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   LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05   

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LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05 (https://dejure.org/2006,7969)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05 (https://dejure.org/2006,7969)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 (https://dejure.org/2006,7969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Krankenhilfe bzw. Hilfe zur Gesundheit; Zeitliche Begrenzung des sozialhilferechtlichen Streitgegenstandes; Anforderungen an das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Begriffsbestimmung der eheähnlichen Gemeinschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage beim Anspruch auf Sozialhilfe, Vermutungsregelung des § 36 SGB XII bei eheähnliche Gemeinschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2006 - L 7 AS 108/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bestehen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vergleichbar (vgl. BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5535/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B -).

    Da es sich bei den genannten Voraussetzungen zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das durch eine Gesamtwürdigung zu findende Bild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indiztatsachen entscheidend ist (vgl. BVerwGE 98, 195, 201; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.).

    An die Ernsthaftigkeit einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 90, 90, 99; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.; Münder in LPK-SGB XII, 7. Aufl., § 20 Rdnr. 23; Brandts in Niesel, SGB 111, 2. Aufl., § 194 Rdnr. 25).

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307, 308 f.; 39, 261, 264 ff), und gilt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5 und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 -, Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12).

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261, 265; 89, 81, 85; s. ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992, a.a.O. S. 11 f. und S. 4 f.).

    Unabhängig davon findet die aus § 36 Satz 1 SGB XII folgende gesetzliche Vermutung zugunsten des Trägers der Sozialhilfe im Verhältnis der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zueinander neben § 20 Satz 1 SGB XII keine Anwendung (ebenso zu § 16 BSHG im Verhältnis zu § 122 BSHG, BVerwGE 39, 261, 267 f.).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Hat der Sozialhilfeträger Hilfeleistungen (hier: Hilfe zur Gesundheit) für einen in die Zukunft hinein reichenden, über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinausgehenden Zeitraum geregelt, so ist die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme auch im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) nicht auf die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung beschränkt, sondern reicht bis zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung (im Anschluss an BVerwGE 99, 149-158).

    Es ist vielmehr auch die weitere Entwicklung in die Prüfung einzubeziehen (BVerwGE 99, 149; vgl. auch Urteil vom 8. Juni 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Regelung des § 122 Satz 1 BSHG mit Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16.93 - (BVerwGE 98, 195, 199 f.; vgl. auch Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - ; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15; SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Debus, SGb 2006, 82, 84 f.).) angeschlossen; das sicher gewichtigste Indiz stellt danach eine lange Dauer des Zusammenlebens bei Beginn des streitgegenständlichen Zeitraums dar.

    Da es sich bei den genannten Voraussetzungen zum großen Teil um innere Tatsachen handelt, die dem Beweis kaum zugänglich sind, bedarf es äußerer Hinweistatsachen, wobei das durch eine Gesamtwürdigung zu findende Bild der für den streitgegenständlichen Zeitraum feststellbaren Indiztatsachen entscheidend ist (vgl. BVerwGE 98, 195, 201; Senatsbeschlüsse vom 12. und 31. Januar 2006 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17. November 1992 - 1 WvL 8/87 - BVerfGE 87, 234; vgl. auch Kammerbeschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 -, NVwZ 2005, 1178), liegt eine eheähnliche Gemeinschaft nur vor, wenn sie als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht und sich im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner - auch in den Not- und Wechselfällen des Lebens - füreinander begründet und daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt.

    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vergleichbar (vgl. BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5535/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B -).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307, 308 f.; 39, 261, 264 ff), und gilt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5 und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 -, Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12).

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261, 265; 89, 81, 85; s. ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992, a.a.O. S. 11 f. und S. 4 f.).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Der die Bewilligung oder Ablehnung betreffende Regelungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 -).

    Es ist vielmehr auch die weitere Entwicklung in die Prüfung einzubeziehen (BVerwGE 99, 149; vgl. auch Urteil vom 8. Juni 1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 7 S 1967/98

    Kürzung des Landesblindengeldes wegen intensiver Betreuung im Rahmen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Mit dieser Regelung enthält das SGB XII ein in sich geschlossenes Leistungssystem, in welchem Blindenhilfe und die sonstigen dem betroffenen Personenkreis zustehenden Leistungen aufeinander abgestimmt werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05 - und zur Vorgängervorschrift des § 67 Abs. 5 BSHG, BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1969 - V C 57.69 - BVerwGE 34, 80-82; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 -, ESVGH 50, 309).
  • BVerwG, 08.10.1969 - V C 57.69

    Blindentechnische Grundausbildung an einer privaten Blindenschule - Anrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Mit dieser Regelung enthält das SGB XII ein in sich geschlossenes Leistungssystem, in welchem Blindenhilfe und die sonstigen dem betroffenen Personenkreis zustehenden Leistungen aufeinander abgestimmt werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05 - und zur Vorgängervorschrift des § 67 Abs. 5 BSHG, BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1969 - V C 57.69 - BVerwGE 34, 80-82; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 -, ESVGH 50, 309).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
    Mit dieser Regelung enthält das SGB XII ein in sich geschlossenes Leistungssystem, in welchem Blindenhilfe und die sonstigen dem betroffenen Personenkreis zustehenden Leistungen aufeinander abgestimmt werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05 - und zur Vorgängervorschrift des § 67 Abs. 5 BSHG, BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1969 - V C 57.69 - BVerwGE 34, 80-82; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 -, ESVGH 50, 309).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 95/03 B

