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   LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08   

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https://dejure.org/2008,12977
LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08 (https://dejure.org/2008,12977)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08 (https://dejure.org/2008,12977)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. August 2008 - L 7 AL 3358/08 (https://dejure.org/2008,12977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche - Neuregelung der Meldepflicht - kalendermäßiger Ablauf der 3-Tages-Frist - Berücksichtigung des Verschuldenselements

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Ablehnung von Arbeitslosengeld aufgrund einer Sperrzeit wegen verspäteter Meldung als arbeitsuchend; Anforderungen an die rechtzeitige Meldung als Arbeitsuchender zur Vermeidung eines Sperrzeitbescheides; Vorliegen eines wichtigen Grundes zur ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei verspäteter Meldung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Das BSG (SozR 4-4300 § 140 Nr. 1) hatte die Notwendigkeit eines vorwerfbaren Verstoßes nicht allein aus dem Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit der Meldung abgeleitet, sondern aus dem Wesen der Meldepflicht als versicherungsrechtlicher Obliegenheit, die die Voraussetzungen für eine schnelle Wiedereingliederung der Arbeitnehmer schaffen und dadurch den durch die Arbeitslosigkeit für die Versichertengemeinschaft eingetretenen Schaden vermeiden oder verringern soll.

    Ihre verhaltenssteuernde Funktion könnten Obliegenheiten aber nur entfalten, wenn dem Versicherten die Verhaltensnorm bekannt sei (BSG SozR 4-4300 § 140 Nr. 1).

    Am Wesen der Pflicht zur Meldung nach § 37b SGB III als versicherungsrechtliche Obliegenheit (BSG SozR 4-4300 § 140 Nr. 1) hat sich durch die Neufassung nichts geändert.

    Die Ausgestaltung der versicherungsrechtlichen Obliegenheiten des Sozialrechts und insbesondere des Arbeitsförderungsrechts zeigt, dass der Gesetzgeber, dem die oben aufgezeigte Rechtsprechung des BSG zu §§ 37b, 140 SGB III a.F. bekannt war, grundsätzlich davon ausgeht, dass dem Leistungsberechtigten eine Obliegenheitsverletzung mit nachteiligen Auswirkungen auf seinen Leistungsanspruch nur vorgeworfen werden kann, wenn er in Kenntnis der konkreten Verhaltensanforderung gegen diese verstößt (vgl. hierzu auch BSG SozR 4-4300 § 140 Nr. 1).

    Vorwerfbares Verhalten ist demnach unter zwei Aspekten zu verlangen: Zum einen muss der Arbeitnehmer zumindest leicht fahrlässig in Unkenntnis über die Meldepflicht sein; zum anderen muss er subjektiv und objektiv in der Lage sein, der Meldepflicht nachzukommen (BSG SozR 4-4300 § 140 Nr. 1 und 2; ferner Eicher, a.a.O., Rdnr. 453h).

    Allein aus der "Publizität" der gesetzlichen Regelung kann nicht auf die allgemeine Bekanntheit der Obliegenheit geschlossen werden (BSG SozR 4-4300 § 140 Nr. 1 zur früheren Fassung).

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Vorwerfbarkeit der verspäteten Meldung bereits im Rahmen des (subjektiven) Tatbestandes des § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB III zu berücksichtigen ist (vgl. a. BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 Rdnr. 21 ).

    Aus dem rechtlichen Bedeutungsinhalt des Tatbestandsmerkmals der Versicherungswidrigkeit und dem Zusammenhang der weiteren Tatbestände des § 144 Abs. 1 S. 2 SGB III ergibt sich somit, dass auch in den Tatbestand der Nr. 7 ein schuldhafter Verstoß "hineinzulesen" ist (so auch BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 Rdnr. 21; Eicher, a.a.O., Rdnr. 453j; wohl auch Niesel in ders., SGB 111, 4. Aufl., § 144 Rdnr. 117, vgl. aber auch Rdnr. 138: wichtiger Grund).

