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   LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1257/15   

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https://dejure.org/2015,25510
LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1257/15 (https://dejure.org/2015,25510)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2015 - L 11 KR 1257/15 (https://dejure.org/2015,25510)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 1257/15 (https://dejure.org/2015,25510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen bei Auslandsaufenthalt - Verweigerung der Zustimmung nach § 16 Abs 4 SGB 5 durch die Krankenkasse bei Verzögerung des Antritts einer stationären Reha-Maßnahme der RV aufgrund einer Urlaubsreise - kein Ermessensfehlgebrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Ruhen bei Auslandsaufenthalt; Ausübung von Ermessen bei der Verweigerung der Zustimmung nach § 16 Abs. 4 SGB V

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 39 SGB 1, § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 16 Abs 4 SGB 5, § 44 Abs 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen bei Auslandsaufenthalt - Verweigerung der Zustimmung nach § 16 Abs 4 SGB 5 durch die Krankenkasse bei Verzögerung des Antritts einer stationären Reha-Maßnahme der RV aufgrund einer Urlaubsreise - kein Ermessensfehlgebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Ruhen bei Auslandsaufenthalt; Ausübung von Ermessen bei der Verweigerung der Zustimmung nach § 16 Abs. 4 SGB V

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin, 22.03.2000 - L 9 KR 69/98
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1257/15
    Der Wortlaut der Vorschrift ("im Ausland aufhalten.") legt die Annahme nahe, dass die Zustimmung der Krankenkasse vor Beginn des Auslandsaufenthalts vorliegen muss (Wagner in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 16 SGB V Rn 32, Beck OK/Harich SGB V, § 16 Rn 30-35; aA SG Mainz 12.11.2010, S 7 KR 231/08, juris; LSG Berlin 22.03.2000, L 9 KR 69/98).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1257/15
    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn die Behörde ein unsachliches Motiv oder einen sachfremden Zweck verfolgt, ferner wenn sie nicht alle maßgebenden Ermessensgesichtspunkte in die Entscheidung einbezogen oder wenn sie die abzuwägenden Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet oder einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (BSG 9.11.10, B 2 U 10/10 R).
  • SG Mainz, 12.11.2010 - S 7 KR 231/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1257/15
    Der Wortlaut der Vorschrift ("im Ausland aufhalten.") legt die Annahme nahe, dass die Zustimmung der Krankenkasse vor Beginn des Auslandsaufenthalts vorliegen muss (Wagner in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 16 SGB V Rn 32, Beck OK/Harich SGB V, § 16 Rn 30-35; aA SG Mainz 12.11.2010, S 7 KR 231/08, juris; LSG Berlin 22.03.2000, L 9 KR 69/98).
  • SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17

    Krankenversicherung - Krankengeld - kein Ruhen während einem vorübergehenden

    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn die Behörde ein unsachliches Motiv oder einen sachfremden Zweck verfolgt, ferner wenn sie nicht alle maßgebenden Ermessensgesichtspunkte in die Entscheidung einbezogen oder wenn sie die abzuwägenden Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet oder einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 1257/15 -, Rn. 35, juris mit Hinweis u. a. auf BSG 9.11.10, B 2 U 10/10 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 KR 97/17

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - Zustimmung der Krankenkasse für

    In den Fallgestaltungen, in denen die Arbeitsunfähigkeit unstreitig festgestellt wurde, bleibt für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr (vgl. LSG NRW, 30.1.1996, L 5 KR 102/95, juris; LSG B., 22.3.2000, L 9 KR 69/98, juris; so auch Krauskopf/Wagner SGB V § 16 Rn. 28; etwas anders für eine USA-Reise und verzögerten Reha-Beginn: LSG Baden-Württemberg, 21.7.2015, L 11 KR 1257/15, Rn. 38, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 1221/17
    Die Berücksichtigung und Angabe der Besonderheiten des Einzelfalls kennzeichnet eine ordnungsgemäße Ermessensausübung (LSG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015, - L 11 KR 1257/15 -, in juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. A. § 54 SGG, Rn. 28).

    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn die Behörde ein unsachliches Motiv oder einen sachfremden Zweck verfolgt, ferner wenn sie nicht alle maßgebenden Ermessensgesichtspunkte in die Entscheidung einbezogen oder wenn sie die abzuwägenden Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet oder einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09.11.2010, Az. B 2 U 10/10 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2015, a.a.O.).

  • SG Halle, 15.03.2017 - S 16 KR 33/15

    Ermessensgesichtspunkte der Krankenkasse bei deren Zustimmung zum

    Die Berücksichtigung und Angabe der Besonderheiten des Einzelfalls kennzeichnet eine ordnungsgemäße Ermessensausübung (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 54 SGG, Rn 28; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.7.2015 - L 11 KR 1257/15 -, juris).
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