächtigung - Ärztliche geleitete Einrichtungen - Persönliche Ermächtigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 KR 3551/13
    Auch aus dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20.07.2010 (L 11 KR 1960/09) folge keine abweichende Auslegung der §§ 118, 120 SGB V sowie der vertraglichen Vereinbarungen.

    Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09 -) habe im Übrigen klargestellt, dass von der Vereinbarung nach § 118 Abs. 2 SGB V nur Leistungen erfasst seien, die in der PIA stattfinden würden.

    Sinn und Zweck der Ermächtigung nach § 118 SGB V ist es daher, den betroffenen Patienten mit schweren Krankheitsbildern eine krankenhausnahe Versorgung zur Verfügung zu stellen, weshalb der Gesetzgeber psychiatrische Krankenhäuser zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten - nach Ermächtigung - zugelassen hat (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09 - Juris).

    Zudem zeichnete sich zum damaligen Zeitpunkt ab, dass von der Beklagten zusätzlich zur Vergütungspauschale für die PIAs auch die Kosten für die regelmäßige Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege gesondert zu vergüten waren (vgl. Urteil des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09 -, Juris), so dass sich die Beklagte mit weiteren Kostenforderungen im Zusammenhang mit PIA-Behandlungen konfrontiert sah.

    4.) Die Beklagte hat der Klägerin auch die aus dem Antrag ersichtlichen Verzugszinsen gemäß § 69 Satz 3 SGB V i.V.m. §§ 288 Abs. 1, 286 BGB analog zu zahlen (vgl. zum Anspruch auf Verzugszinsen im Leistungserbringerverhältnis BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R - und Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09 - jeweils in Juris).

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 3/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz - Erreichbarkeit

    Neben dem Anspruch auf Soziotherapie sieht seit dem 1.7.2005 die Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie - HKP-RL - idF vom 16.2.2000, BAnz 2000 Nr. 91, S 8 878, in Kraft getreten am 14.5.2000, zuletzt geändert am 15.2.2005, BAnz 2005 Nr. 96, S 7 969, in Kraft getreten am 1.7.2005) in seiner Anlage 1 Nr. 27a beim Vorliegen bestimmter psychischen Erkrankungen und hieraus resultierenden definierten Funktionsstörungen Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege vor (Erarbeiten der Pflegeakzeptanz , Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen, Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der Aktivitäten , vgl aktuell HKP-RL idF vom 17.9.2009, BAnz Nr. 21a vom 9.2.2010, in Kraft getreten am 10.2.2010, zuletzt geändert am 19.11.2021, BAnz AT 25.3.2022 B1, in Kraft getreten am 26.3.2022: § 4 und Anlage Nr. 27a; zu Leistungen der häusliche Krankenpflege neben Leistungen der PIA vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.7.2010 - L 11 KR 1960/09 - PflR 2010, 634) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - L 6 KR 4/17

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - kein eigener Vergütungsanspruch

    Die Beklagte sei bisher überhaupt nicht in das Genehmigungsverfahren eingetreten (Hinweis auf Urteil des LSG Baden-Württemberg, 20. Juli 2010, L 11 KR 1960/09).

    Selbst eine Ablehnung aufgrund einer oberflächlichen Prüfung - die die Klägerin behauptet - ersetzt ersichtlich keine Bewilligung, die nach der genannten Bestimmung Voraussetzung für einen Leistungsanspruch des Leistungserbringers ist (so auch LSG Baden-Württemberg, 20.7.2010, L 11 KR 1960/09, juris Rn. 40, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09

    Krankenversicherung - physiotherapeutische Behandlung - Vergütungsanspruch des

    Er korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber - unter besonderen Umständen (zB im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten, siehe hierzu BSG, Urteil vom 17. April 1996, 3 RK 19/95, SozR 3-2500 § 19 Nr. 2), die hier nicht vorliegen - auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen oder trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein (vgl zum Vergütungsanspruch bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege Urteil des Senats vom 20. Juli 2010, L 11 KR 1960/09, veröffentlicht in juris und zum Vergütungsanspruch des Krankenhauses Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 109 SGB V Rdnr 28 ff; Heberlein GesR 2008, 113, 117).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 690/10

    Krankenversicherung - physiotherapeutische Behandlung - Vergütungsanspruch des

    Er korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber - unter besonderen Umständen (zB im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten, siehe hierzu BSG, Urteil vom 17. April 1996, 3 RK 19/95, SozR 3-2500 § 19 Nr. 2), die hier nicht vorliegen - auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen oder trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein (vgl zum Vergütungsanspruch bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege Urteil des Senats vom 20. Juli 2010, L 11 KR 1960/09, veröffentlicht in juris und zum Vergütungsanspruch des Krankenhauses Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 109 SGB V Rdnr 28 ff; Heberlein GesR 2008, 113, 117).
  • SG Halle, 26.10.2016 - S 35 KR 600/13
    Da jedoch die Abrechenbarkeit der im Rahmen der stationären Einrichtung der Wiedereingliederungshilfe für Behinderte nicht Gegenstand der der Genehmigungserfordernis umfassten Prüfung ist, habe die Beklagte weder rechtlich noch tatsächlich einen Leistungsanspruch der Klägerin verneint und damit die Genehmigung der ärztlichen Verordnung nicht verweigert, sondern sei bisher gar nicht in das Genehmigungsverfahren eingetreten (vgl. Urteil des LSG Baden Württemberg vom 20.07.2010- L 11 KR 1960/09).
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