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   LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12   

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https://dejure.org/2013,6057
LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12 (https://dejure.org/2013,6057)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12 (https://dejure.org/2013,6057)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 (https://dejure.org/2013,6057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen Mitverursachung - erwarteter Angriff - leichtfertige Selbstgefährdung durch eigene Gewaltbereitschaft - unterlassenes Ausweichen - sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage als statthafte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung eines Anspruchs auf Gewaltopferentschädigung bei Mitverursachung des Schadens; Zulässige Klageart im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 1 Alt 1 OEG, § 54 Abs 1 SGG, § 55 Abs 1 Nr 1 SGG
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen Mitverursachung - erwarteter Angriff - leichtfertige Selbstgefährdung durch eigene Gewaltbereitschaft - unterlassenes Ausweichen - sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage als statthafte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung eines Anspruchs auf Gewaltopferentschädigung bei Mitverursachung des Schadens; zulässige Klageart im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    Eine Mitverursachung kann ebenfalls angenommen werden, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl ihm dies zumutbar und möglich gewesen wäre (BSG, Urteil vom 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R - Rz. 18, zitiert nach juris).

    Eine leichtfertige Selbstgefährdung in diesem Sinne setzt nach der Rechtsprechung des BSG einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit voraus, der etwa der groben Fahrlässigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechtes entspricht (BSG, Urteil vom 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 - zitiert nach juris, m. w. N.).

    Es gilt jedoch im Gegensatz zum bürgerlichen Recht nicht der objektive Sorgfaltsmaßstab des § 267 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern ein individueller Maßstab, der auf die persönlichen Fähigkeiten des Opfers abstellt (BSG, Urteil vom 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 - Rz. 18, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (BSG, Urteil vom 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 - zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich das Opfer nach der besonderen Fallgestaltung für andere eingesetzt hat (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVg 5/95 - Rz. 16, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Die Missbilligung der Selbstgefährdung findet ihren Ausdruck in der Normierung von Rechtsnachteilen, z. B. in der Kürzung oder Versagung von Ersatz- oder Entschädigungsansprüchen (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVg 5/95 - Rz. 15, zitiert nach juris).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    § 2 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 OEG regelt abschließend, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R - Rz. 18, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Eine Mitverursachung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 OEG kann nur angenommen werden, wenn der Tatbeitrag des Opfers nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren Theorie von der wesentlichen Bedingung nicht nur ein nicht hinweg zu denkender Teil der Ursachenkette, sondern wesentlich, d. h. eine annähernd gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers ist (BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R - Rz. 18, zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    Bei der 1. Alternative handelt es sich um einen Sonderfall der in der 2. Alternative genannten Unbilligkeit; sie ist daher stets zuerst zu prüfen (BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 9 RVg 2/89 - Rz. 11, zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist, wie etwa im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, ein deutlich überwiegendes selbst geschaffenes Risiko (BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 9 RVg 2/89 - Rz.11, zitiert nach juris).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R

    Gewaltopfer - Ausschluß der Entschädigung - Versagungsgrund - leichtfertige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftswidrig gehandelt und es in grobfährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 - zitiert nach juris).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    Ein Leistungsausschluss ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung vor allem dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation - wobei subjektive Gesichtspunkte nicht außer Betracht gelassen werden dürfen - in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (BSG, Urteil vom 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R - Rz. 26, zitiert nach juris).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    Eine Provokation des Täters durch das Opfer kann den Entschädigungsanspruch ausschließen, wenn das Opfer die Schädigung bewusst angestrebt oder billigend in Kauf genommen oder sich zumindest leichtfertig in die Gefahr einer solchen Schädigung begeben hat (BSG, Urteil vom 15.08.1996 - 9 RVg 6/94 - Rz.14, zitiert nach juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12
    Nachdem der Beklagte insgesamt die Gewährung von Leistungen abgelehnt hat, wie es auch § 2 Abs. 1 OEG vorsieht, wäre vorliegend in Ermangelung einer vom Beklagten getroffenen Verwaltungsentscheidung über konkrete Entschädigungsleistungen die gerichtliche Geltendmachung eines Leistungsanspruchs auf Gewährung von (unbenannten) Versorgungsleistungen nicht zulässig (ständige Senatsrechtsprechung unter Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Einem auf Gewährung von Beschädigtenversorgung gerichteten Leistungs- und Verpflichtungsantrag käme bei dieser Konstellation keine eigenständige Bedeutung zu (Verweis auf die Urteile des erkennenden Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - und vom 28. September 2018 - L 6 VG 2878/17 - und Bayerisches LSG, Urteil vom 9. November 2017 - L 20 VG 26/15 -).

