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   LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20   

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https://dejure.org/2021,55079
LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20 (https://dejure.org/2021,55079)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20 (https://dejure.org/2021,55079)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - L 5 BA 2751/20 (https://dejure.org/2021,55079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 5 S 1 SGB 4, § 76 Abs 1 SGB 4, § 66 Abs 3 S 1 SGB 10, § 98 Abs 1 S 3 SGB 10
    Betriebsprüfung - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage von Unterlagen durch zuständige Verwaltungsbehörde nicht abhängig von einer sich tatsächlich ergebenden Beitragsnachforderung - Zwangsgeldandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28p; SGB X § 98 Abs. 1 S. 3; BVV § 7 ff
    Zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw. der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe im Rahmen der Betriebsprüfung darf die zuständige Verwaltungsbehörde Verwaltungsakte erlassen und darin (u.a.) die Vorlage von Unterlagen anfordern. Die Rechtmäßigkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Rechtmäßigkeit einer Vorlageanordnung gemäß § 28p SGB IV

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 4 R 4066/13

    Betriebsprüfung - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Vorlage von Unterlagen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
    Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften prägen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER -, vom 25.02.2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.; alle n.v.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris).

    Zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw. der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe darf die zuständige Behörde Verwaltungsakte erlassen und darin (u.a.) die Vorlage von Unterlagen anordnen (vgl. näher LSG Berlin, Urteil vom 04.08.2004 - L 9 KR 31/02 -, in juris, m.w.N. und Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N; beide n.v..; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris).

    Hinsichtlich des Zwangsgeldes bemisst sich der Streitwert nach der angedrohten Höhe, hier 500, 00 EUR (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris; zur Zusammenrechnung vgl. BSG, Beschluss vom 17.11.2017 - B 12 R 51/17 B -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
    Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften prägen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER -, vom 25.02.2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.; alle n.v.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris).

    Zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw. der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe darf die zuständige Behörde Verwaltungsakte erlassen und darin (u.a.) die Vorlage von Unterlagen anordnen (vgl. näher LSG Berlin, Urteil vom 04.08.2004 - L 9 KR 31/02 -, in juris, m.w.N. und Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N; beide n.v..; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris).

    Er kann mit der Behauptung, keine höheren Sozialversicherungsbeiträge zu schulden, demgegenüber nicht verhindern, dass die Beklagte den hierfür maßgeblichen Sachverhalt überhaupt erst prüft und feststellt (Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER - und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.; beide n.v.).

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 24/90

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
    Die Berufung bedurfte nicht der Zulassung nach § 144 SGG, da die Vorlageanordnung keine Leistung im Sinne des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist und andere Berufungsausschlussgründe ebenfalls nicht ersichtlich sind (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1991 - 2 RU 24/90 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12

    Betriebsprüfung - Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers - Androhung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
    Die im Einzelfall durch Verwaltungsakt konkretisierte Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe gemäß § 28p Abs. 5 Satz 1 SGB IV kann mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden (Beschluss des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER -, n.v.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2012 - L 11 R 2785/12 ER-B -, in juris).
  • LSG Berlin, 04.08.2004 - L 9 KR 31/02

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Weigerung des Arbeitnehmers zur Durchführung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
    Zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw. der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe darf die zuständige Behörde Verwaltungsakte erlassen und darin (u.a.) die Vorlage von Unterlagen anordnen (vgl. näher LSG Berlin, Urteil vom 04.08.2004 - L 9 KR 31/02 -, in juris, m.w.N. und Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N; beide n.v..; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris).
  • BSG, 17.11.2017 - B 12 R 51/17 B

    Betriebsprüfung durch den Träger der Rentenversicherung; Grundsatzrüge;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
    Hinsichtlich des Zwangsgeldes bemisst sich der Streitwert nach der angedrohten Höhe, hier 500, 00 EUR (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris; zur Zusammenrechnung vgl. BSG, Beschluss vom 17.11.2017 - B 12 R 51/17 B -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20
    Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften prägen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (Beschlüsse des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER -, vom 25.02.2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - und vom 07.12.2012 - L 5 R 4080/12 ER-B - m.w.N.; alle n.v.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2013 - L 4 R 4066/13 ER-B -, in juris).
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