Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 1355/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ablauf der in § 12 Abs 2 SGB 6 genannten Vier-Jahres-Frist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Form einer Klimaheilbehandlung am Toten Meer; Voraussetzungen für ein Abweichen von der Frist des § 12 Abs. 2 SGB VI
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 9 SGB 6, §§ 9 ff SGB 6, § 12 Abs 2 SGB 6, § 13 Abs 1 S 1 SGB 6, § 15 SGB 6
Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ablauf der in § 12 Abs 2 SGB 6 genannten Vier-Jahres-Frist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 9; SGB VI § 12
Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Form einer Klimaheilbehandlung am Toten Meer; Voraussetzungen für ein Abweichen von der Frist des § 12 Abs. 2 SGB VI - rechtsportal.de
SGB VI § 12 Abs. 2 ; SGB VI § 9
Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Form einer Klimaheilbehandlung am Toten Meer; Voraussetzungen für ein Abweichen von der Frist des § 12 Abs. 2 SGB VI - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 11.02.2014 - S 12 R 300/12
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 1355/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 08.04.2014 - L 9 R 2287/11
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 1355/14
Die Beklagte legte hiergegen bei dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg Berufung ein (L 9 R 2287/11).Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz, auch des Klage- und Berufungsverfahrens vor dem SG (S 9 R 2453/10) sowie dem LSG Baden-Württemberg (L 9 R 2287/11), sowie die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 R 2947/12
Stationäre Rehabilitationsleistung - Aufenthalt am Toten Meer - Erstattung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 1355/14
Allerdings darf der Verweis auf alternative Behandlungsmöglichkeiten nicht so weit gehen, dass dies zu einem allgemeinen Subsidiaritätsgrundsatz von medizinischen Rehabilitationsleistungen gegenüber ambulanten Krankenbehandlungsmöglichkeiten führt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2013, L 13 R 2947/12 ).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2020 - L 12 R 160/19 Dringend erforderlich sind Leistungen beispielsweise dann, wenn Anschlussheilbehandlungen erforderlich sind, wenn neue Leiden hinzugetreten sind, deren Behandlung vor Ablauf der Frist erforderlich ist, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit unmittelbar bevorsteht oder eingetreten ist und abgewendet, hinausgeschoben oder behoben werden kann, aber auch, wenn eine nicht nur unerhebliche Verschlimmerung der der vorherigen Rehabilitationsleistung zugrundeliegenden Krankheiten eingetreten ist (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 21.6.2016 - L 9 R 1355/14 - juris, Rn. 43).