    An seiner abweichenden Rechtsprechung (vgl. das vom SG zitierte Urteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 34) hat der Senat nicht festgehalten und ist der Rechtsprechung des BSG gefolgt, dem (ebenfalls vom SG zitierten) Urteil vom 28. September 2018 - L 6 VG 2878/17 -, juris, Rz. 53 lag eine zulässige Leistungsklage zu Grunde, sodass sich hieraus nichts anderes ergibt.

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 -, juris, Rz. 18; Senatsurteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 38).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2022 - L 6 VG 1148/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gewalt in der Ehe - tätlicher

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (vgl. BSG, Urteil vom 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 -, juris, Rz. 18; Senatsurteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund -

    Jedoch ist der Senat der Überzeugung, dass die Fahrt des Geschädigten nach Z., sein Aussteigen aus dem Wagen und der Beginn der Auseinandersetzung mit der Familie B. eine Mitverursachung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 OEG darstellte, da dieses Verhalten einen annähernd gleichwertigen Beitrag gesetzt hat, weil es eine leichtfertige bzw. bewusste Selbstgefährdung war, sozial nicht gebilligt werden konnte und es noch in einem ausreichend engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zur Tat stand (vgl. auch Urteil des Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1261/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Leistungsversagung -

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 -, juris, Rz. 18; Senatsurteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 38).

    Es hat zwischen dem Streitgespräch und dem Angriff auf ihren Ehemann trotz des geltend gemachten beabsichtigten Entfernens weiterhin ein enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang und damit keine Zäsur bestanden (vgl. zur Zäsur auch Senatsurteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 42).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen

    Vorliegend ist eine Anfechtungs- und Leistungsklage, nicht aber eine Feststellungsklage (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - Juris) einschlägig, da der Beklagte mit einem konkreten Leistungsbegehren der Klägerin befasst wurde und demzufolge eine Verwaltungsentscheidung über konkrete Entschädigungsleistungen ergangen ist, also nicht lediglich eine Leistung versagt wurde, wie dies eigentlich § 2 OEG vorsieht.

    Dass eine Straftat - wie vorliegend der Totschlag - von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat, führt nämlich nicht dazu, dass der Verursachungsbeitrag des Opfers nicht annähernd gleichwertige Bedeutung hat (Urteil des Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4507/13
    Vorliegend ist eine Anfechtungs- und Leistungsklage, nicht aber eine Feststellungsklage (vgl. dazu Urteil des Senats vom. 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - Juris) einschlägig, da der Beklagte mit einem konkreten Leistungsbegehren der Klägerin befasst wurde und demzufolge eine Verwaltungsentscheidung über konkrete Entschädigungsleistungen ergangen ist, also nicht lediglich eine Leistung versagt wurde, wie dies eigentlich § 2 OEG vorsieht.

    Dass eine Straftat - wie vorliegend der Totschlag - von der Rechtsordnung stärker missbilligt wird als eine Selbstgefährdung des Opfers dieser Straftat, führt nämlich nicht dazu, dass der Verursachungsbeitrag des Opfers nicht annähernd gleichwertige Bedeutung hat (Urteil des Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 2379/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 -, juris, Rz. 18; Senatsurteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 38).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 VE 19/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Prügelei - Vollbeweis - Beweislast -

    Bei der 1. Alternative handelt es sich um einen Sonderfall der in der 2. Alternative genannten Unbilligkeit; sie ist daher stets zuerst zu prüfen (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 -9 RVg 2/89, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 982/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sozialgerichtliches

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 -, juris, Rz. 18; Senatsurteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VG 5315/13
    Jedenfalls in solchen Fällen, in denen - wie hier - kein konkretes Leistungsverlangen erkennbar und nicht auszuschließen ist, dass künftig unterschiedliche Leistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen beantragt werden können, kann nach Feststellung der Voraussetzungen des § 1 OEG die Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 2 OEG (negative Feststellungsklage) zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. auch Senatsurteil vom 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12 - juris).
  • SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 2709/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

  • SG Karlsruhe, 07.10.2013 - S 1 U 3562/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 12 VE 8/11
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