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   LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18   

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https://dejure.org/2019,7610
LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18 (https://dejure.org/2019,7610)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18 (https://dejure.org/2019,7610)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - L 10 BA 1824/18 (https://dejure.org/2019,7610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 Nr 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4, § 14 Abs 1 SGB 4, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
    Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Tätigkeit als Kursleiterin für Sportvereine - Rücknahme eines bestandskräftig gewordenen Statusfeststellungsbescheides - keine gegenteilige gerichtliche Feststellung über sozialversicherungsrechtlichen Status im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Übungsleiterin für einen Sportverein; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Statusfeststellung nur mit fachkundiger Hilfe - Bescheide binden Antragsteller

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungspflicht von Beschäftigten in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzt Erzielung von Arbeitsentgelt voraus - Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr sind als steuerfreie Aufwandsentschädigung und nicht als ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Tätigkeit als Kursleiterin für Sportvereine - Rücknahme eines bestandskräftig gewordenen Statusfeststellungsbescheides - keine gegenteilige gerichtliche Feststellung über sozialversicherungsrechtlichen Status im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Soweit sich die Klägerin somit nach Zeit, Dauer, Ort und Gegenstand des Kurses nach Vorgaben zu richten hatte, waren diese Umstände zwischen den Parteien des (mündlichen) Vertrages im Voraus vereinbart und deshalb nicht Ausfluss eines Weisungsrechtes des Beigeladenen zu 2 im Rahmen einer Eingliederung in dessen Betrieb (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, u.a. in juris, zum Dozenten an einer Volkshochschule; BSG, Urteil vom 27.03.1980, 12 RK 26/79, u. a. in juris, zum Lehrbeauftragten an Fachhochschule; BSG, Urteil vom 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, u.a. in juris, zum Musiklehrer an einer Musikschule).

    Die Vorgabe solcher Umstände kann somit weder die Annahme von Weisungsunterworfenheit noch die Eingliederung in eine fremde Betriebsordnung im Sinne funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess begründen (BSG, Urteil vom 14.03.2018, a.a.O., dort Rdnr. 21).

    Ansprüche auf bezahlten Erholungsurlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wie sie für ein Arbeitsverhältnis typisch sind (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018, a.a.O.), standen der Klägerin nicht zu.

    Dann erhielt sie hierfür eine gesonderte Vergütung (Bl. 95, 96 SG-Akte), was wiederum für eine selbstständige Tätigkeit spricht (BSG, Urteil vom 14.03.2018, a.a.O.).

    Ihr Fehlen ist nur dann von Bedeutung, wenn sie bei Tätigkeiten der fraglichen Art zu erwarten oder notwendig ist (BSG, a.a.O.; Urteil vom 14.03.2018, a.a.O.).

  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 22/83

    Rentenversicherung - Beitragserstattungsbescheid - Zulässigkeit der Aufhebung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Ein Verwaltungsakt kann für den Betroffenen begünstigende und belastende Wirkung entfalten, wobei allein auf die getroffenen Regelungen (BSG, Urteil vom 22.03.1984, 11 RA 22/83, u.a. in juris, dort Rdnr. 14) und - allenfalls - auf die unmittelbaren gesetzlichen Folgen abzustellen ist (BSG, Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 32/98 R, u.a. in juris, dort Rdnr. 28).

    Sonstige Folgen sind unerheblich (BSG, Urteil vom 22.03.1984, a.a.O.).

    Ein späterer Sinneswandel ist unerheblich, weil der Fortbestand eines Verwaltungsaktes nicht von der sich ggf. wandelnden Einschätzung des Bürgers abhängig sein soll (BSG, Urteil vom 22.03.1984, a.a.O., Rdnr. 15).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Sie stellte vielmehr nach Ausschöpfung der steuerfreien Pauschale Rechnungen (vgl. Bl. 127 ff. VA, Bl. 138 f. LSG-Akte) und sie hatte für ihre soziale Absicherung selbst zu sorgen; entsprechend erhielt sie mit einem Stundensatz von 22 EUR auch ein gegenüber festangestellten Mitarbeitern der Klägerin deutlich höheres Honorar, was wiederum ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit darstellt (BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, u.a. in juris).

