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   LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14   

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https://dejure.org/2017,13053
LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14 (https://dejure.org/2017,13053)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2017 - L 9 U 2669/14 (https://dejure.org/2017,13053)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2017 - L 9 U 2669/14 (https://dejure.org/2017,13053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrecht; Übernahme von Behandlungskosten; Begriff des Versicherten; Versicherungsbezogene Handlungstendenz; Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beim Arbeitsunfall eines mitarbeitenden Ehegatten eines landwirtschaftlichen ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 123 Abs 1 Nr 1 Alt 1 SGB 7, § 128 Abs 1 Nr 7 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers - Arbeitsunfall eines mitarbeitenden Ehegatten eines landwirtschaftlichen Unternehmens gem § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7 - Hilfeleistung gem § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 7 gegenüber einer anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsrecht

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beim Arbeitsunfall eines mitarbeitenden Ehegatten eines landwirtschaftlichen Unternehmens bei der Hilfeleistung gegenüber einer anderen Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall bei einer Verletzung beim Füttern von Kühen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14
    Sie verwies auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.03.2008 (B 2 U 12/07 R) und vertrat die Auffassung, dass es nicht darauf ankomme, dass sich L. im Unfallzeitpunkt in einer Gefahrenlage befunden habe, aus der sie der Verletzte habe retten wollen.

    Die Kammer habe sich zur Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift auf die Rechtsprechung des BSG, insbesondere des Urteils vom 18.03.2008 (B 2 U 12/07 R) bezogen.

    Dies habe das BSG in der Entscheidung vom 18.03.2008 (B 2 U 12/07 R) klargestellt.

    Ein den Versicherungsschutz begründender innerer Zusammenhang mit der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten betrieblichen Tätigkeit ist gegeben, wenn die zum Unfall führende Verrichtung dem Unternehmen wesentlich zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R -, SozR 4-2700 § 135 Nr. 2; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2013 - L 3 U 175/11 -, juris).

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14
    Ferner nahm die Klägerin Bezug auf ein Urteil des BSG vom 12.12.2006 (B 2 U 39/05 R) und wies darauf hin, dass die Wege zur Rettungshandlung selbst schon zur versicherten Tätigkeit als Retter zu rechnen seien und dass die Örtlichkeit der Rettungsmaßnahme für die Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII unerheblich sei, weil selbst Rettungshandlungen innerhalb des normalerweise und versicherten persönlichen Lebensbereichs des Versicherten unter Versicherungsschutz stehe.
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG vom 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 3 U 175/11

    Unfall - Arbeitsunfall - Feststellung - Unglücksfall - Not - Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14
    Ein den Versicherungsschutz begründender innerer Zusammenhang mit der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten betrieblichen Tätigkeit ist gegeben, wenn die zum Unfall führende Verrichtung dem Unternehmen wesentlich zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R -, SozR 4-2700 § 135 Nr. 2; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2013 - L 3 U 175/11 -, juris).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14
    Die bloße Absicht einer Tatbestandserfüllung reicht hingegen nicht (BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 35, m.w.N.).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2669/14
    So wird auch von einem Beschäftigten, der in Erfüllung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht (etwa Schaden vom Unternehmen abzuwenden) tätig wird, nicht erwartet, dass dieser in der Vorstellung handeln muss, mit der konkreten Verrichtung eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen (zum Versicherungsschutz bei einem Irrtum, vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R -, juris).
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