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   LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07 ER-B   

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https://dejure.org/2007,8675
LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8675)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8675)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2007 - L 5 KA 3892/07 ER-B (https://dejure.org/2007,8675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Hochschulambulanz - drittschützende Wirkung gegenüber niedergelassenen Vertragsärzten - Festsetzung der höchstzulässigen Fallzahl durch Zulassungsgremien - Eingrenzung der Behandlungstätigkeit - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter; Auftrag zur humangenetischen Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermächtigung einer Hochschulambulanz zur ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter in der vertragsärztlichen Versorgung, Festsetzung der höchstzulässigen Fallzahl

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Die neuere Rechtsprechung zur Zulässigkeit defensiver Konkurrentenklagen (BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 70/04 R - BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004, - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 680) sei für diese Fallgestaltung nicht einschlägig.

    Der Vertragsarzt könne die Überprüfung der einem Konkurrenten erteilten Ermächtigung beanspruchen, wenn sein Status zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung vorrangig sei und er im selben räumlichen Bereich wie der Konkurrent die gleichen Leistungen anbiete (BVerfG, Beschluss vom 17.8.2004, - 1 BvR 378/00).

    Nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004, - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 680 sowie BSG, Urt. v. 7.2.2007, - B 6 KA 8/06 R - m.w.N.) kann der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Arzt ein etwaiges Recht zur Abwehr von Konkurrenten nicht aus materiellen Grundrechten, etwa der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, herleiten, weil diese keinen Anspruch auf Fernhaltung anderer begründen.

    Die Hochschulambulanz nimmt den Vertragsärzten in jedem Fall Behandlungsfälle und damit Erwerbschancen, auch wenn die vertragsärztliche Gesamtvergütung unmittelbar nicht geschmälert wird (vgl. dazu § 120 Abs. 2 SGB V sowie auch Steinhilper, Anm. zu BVerfG Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 682, 684 zu § 116b Abs. 3 SGB V).

    Die "Marktöffnung" beruht auf öffentlichen Interessen an der Gewährleistung der Versorgung der Versicherten bzw. an der Gewährleistung von Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG), ihre Begrenzung schützt die Berufsausübung der Vertragsärzte (Art. 12 Abs. 1 GG) vor übermäßiger Konkurrenz durch Marktteilnehmer ohne eigenes wirtschaftliches Risiko (vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004, - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 680).

    Der Senat hält daher eine den verfassungsgerichtlichen Grundsätzen entsprechende Fortschreibung der Rechtsprechung zur defensiven Konkurrentenklage in dem Sinne für geboten, als auch die Regelung zur Ermächtigung von Hochschulambulanzen in § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB V Drittschutz entfaltet.Entgegen der Auffassung der Antragstellerin sind die Vertragsärzte demgemäß auch nicht auf den Schutz ihrer Interessen durch die paritätisch besetzten Zulassungsgremien oder die Kassenärztlichen Vereinigungen zu verweisen (dazu auch BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004, - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 680).

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Außerdem habe das BSG seine Rechtsprechung im Urteil vom 7.2.2007 (- B 6 KA 8/06 R -) konkretisiert und verlangt, dass der dem (angegriffenen) Konkurrenten vermittelte Status gegenüber dem Status des (Konkurrenten-)Klägers nachrangig sei.

    Der Beigeladene Nr. 8 wendet ein, das Urteil des BSG vom 7.2.2007 (- B 6 KA 8/06 R -) betreffe eine andere Fallgestaltung, nämlich die Anfechtung einer einem Vertragsarzt erteilten Abrechnungsgenehmigung.

    Im Rahmen einer so genannten defensiven Konkurrentenklage könne sich die Befugnis zur Abwehr des Konkurrenten nur aus dem einfachen Recht ergeben; das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG schütze nicht vor Konkurrenz (vgl. BSG, Urteil vom 7.2.2007, - B 6 KA 8/06 R -).

    Nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004, - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 680 sowie BSG, Urt. v. 7.2.2007, - B 6 KA 8/06 R - m.w.N.) kann der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Arzt ein etwaiges Recht zur Abwehr von Konkurrenten nicht aus materiellen Grundrechten, etwa der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, herleiten, weil diese keinen Anspruch auf Fernhaltung anderer begründen.

    Die bisherige Rechtsprechung hat das Vorrang-Nachrang-Verhältnis "im Sinne noch nicht gedeckten Versorgungsbedarfs" begriffen (BSG, Urt. v. 7.2.2007, - B 6 KA 8/06 R -).

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Dass in § 117 Abs. 2 Satz 2 SGB V hinsichtlich der Ermächtigung von Hochschulambulanzen an Psychologischen Universitätsinstituten eine Verpflichtung zu Fallzahlbegrenzungen ausdrücklich vorgeschrieben ist, schließt eine entsprechende Berechtigung für Fallzahlfestlegungen in Ermächtigungen nach § 117 Abs. 1 SGB V nicht aus (in diesem Sinne wohl auch BSG, Urt. v. 1.7.1998, - B 6 KA 43/97 -).

    Mit dem Gebot, die Ermächtigung auf den für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang festzulegen, erlaubt § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB V nämlich den Erlass diesem Ziel dienender Nebenbestimmungen, wie etwa die Festlegung von Fallzahlen (für die Festlegung von Fallzahlen in der Ermächtigung auch etwa KassKomm-Hess SGB V § 117 Rdnr. 5; vgl. in diesem Sinne auch BSG, Urt. v. 1.7.1998, - B 6 KA 43/97 R -).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Auf Fragen der inneruniversitären Organisation komme es deshalb nicht an (vgl. in anderem Zusammenhang zu § 117 Abs. 2 SGB V BSG, Urt. v. 5.2.2003, - B 6 KA 26/02 R -).