    Das Fehlen solcher Investitionen ist deshalb bei reinen Dienstleistungen kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine abhängige Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, u.a. in juris).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris; zur Beschränkung der Prüfung hierauf BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

    Denn diese Umstände dienten nicht der fachlichen Kontrolle der Klägerin etwa in dem Sinne, dass der Beigeladene zu 2 auf eine Optimierung der Leistung hätte dringen oder die fachliche Tätigkeit hätte kritisieren können (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Ein Verwaltungsakt kann für den Betroffenen begünstigende und belastende Wirkung entfalten, wobei allein auf die getroffenen Regelungen (BSG, Urteil vom 22.03.1984, 11 RA 22/83, u.a. in juris, dort Rdnr. 14) und - allenfalls - auf die unmittelbaren gesetzlichen Folgen abzustellen ist (BSG, Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 32/98 R, u.a. in juris, dort Rdnr. 28).

    Schon aus diesem Grund handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 28.09.1999, a.a.O., Rdnr. 33).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Zwar wird bei Statusfeststellungen neben der Anfechtungsklage die Feststellungsklage als zulässig angesehen (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, u.a. in juris).

    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris; zur Beschränkung der Prüfung hierauf BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung der Beklagten ist allerdings - über den Wortlaut der zitierten Regelung hinaus - nicht die isolierte Entscheidung und Feststellung, ob eine Beschäftigung vorliegt, sondern ob und inwieweit für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung wegen des Vorliegens einer Beschäftigung Versicherungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R in SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 und Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris; zur Beschränkung der Prüfung hierauf BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Entscheidung das zur Prüfung gestellte Verhältnis noch besteht (BSG, Urteil vom 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, in juris).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Soweit sich die Klägerin somit nach Zeit, Dauer, Ort und Gegenstand des Kurses nach Vorgaben zu richten hatte, waren diese Umstände zwischen den Parteien des (mündlichen) Vertrages im Voraus vereinbart und deshalb nicht Ausfluss eines Weisungsrechtes des Beigeladenen zu 2 im Rahmen einer Eingliederung in dessen Betrieb (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, u.a. in juris, zum Dozenten an einer Volkshochschule; BSG, Urteil vom 27.03.1980, 12 RK 26/79, u. a. in juris, zum Lehrbeauftragten an Fachhochschule; BSG, Urteil vom 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, u.a. in juris, zum Musiklehrer an einer Musikschule).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    § 184 SGG nennt damit gerade nicht die Beigeladenen, sodass § 193 Abs. 4 SGG iVm § 184 SGG folglich nicht die Kostenerstattung zu Gunsten von Beigeladenen, auch wenn es sich um juristische Personen handelt, ausschließt (BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 60/06 R, in SozR 4-4200 § 7 Nr. 5).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 11.11.2015, B 12 R 2/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 27, auch zum Nachfolgenden; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96 in SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84

    Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 10 R 2524/17

    Sozialversicherung (hier: Kranken- und Pflegeversicherung) - Voraussetzung für

  • SG Wiesbaden, 17.05.2019 - S 8 R 312/16

    Versicherungspflicht, Statusfeststellung

    Dasselbe gilt für die obergerichtliche Rechtsprechung zu Kurs- und Übungsleitern (z.B. LSG Baden-Württemberg v. 21.02.2019, L 10 BA 1824/18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2023 - L 1 BA 103/19

    Bestandskraft; Dienstvertrag; Dozent; Drittbetroffene; Drittwirkung; Ermessen;

    In Statusfeststellungsverfahren kann, solange ein bestandskräftiger Bescheid über einen Status vorliegt, keine gegenteilige gerichtliche Feststellung über denselben Status erfolgen (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2019, Az.: L 10 BA 1824/18, Rn. 22).

    Ganz im Gegenteil: Der Senat geht vorliegend von einer Ermessensreduzierung auf Null zu Lasten des Klägers aus, sodass von einer Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit zwingend abzusehen ist (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2019, Az.: L 10 BA 1824/18, Rn. 28; zur Möglichkeit der Ermessensreduzierung auf Null zu Lasten des Klägers Merten , in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: 1. EL 2023, § 44, Rn. 87).

