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   LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13   

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https://dejure.org/2014,18848
LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13 (https://dejure.org/2014,18848)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.01.2014 - L 3 AL 705/13 (https://dejure.org/2014,18848)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - L 3 AL 705/13 (https://dejure.org/2014,18848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktive Bemessung des Bemessungsentgelts; Berücksichtigung des erforderlichen förmlichen Berufsabschlusses bei der Zuordnung in Qualifikationsgruppen; Anwendbarkeit der Bestandsschutzregelung des § 131 Abs. 4 SGB III

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 132 Abs 1 SGB 3, § 132 Abs 2 S 2 SGB 3, § 131 Abs 4 SGB 3, § 328 SGB 3
    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe - Prognoseentscheidung - Vermittlungsmöglichkeit - förmlicher Berufsabschluss - Verdienstmöglichkeit - individuelles Leistungsprofil - Arbeitslosengeldvorbezug - rechtswidrig festgesetztes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktive Bemessung des Bemessungsentgelts; Berücksichtigung des erforderlichen förmlichen Berufsabschlusses bei der Zuordnung in Qualifikationsgruppen; Anwendbarkeit der Bestandsschutzregelung des § 131 Abs. 4 SGB III

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    Hierbei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Zuordnung zu der jeweiligen Qualifikationsgruppe grundsätzlich darauf an, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen förmlichen Berufsabschluss verfügt (BSG, Urteil vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R -, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R - jew. veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    Hierbei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Zuordnung zu der jeweiligen Qualifikationsgruppe grundsätzlich darauf an, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen förmlichen Berufsabschluss verfügt (BSG, Urteil vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R -, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R - jew. veröffentlicht in juris).
  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    Bei der Entscheidung, welche berufliche Qualifikation für die Beschäftigung erforderlich ist, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die zunächst von der Arbeitsverwaltung getroffen wird (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 7 AL 161/03
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    Auch das vom Kläger zur Stützung seines Begehrens angeführte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 31.05.2006 (- L 7 AL 161/03 -) vermag insofern keine für den Kläger günstige Beurteilung zu bedingen.
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    Der Kläger ist auch in Ansehung der von ihm angeführten potentiellen Entlohnung von Dipl. Immobilienwirten nicht in die Qualifikationsgruppe 1 einzuordnen, da das künftig konkret erzielbare Arbeitsentgelt nach § 132 Abs. 2 SGB III a.F. unerheblich ist (BSG, Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R - veröffentlicht in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 2 AL 23/10

    Bestandsschutzregelung bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    Dem Grunde nach ist, wie vom SG und der Beklagten zutreffend ausgeführt, im Rahmen des § 131 Abs. 4 SGB III a.F. nur der rechtmäßige tatsächliche Bezug relevant (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil 23.06.2011 - L 2 AL 23/10 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 28).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    So binden nach Rspr. des BSG im Rahmen einer vorschussweisen Bewilligung von Leistungen Feststellungen zum Bemessungsentgelt bei der späteren endgültigen Entscheidung nicht (BSG, Urteil vom 09.05.1996 - 7 RAr 36/95 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 22).
  • LSG Bayern, 15.06.2011 - L 10 AL 225/09

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13
    Auch das individuelle Leistungsprofil des Klägers (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 15.06.2011 - L 10 AL 225/09 - veröffentlicht in juris) rechtfertigt keine Einstufung in die Qualifikationsgruppe 1. Da der Kläger nach seiner Erwerbsbiographie letztmals im August 2000 als Immobilienmakler tätig gewesen ist, die zuletzt von Mai 2002 - Januar 2004 ausgeübte Erwerbstätigkeit eine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter bzw. als Bürokaufmann zum Inhalt hatte, sowie in Ansehung der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, die zu einem langen Bezug von Transferleistungen der Krankenkasse bzw. des Rentenversicherungsträgers geführt haben, wird die Wiedereingliederung des Klägers in das Berufsleben realistischerweise nicht in eine Tätigkeit auf Hochschul- bzw. Fachhochschulniveau erfolgen können; die Vermittlungsbemühungen der Beklagten waren und sind daher nicht auf eine Tätigkeit zu erstrecken, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erforderten.
  • SG Karlsruhe, 15.02.2016 - S 5 AL 2222/15

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - fiktive Bemessung -

    Angesichts dessen können gesundheitliche Einschränkungen grundsätzlich auch für die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe nach § 152 Abs. 2 SGB III von Bedeutung sein (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.1.2014, L 3 AL 705/13, Rdnr. 26 - nach Juris).
  • LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16

    Gewährung höheren Arbeitslosengelds

    Das Sozialgericht Karlsruhe hat im Urteil vom 15.02.2016 - S 5 AL 2222/15 unter Berufung auf Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - L 3 AL 705/13, Rn. 26 des juris-Dokuments) ausgeführt, grundsätzlich könnten gesundheitliche Einschränkungen auch für die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe nach § 152 Abs. 2 SGB III von Bedeutung sein.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 3 AL 556/14
    Nachdem dieses die Klage mit Gerichtsbescheid vom 21.01.2013 abgewiesen hatte, legte der Kläger Berufung zum erkennenden Senat des Landessozialgerichts ein (L 3 AL 705/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2016 - L 8 AL 1282/16
    Bestandsschutz eines rechtswidrigen tatsächlichen Vorbezugs bezweckt § 151 Abs. 4 SGG III dagegen nicht (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - L 3 AL 705/13 -, juris Rn. 28; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil 23.06.2011 - L 2 AL 23/10 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 28; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom September 2008 - L 3 AL 81/07 -, juris; Brand in Brand, SGB 111, 7.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.04.2014 - L 3 AL 3088/13
    Hierbei kommt es nach Auffassung des Senats (Urteil vom 22.01.2014 - L 3 AL 705/13 - n.v.) in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG u.a. Urteil vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - und Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R -, Urteil vom 25.08.2011 - B 11 AL 19/10 R - jew. veröffentlicht in juris) für die Einordnung in die jeweilige Qualifikationsgruppe grundsätzlich darauf an, ob der Arbeitslose tatsächlich über den betreffenden förmlichen Berufsabschluss verfügt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2014 - L 11 AL 79/12
    Zwar muss eine in der Vergangenheit erworbene berufliche Qualifikation nicht immer allein maßgeblich dafür sein, auf welche künftigen Beschäftigungen die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen zu erstrecken hat; dennoch wird in der Regel die Feststellung der in Betracht kommenden Beschäftigung in hohem Maße von dem förmlichen Berufsabschluss bestimmt (BSG a.a.O., LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2013 - L 13 AL 3434/12, Urteil vom 22. Januar 2014 - L 3 AL 705/13 - zitiert nach juris).
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