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   LSG Baden-Württemberg, 21.06.2001 - L 12 AL 4181/00   

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https://dejure.org/2001,29254
LSG Baden-Württemberg, 21.06.2001 - L 12 AL 4181/00 (https://dejure.org/2001,29254)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2001 - L 12 AL 4181/00 (https://dejure.org/2001,29254)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - L 12 AL 4181/00 (https://dejure.org/2001,29254)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Nachpraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Arbeitserzieher - Verfassungsmäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2001 - L 12 AL 4181/00
    Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die durch den Rentenversicherungsträger im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gefördert werden, liegt nicht vor (vgl BVerfG vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 39/80 = SozR 4100 § 34 Nr. 10).
  • BSG, 14.07.1988 - 11 RAr 49/88

    Ein der Erlangung der staatlichen Anerkennung zur Berufsausübung dienendes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2001 - L 12 AL 4181/00
    Dies hat das BSG zur Vorgängervorschrift ausdrücklich bekräftigt (vgl BSG vom 14.7.1988 - 11 RAr 49/88 = SozR 4100 § 34 Nr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2006 - L 2 R 476/05

    Anspruch auf Gewährung vonÜbergangsgeld für die Dauer eines

    Vor diesem Hintergrund habe die Beklagte auch für den Zeitraum des einjährigen Anerkennungspraktikums Übergangsgeld nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§ 21 SGB VI i. V. m. §§ 46 ff. SGB IX) zu gewähren, weil bei der Ausbildung zum Arbeitserzieher das Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung erforderlich sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2001, Az: L 12 AL 4181/00).
  • SG Aurich, 11.08.2005 - S 2 R 143/05

    Streit um die Gewährung von Übergangsgeld für die Dauer eines

    Denn bei der Ausbildung zum Arbeitserzieher ist das Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung erforderlich (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2001, Az.: L 12 AL 4181/00, zitiert nach JURIS).
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