    Im Rahmen einer solchen Ermessensausübung hätte die Beklagte nämlich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Feststellungsbescheid vom 6. Dezember 2011 auch dem damals von der Beigeladenen zu 1) gestellten Antrag stattgab (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2019, Az.: L 10 BA 1824/18, Rn. 28) .

    Übertragen auf den vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Beklagte - wegen der Drittwirkung des Feststellungsbescheides vom 6. Dezember 2011 und des Vertrauensschutzes der begünstigten Beigeladenen zu 1) - keine andere Möglichkeit hat, als die Rücknahme gegenüber dem Kläger abzulehnen (Ermessensreduzierung auf Null) (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2019, Az.: L 10 BA 1824/18, Rn. 28) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20

    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

    Dass die Beigeladene zu 1 selbständig tätig sei, folge auch aus dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019, L 10 BA 1824/18.Dem ist die Beklagte mit Verweis auf die Gründe des Widerspruchsbescheides entgegengetreten.

    Aus den von der Klägerin genannten Urteilen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09 (Besucherdienst Bundesrat), des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2015, L 11 R 5165/13 (Museumsführer) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019, L 10 BA 1824/18 (Kursleiterin), folgt nichts Anderes.

  • LSG Bayern, 19.02.2020 - L 6 BA 169/18

    Zur Rücknahme eines Statusfeststellungsbescheides bei einem Motivwechsel

    (so Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21.02.2019, L 10 BA 1824/18).
  • LSG Hamburg, 07.12.2021 - L 3 R 52/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozententätigkeit für die Maßnahmen

    Es entspricht nicht der Billigkeit, nach § 183 SGG kostenprivilegierte Beteiligte auch gegenüber einer beigeladenen natürlichen oder juristischen Person von einer Erstattung außergerichtlicher Kosten freizustellen (LSG Nordrhein-Westfalen v. 28.01.2016 - L 16 KR 537/14 in juris, Rn. 65 unter Verweis auf BSG v. 02.11.2011 - B 12 KR 34/11 B, Rn. 14; BSG v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R, Rn. 18 beide unter juris; s.a. LSG Baden-Württemberg v. 21.02.2019 - L 10 BA 1824/18 in juris, Rn. 52 - 53).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2019 - L 10 R 1323/19

    Rücknahme eines Antrages auf Befreiung von der in einer geringfügigen

    Der antragsgemäße Erlass eines Verwaltungsaktes - hier die antragsgemäße Befreiung von der Versicherungspflicht in Form einer Fiktion - stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar, wie der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG, Urteil vom 22.03.1984, 11 RA 22/83, in juris, Rdnr. 14 und BSG, Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 32/98 R, in juris, Rdnr. 28) bereits entschieden hat (Urteil vom 21.02.2019, L 10 BA 1824/18, in juris).
  • LSG Sachsen, 13.01.2021 - L 2 KR 202/16
    Diese Bestimmung kann in einem Statusfeststellungsverfahren keine Anwendung finden, weil in diesem Zusammenhang weder Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht noch Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind (siehe nur Merten in Hauck/Noftz SGB X, Stand April 2018, § 44 Rn. 45, 47 m.w.N., und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2019 - L 10 BA 1824/18 - juris Rn. 26; a.A. - soweit ersichtlich - nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Oktober 2017 - L 8 R 288/17 - juris Rn. 133, unter Hinweis auf Pietrek in jurisPK-SGB IV, 3. Auflage, § 7a Rn. 160, der allerdings nur die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X erwähnt, ohne nach den einzelnen Regelungen in § 44 SGB X zu differenzieren).
  • SG Berlin, 24.05.2023 - S 223 BA 222/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kostümbildner - Filmproduktion -

    Insofern stellt sich in diesen Konstellationen die anschließende Frage, ob es sich bei der Feststellung des Nichtbestehens der Versicherungspflicht um einen begünstigenden oder nicht begünstigenden Verwaltungsakt handelt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1999 - B 12 KR 12/99 R -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2019 - L 10 BA 1824/18 -, Rn. 26 ff; offengelassen in: BSG, Urteil vom 8. Juli 2020 - B 12 R 1/19 R -, Rn. 16, juris; zuletzt aber von der Anwendbarkeit des § 44 Abs. 2 SGB X ausgehend: BSG, Urteil vom 29. März 2022 - B 12 R 2/20 R -, Rn. 14 juris).
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