    Rücksendung fehlerhafter Urteilsausfertigungen an das Gericht zum zum Zwecke der

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

  • BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84

    Sozialhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegebedürftigkeit - Häusliche Wartung

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

  • BSG, 13.10.2005 - B 9b SF 4/05 R

    Rechtsweg in Angelegenheiten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Steht nämlich das Bestehen einer Einstandsgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft fest, kann auf die Vermutungsregelung des § 39 SGB XII nicht zurückgegriffen werden (Senatsurteil vom 1. Oktober 2015 - L 7 SO 118/14 - ; ferner schon Senatsurteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 - ; Becker in jurisPK-SGB XII, § 39 Rdnrn. 10 f. ; Voelzke in jurisPK-SGB XII § 20 Rdnr. 50 ; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII § 20 Rdnr. 31 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Dieser Grundsatz galt nach der Rechtsprechung des BVerwG indes nicht unbeschränkt, wenn nämlich die Auslegung ergab, dass die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächst liegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hatte (vgl. BVerwGE 39, 261, 265; 99, 149, 153 f.; BVerwG Buchholz 436.0 § 6 JWG Nr. 15; zusammenfassend ferner Senatsurteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs-

    Darlegungs- und beweispflichtig ist hierfür der Leistungsträger (Beschluss des Senats vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B -, NJW 2006, 2349 und Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 -, FEVS 58, 234 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Juni 2006 - L 9 AS 292/06 ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER - ).
  • SG Dortmund, 17.12.2012 - S 41 SO 426/12

    Sozialhilfe

    Überdies lässt die Anwendung des § 117 Abs. 1 Satz 3 über § 20 Satz 2 und § 39 SGB XII außer Acht, dass die widerlegbare Vermutungsregel des § 39 SGB XII, an die § 117 Abs. 1 Satz 3 SGB XII gerade anknüpft ("wird unwiderlegt vermutet") jedenfalls im Verhältnis der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zueinander ohnehin keine Anwendung finden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2006, Az. L 7 SO 5441/05, juris-Rn 37 m.w.N.; Voelzke, in: jurisPK-SGB XII, § 20 Rn 34; Becker, in: jurisPK-SGB XII, § 39 SGB XII, Rn 11 m.w.N. und Ausführungen zum verbleibenden Anwendungsbereich).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 2716/06

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft -

    Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vergleichbar (vgl.BVerfGE 87, 234, 265; vgl. auch Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 - und Beschlüsse vom 12. Januar 2006 - L 7 AS 5535/05 ER-B - und vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 108/06 ER-B - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs -

    Der Senat legt diesen Bescheid dahingehend aus, dass mit ihm für einen in die Zukunft reichenden längeren Zeitraum Leistungen bewilligt werden sollten, sodass von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - jedenfalls über den Monat des Erlasses hinaus - auszugehen ist (vgl. zu diesem Problemkreis im Bereich der Sozialhilfe zuletzt Senatsurteile vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 und L 7 SO 5514/05 - ; ferner schon Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13. April 2005 - 12 ZB 05.262 - FEVS 56, 574 ), wobei freilich eine deutlichere Fassung des Bescheids zur Eingrenzung seines Regelungsgehalts auch im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wünschenswert gewesen wäre.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 4053/09
    Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, die gemäß § 20 Satz 1 SGB XII nicht besser gestellt werden dürfen als Ehegatten, werden im Rahmen des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB XII wie Ehegatten behandelt (Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 19 Rdnr. 16; vgl. auch Senatsurteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 5441/05 - (juris)).

    Die (Vermutungs-)Regelung des § 36 SGB XII findet im Verhältnis der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft neben § 20 SGB XII keine Anwendung; auf das Bestehen einer solchen Gemeinschaft kann nur durch eine Gesamtwürdigung aller bekannten Indiztatsachen geschlossen werden (Senatsurteil vom 21. September 2006, a.a.O.).

  • SG Stade, 02.03.2010 - S 19 SO 120/09
    Es kommt folglich bei Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht dar-auf an, ob nach § 36 SGB XII Leistungen des Partners erwartet werden könnten oder nicht; Rechtsfolge von § 20 Satz l SGB XII ist vielmehr in jedem Fall die Anwendung der Berücksichtigungsgebote des § 19 Abs l Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 SGB XII (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2006, Az: L 7 SO 5441/05; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, § 20 Rn 13).
  • SG Hannover, 11.09.2007 - S 51 SO 381/07
    Die materielle Beweislast für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft in diesem Sinne trägt der Sozialhilfeträger (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 2006, Aktenzeichen L 7 SO 5441/05; Grube, in Grube/Wahrendorff, Kom-mentar zum SGB XII, § 20, Rdnr. 15).
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