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LSG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - L 2 SO 6158/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 23.11.2009 - S 12 SO 958/07
- LSG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - L 2 SO 6158/09
- BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - L 2 SO 6158/09
§ 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII räumt dem Leistungsberechtigten also einen über den allgemeinen Leistungsanspruch bei häuslicher Pflege hinausgehenden Anspruch in Fallgestaltungen ein, bei denen es einer besonderen Pflegekraft bedarf (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R - veröffentlich in Juris).Dabei kann der Kläger hier jedoch nicht auf unentgeltliche Hilfeleistung einer nahestehenden Person oder Nachbarschaftshilfe im Sinne des § 63 Satz 1 SGB XII verwiesen werden, da mit der Übernahme der Kosten für eine Pflegekraft die hauswirtschaftliche Versorgung an sich erst sicher gestellt wird, weil eine unentgeltliche Pflege nicht möglich ist (vgl. BSG v. 11. Dezember 2007 - a. a. O.).
Wenn vorliegend die erforderlichen Pflegeleistungen (hauswirtschaftliche Versorgung) durch Angehörige oder Nachbarn unentgeltlich nicht realisiert werden können, ergibt sich ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten als Beihilfe in Form einer Geldleistung als Sekundäranspruch allerdings nur im Umfang von Kosten, die unter dem Entgelt für eine besondere Pflegekraft im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII liegen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - aaO).
- BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - L 2 SO 6158/09
Hierfür kommen (nur) Beihilfen im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R -, veröffentlicht in Juris).Im Übrigen wird der Anspruch auf Kostenübernahme nach § 65 SGB XII sowohl bei der einfachen als auch bei der besonderen Pflegekraft durch die Kriterien der Angemessenheit und Erforderlichkeit begrenzt (BSG, Urteil vom 6. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R -. veröffentlicht in juris).