  • SG Hamburg, 20.04.2007 - S 18 AL 829/06

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    In der bislang zur Neuregelung des § 37b SGB III ergangenen Rechtsprechung wird (wohl überwiegend) die Auffassung vertreten, dass in die Frist des neugefassten § 37b S. 2 SGB III Tage nicht einzurechnen sind, in denen es dem Arbeitsuchenden nicht möglich war, sich zu melden (vgl. neben der hier angefochtenen Entscheidung SG Dresden, Urteil vom 1. April 2008 - S 34 AL 769/07; SG Hamburg, Urteil vom 20. April 2007 - S 18 AL 829/06 - beide in ; zu den unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur vgl. o.).
  • SG Dresden, 01.04.2008 - S 34 AL 769/07

    Arbeitslosengeld - Meldefrist läuft nur an Öffnungstagen der Agentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    In der bislang zur Neuregelung des § 37b SGB III ergangenen Rechtsprechung wird (wohl überwiegend) die Auffassung vertreten, dass in die Frist des neugefassten § 37b S. 2 SGB III Tage nicht einzurechnen sind, in denen es dem Arbeitsuchenden nicht möglich war, sich zu melden (vgl. neben der hier angefochtenen Entscheidung SG Dresden, Urteil vom 1. April 2008 - S 34 AL 769/07; SG Hamburg, Urteil vom 20. April 2007 - S 18 AL 829/06 - beide in ; zu den unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur vgl. o.).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Beide Bescheide stellen eine einheitliche Regelung dar (Bundessozialgericht SozR 3-4100 § 119 Nr. 17); bei Aufhebung der Sperrzeitentscheidung ist auch der Bewilligungsbescheid hinsichtlich der Anspruchsdauer abzuändern (BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Danach waren Tage der fehlenden Dienstbereitschaft der Bundesagentur für Arbeit sowie Tage, an denen es dem Arbeitslosen aus subjektiven Gründen nicht möglich oder zumutbar war, die Agentur für Arbeit aufzusuchen, auszunehmen (vgl. z.B. BSG SozR 4-4300 § 140 Nr. 2).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Beide Bescheide stellen eine einheitliche Regelung dar (Bundessozialgericht SozR 3-4100 § 119 Nr. 17); bei Aufhebung der Sperrzeitentscheidung ist auch der Bewilligungsbescheid hinsichtlich der Anspruchsdauer abzuändern (BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Auch im Recht der privaten Versicherung gilt der Grundsatz, dass eine (teilweise) Leistungsfreiheit des Versicherers nur eingreift, wenn den Versicherten ein Verschulden trifft (vgl. z.B. Bundesgerichtshof BGHZ 53, 160; des Weiteren § 25 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2005 - L 7 AL 753/05

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Darüber hinaus ist der gesetzliche Wortlaut des § 37b SGB III, wie gerade das vorliegende Verfahren zeigt, nicht so eindeutig und unmissverständlich gefasst, dass ein Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennen kann, was von ihm verlangt wird (zur Bedeutung dessen im Rahmen eines sanktionsbewehrten Obliegenheitsverstoßes vgl. bereits Senatsurteil vom 12. Mai 2005 - L 7 AL 753/05 - ).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08
    Über die ausdrücklich geregelten Fälle einer Rechtsfolgenbelehrung hinaus hatte das BSG auch für den Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (§ 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III a.F.) angenommen, dass eine Sperrzeit ohne eine allgemeine Belehrung des Arbeitslosen über die Rechtsfolgen eines Abbruchs einer Maßnahme durch ihn oder eines Ausschlusses von der Maßnahme nicht eintritt (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2012 - L 16 AL 201/11

    Arbeitslosenversicherung

    Demgemäß kommt das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 21.08.2008 (L 7 AL 3358/08) zu dem Ergebnis, dass die Drei-Tages-Frist kalendermäßig ablaufe, ohne dass es auf ein Verschulden des Arbeitslosen oder die Dienstbereitschaft der Agentur für Arbeit ankomme.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 5872/09
    Auch nachdem gegenüber den früheren Fassungen des § 37b SGB III das Merkmal "unverzüglich" im Wortlaut entfallen ist, sind nur vorwerfbare und damit schuldhafte Meldeversäumnisse sperrzeitbewehrt (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 2008 - L 7 AL 3358/08 - info also 2009, 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 3321/10
    Auch nachdem gegenüber den früheren Fassungen des § 37b SGB III das Merkmal "unverzüglich" im Wortlaut entfallen ist, sind nur vorwerfbare und damit schuldhafte Meldeversäumnisse sperrzeitbewehrt (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 2008 - L 7 AL 3358/08 - info also 2009, 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2012 - L 11 AL 19/09
    Es braucht nicht geklärt zu werden, ob die subjektive Vorwerfbarkeit bereits Voraussetzung für die Annahme eines versicherungswidrigen Verhaltens nach § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III a.F. ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 56/06 R, SozR 4-4300 § 37b Nr. 5, Rn 21; Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 2008 - L 7 AL 3358/08; Coseriu in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 Rn 453j) oder ob bei fehlender subjektiver Vorwerfbarkeit ein wichtiger Grund nach § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F. für die Verletzung der Meldeobliegenheit zu bejahen ist (vgl. Winkler in: Gagel, SGB II/SGB III, § 144 Rn 204).
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