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   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 R 4074/20   

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https://dejure.org/2022,39615
LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 R 4074/20 (https://dejure.org/2022,39615)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2022 - L 11 R 4074/20 (https://dejure.org/2022,39615)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2022 - L 11 R 4074/20 (https://dejure.org/2022,39615)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 R 4074/20
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit § 33a SGB I die unbedingte Anknüpfung an das "wahre" Geburtsdatum aufgegeben hat (BSG 31.03.1998, B 8 KN 5/95 R, SozR 3-1200 § 33a Nr. 1; BSG 05.04.2001, B 13 RJ 35/00 R, BSGE 88, 89).

    Der Gesetzgeber hat damit auf eine auffallend hohe Zahl nachträglicher Änderungen ausländischer Geburtsdateneintragungen in Fällen, in denen dies Leistungsbewerbern in der Bundesrepublik Deutschland günstig erscheinen konnte, reagiert (BSG 05.04.2001, B 13 RJ 35/00 R, BSGE 88, 89 mwN).

    Die Vorschrift enthält keine Beschränkung auf eine Berücksichtigung nur bestimmter Arten von Urkunden, sodass sich der Urkundenbegriff des § 33a Abs 2 Nr 2 SGB I nach den allgemeinen Bestimmungen richtet (BSG 05.04.2001, B 13 RJ 35/00 R, BSGE 88, 89, auch zum Folgenden).

    Daher kann für die Überzeugungsbildung des Gerichts auch eine Kopie von Bedeutung sein, unabhängig davon, wann diese ausgestellt worden ist (BSG 05.04.2001, B 13 RJ 35/00 R, BSGE 88, 89).

    Mit dem Wort "darf" wird dem Leistungsträger kein Ermessensspielraum eingeräumt; es hat vielmehr den Sinn einer Ermächtigung und Befugnis (BSG 05.04.2001, B 13 RJ 35/00 R, BSGE 88, 89).

  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 R 4074/20
    Das Geburtsdatum ergebe sich aus der Urkunde auch, wenn die durch die Urkunde bewiesenen Tatsachen zur vollen Überzeugung des Gerichts auf ein abweichendes Geburtsdatums iSd § 33a Abs. 2 SGB I schließen ließen (Hinweis auf Bundessozialgericht 28.04.2004, B 5 RJ 33/03 R).

    des jeweiligen Jahres als recht- und zweckmäßig erachtet (Hinweis auf BSG 28.04.2004, B 5 RJ 33/03 R).

    Auch können nicht nur Personenstandsunterlagen bzw nur solche Urkunden herangezogen werden, die das Geburtsdatum unmittelbar selbst dokumentieren, dh das Geburtsdatum als solches muss nicht ausdrücklich und vollständig in der Urkunde vermerkt sein (BSG 28.04.2004, B 5 RJ 33/03 R, Rn 20 f, juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2012 - L 4 R 487/11

    Geburtsdatenänderung bei früheren Falschangaben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 R 4074/20
    Ein anderes Geburtsdatum ergebe sich auch dann aus einer Alturkunde iSd § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I, wenn die Urkunde zwar das Geburtsdatum nicht nenne, wohl aber belege, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt gelebt habe (Schulabschluss) und aus diesem Umstand sowie weiterer allgemein zugänglicher Erkenntnis (regelmäßiges Einschulalter und Dauer der Schulzeit) auf ein Geburtsdatum zurückgerechnet werden könne (Hinweis auf Landessozialgericht Rheinland-Pfalz 07.03.2012, L 4 R 487/11).

    Unter diesen Umständen unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt erheblich von dem Sachverhalt, der dem vom Kläger angeführten Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 07.03.2012 (L 4 R 487/11) zugrunde lag. .

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 R 4074/20
    Eine solche scheidet aber aus, weil der Bescheid der Agentur für Arbeit vom 22.08.2018 über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld ab 01.03.2018 mangels Anfechtung durch den Kläger bestandskräftig geworden ist und deshalb deren Verurteilung von vornherein nicht möglich wäre (vgl zB BSG 04.09.1999, B 2 U 19/98 R, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2).
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 5/95 R

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer bei einem in der Türkei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2022 - L 11 R 4074/20
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit § 33a SGB I die unbedingte Anknüpfung an das "wahre" Geburtsdatum aufgegeben hat (BSG 31.03.1998, B 8 KN 5/95 R, SozR 3-1200 § 33a Nr. 1; BSG 05.04.2001, B 13 RJ 35/00 R, BSGE 88, 89).
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