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   LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16   

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https://dejure.org/2017,43250
LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16 (https://dejure.org/2017,43250)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16 (https://dejure.org/2017,43250)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - L 8 AL 1845/16 (https://dejure.org/2017,43250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 165 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3, § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3, § 613a BGB
    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse - Zahlungsunfähigkeit seit Betriebsaufnahme - keine Ausdehnung der Rechtsprechung für die Fälle der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit - Arbeitsentgeltanspruch - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzgeld; Auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit desselben Arbeitgebers; Begriff des Arbeitgebers; Identität des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a; SGB III § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 -3
    Anspruch auf Insolvenzgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 350
  • NZI 2018, 791
  • NZI 2018, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Dem Anspruch auf Insolvenzgeld kann nicht entgegengehalten werden, dass ein Dritter im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (Anschluss an BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79, BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R - zum Konkursausfallgeld).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist einem Anspruch auf Insolvenzgeld auch nicht entgegenzuhalten, dass ein Dritter - vorliegend die T. A. Objekte GmbH - in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (vgl. insoweit zum Konkursausfallgeld BSG, Urteil vom 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79, juris RdNr. 20, bestätigend BSG, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R, juris RdNr. 22).

    Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt ist kein Grund ersichtlich, den Arbeitnehmer nach Insolvenz des Arbeitgebers zur Bekämpfung von Missbrauch des Insolvenzgeldes auf Ansprüche gegen Dritte zu verweisen (so schon zum Konkursausfallgeld BSG, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R, juris RdNr. 20 f.).

    Solange die Ansprüche des Arbeitnehmers nicht tatsächlich befriedigt werden, ist nach Eintritt eines Insolvenzereignisses beim Arbeitgeber für den Anspruch auf Insolvenzgeld unerheblich, ob Aussicht besteht, dass die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, später durch den Konkursverwalter oder Dritte, z. B. einen Übernehmer des Betriebes, befriedigt werden (BSG, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R, juris RdNr. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Dem stünde nicht entgegen, dass die C. A. Verwaltungs GmbH schon bei Betriebsaufnahme zahlungsunfähig war - wie von der Beklagten auch nur behauptet; immerhin war der Klägerin Arbeitslohn von August bis Oktober 2014 gezahlt worden - (vgl. zu dieser Problematik schon Senatsurteil vom 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15, unveröffentlicht).

    Sinn und Zweck der Insolvenzgeldversicherung verlangen keine Ausdehnung dieser Rechtsprechung auf den Insolvenzfall des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III (so schon im Hinblick auf § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III Senatsurteil vom 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15, unveröffentlicht).

    Daraus ergibt sich, dass nach einem Wechsel des Arbeitgebers, der auch in einer Änderung der Rechtsform liegen kann, ein neues Insolvenzereignis eintreten kann (vgl. hierzu schon Senatsurteil vom 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15, unveröffentlicht).

  • BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79

    Konkursausfallgeld - Masseunzulänglichkeit - Beendigung der betrieblichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Dem Anspruch auf Insolvenzgeld kann nicht entgegengehalten werden, dass ein Dritter im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (Anschluss an BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79, BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R - zum Konkursausfallgeld).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist einem Anspruch auf Insolvenzgeld auch nicht entgegenzuhalten, dass ein Dritter - vorliegend die T. A. Objekte GmbH - in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (vgl. insoweit zum Konkursausfallgeld BSG, Urteil vom 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79, juris RdNr. 20, bestätigend BSG, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R, juris RdNr. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2009 - L 9 AL 166/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Sinn und Zweck der Insolvenzgeldversicherung verlangen keine Ausdehnung der Rechtsprechung, dass kein leistungsauslösendes Insolvenzereignis vorliegt, wenn der Arbeitgeber von vornherein zahlungsunfähig und vermögenslos war (vgl.LSG Nordrhein-Westfalen 04.06.2009 - L 9 AL 166/06 - ; Schleswig-Holsteinisches LSG, 06.07.2007 - L 3 AL 54/06 -), auf den Insolvenzfall der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III; ob die bereits mit Tätigkeitsaufnahme bestehende Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzereignis nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III - vollständige Betriebsaufgabe - ausschließt, bleibt offen).

    Zwar wird in der Literatur (Schneider, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, § 165 RdNr. 54; Voelzke a.a.O. RdNr. 83) und der Rechtsprechung (LSG Nordrhein-Westfalen 04.06.2009 - L 9 AL 166/06 - juris RdNr. 27; Schleswig-Holsteinisches LSG, 06.07.2007 - L 3 AL 54/06 - juris RdNr. 34) angenommen, dass kein leistungsauslösendes Insolvenzereignis vorliegt, wenn der Arbeitgeber von vornherein zahlungsunfähig und vermögenslos war.

  • BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    (zu § 141 AFG insoweit BSG Urteil vom 28.06.1983 - 10 RAr 26/81, juris RdNr. 17).

    Die Identität des Arbeitgebers wird nicht durch das von ihm betriebene Unternehmen bzw. den von ihm geführten Betrieb oder durch die am Unternehmen beteiligten Kapitaleigner bestimmt, sondern durch den jeweiligen rechtlichen Unternehmensträger bzw. Betriebsinhaber (BSG 28.06.1983 - 10 RAr 26/81, juris RdNr. 20), denn das Vertrauen der Arbeitnehmer auf die Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit wird sich ebenfalls hieran ausrichten (Voelzke, a.a.O., RdNr. 50).

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 54/06

    Anspruch auf Insolvenzgeld bei nicht betriebener Scheinfirma

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Sinn und Zweck der Insolvenzgeldversicherung verlangen keine Ausdehnung der Rechtsprechung, dass kein leistungsauslösendes Insolvenzereignis vorliegt, wenn der Arbeitgeber von vornherein zahlungsunfähig und vermögenslos war (vgl.LSG Nordrhein-Westfalen 04.06.2009 - L 9 AL 166/06 - ; Schleswig-Holsteinisches LSG, 06.07.2007 - L 3 AL 54/06 -), auf den Insolvenzfall der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III; ob die bereits mit Tätigkeitsaufnahme bestehende Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzereignis nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III - vollständige Betriebsaufgabe - ausschließt, bleibt offen).

    Zwar wird in der Literatur (Schneider, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, § 165 RdNr. 54; Voelzke a.a.O. RdNr. 83) und der Rechtsprechung (LSG Nordrhein-Westfalen 04.06.2009 - L 9 AL 166/06 - juris RdNr. 27; Schleswig-Holsteinisches LSG, 06.07.2007 - L 3 AL 54/06 - juris RdNr. 34) angenommen, dass kein leistungsauslösendes Insolvenzereignis vorliegt, wenn der Arbeitgeber von vornherein zahlungsunfähig und vermögenslos war.

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R, juris sowie BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R, juris; BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R, juris) tritt ein neues Insolvenzereignis im Sinne des SGB III nicht ein und löst folglich auch keine Ansprüche auf Insolvenzgeld aus, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit desselben Arbeitgebers noch andauert.
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R, juris sowie BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R, juris; BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R, juris) tritt ein neues Insolvenzereignis im Sinne des SGB III nicht ein und löst folglich auch keine Ansprüche auf Insolvenzgeld aus, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit desselben Arbeitgebers noch andauert.
  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R, juris sowie BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R, juris; BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R, juris) tritt ein neues Insolvenzereignis im Sinne des SGB III nicht ein und löst folglich auch keine Ansprüche auf Insolvenzgeld aus, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit desselben Arbeitgebers noch andauert.
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