    Im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5.2.2003 (- B 6 KA 26/02 R -) komme es nur darauf an, ob ein Universitätsinstitut hochschulklinische ambulante Leistungen erbringe oder nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2002 - L 5 KA 4153/01

    Poliklinik iS von § 117 SGB V

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Unter Geltung des § 117 SGB V a.F. habe das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 11.9.2002 (- L 5 KA 4153/01 -) entschieden, dass auch eine nicht in der Trägerschaft der Universitätsklinik stehende, aber gleichwohl Aufgaben des Universitätsklinikums oder der Hochschule erfüllende Klinik, Poliklinik i. S. d. § 117 Abs. 1 Satz 5 SGB a.F. sei.

    Im Hinblick auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 11.9.2002 (- L 5 KA 4153/01 -) müsse jedenfalls eine vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen Medizinischer Fakultät und Universitätsklinikum genügen, um das Humangenetikinstitut als Hochschulambulanz einzustufen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 31/06

    Voraussetzung für Institutsermächtigung nach § 117 Abs 1 SGB V

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Dieser Streitpunkt wird sich mit der zum 1.1.2008 unmittelbar bevorstehenden organisatorischen Eingliederung des Humangenetikinstituts in die Universitätsklinik aller Voraussicht nach auch erledigen (vgl. dazu auch etwa LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.6.2007, - L 5 KA 31/06 -).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Die voraussichtliche Erfolglosigkeit des gegen den Verwaltungsakt eingelegten Rechtsbehelfs kann dieses Interesse nicht ersetzen (vgl. dazu etwa BVerfG (Kammer), NVwZ 1996, 58, 59).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2006 - L 5 KA 5149/05

    Informationspflichten des Berufungsausschusses in der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Investitionen oder bereits aufgenommene Behandlungen für sich allein begründeten ein Vollziehungsinteresse nicht (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.1.06, L 5 KA 5149/05 ER-B -).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 70/04 R

    Vertragsarzt - Anfechtung von Ermächtigungen von Krankenhausärzten derselben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Die neuere Rechtsprechung zur Zulässigkeit defensiver Konkurrentenklagen (BSG, Urt. v. 28.9.2005, - B 6 KA 70/04 R - BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004, - 1 BvR 378/00 -, MedR 2004, 680) sei für diese Fallgestaltung nicht einschlägig.
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 52/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Voraussetzung für Ermächtigung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07
    Die Ermächtigung setze daher nicht voraus, dass es sich bei dem Humangenetikinstitut um eine klinische Einrichtung mit Einbindung in den klinisch stationären Betrieb handele (BSG, Urt. v. 5.11.2003, - B 6 KA 52/02 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2003 - L 5 KA 3769/02

    Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 10/14

    Angelegenheiten der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (hier:

    Dies sei lediglich der Fall in der besonderen Konstellation, dass den Bestimmungen, auf die sich die Rechtseinräumung stütze, ein Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen derer zu entnehmen sei, die schon eine Position am Markt innehätten, wenn also die einschlägigen Bestimmungen einen Drittschutz vermittelten (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R - hierzu auch Senat, Beschluss vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07 ER-B -).
  • SG Aachen, 05.11.2010 - S 7 KA 2/08

    Berufungssauschuss für Kassenärzte muss Forschungsfreiheit des

    Ein Verfassungsrechtsgut, das (abgesehen von dem Ziel einer bestmöglichen Patientenversorgung) eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit der Klägerin zu rechtfertigen vermag, steht nach Auffassung der Kammer allein in Gestalt der Berufsfreiheit der niedergelassenen Vertragsärzte, Art. 12 Abs. 1 GG, zur Verfügung (hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2007, L 5 KA 3892/07 ER-B = juris, Rdnr. 57 und 65).

    Anders als in Fällen, in denen es auf einen bestimmten Versorgungsbedarf ankommt und die paritätisch besetzten ortsnahen und fachkundigen Zulassungsgremien eine Vielzahl von Faktoren (wie Anzahl und Leistungsangebot der niedergelassenen und ermächtigten Ärzte, Bevölkerungs- und Morbiditätsstruktur, Umfang und räumliche Verteilung der Nachfrage aufgrund der vorhandenen Verkehrsverbindungen), die für sich und in ihrer Abhängigkeit untereinander weitgehend unbestimmt sind, in ihre Entscheidung einbeziehen müssen (dazu etwa BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 6 KA 35/99 R = juris; BSG, Urteil vom 05.11.2008, B 6 KA 10/08 R = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2009, L 11 B 5/09 KA ER = juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2008, L 5 KA 3558/07 = juris), spielen Bedarfsfragen im Rahmen der Ermächtigung des § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB V von vornherein keine Rolle (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.1998, B 6 KA 43/97 R = juris, Rdnr. 24; Urteil vom 05.02.2003, B 6 KA 26/02 R = juris, Rdnr. 44; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2007, L 5 KA 3892/07 ER-B = juris, Rdnr. 56).

  • SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ermächtigung einer Hochschulambulanz

    Ein Verfassungsrechtsgut, das eine Einschränkung der Freiheit von Lehre und Forschung der Klägerin zu rechtfertigen vermag, stellt die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der niedergelassenen Vertragsärzte dar (siehe auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2007, L 5 KA 3892/07 ER-B; Juris, Rn. 57 und 65).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2011 - L 5 KA 248/11
    An der materiellen Beschwer der Beigeladenen Nr. 1 würde es fehlen, wenn sie zu Unrecht beigeladen worden wäre oder die angegriffene Entscheidung nicht zu einer Verletzung ihrer subjektiven Rechte führen könnte (NK-VwGO Vor § 124 Rdnr. 59 ff., 67 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 20.11.2007, - L 5 KA 3892/07 ER-B -).
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