Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- JurPC
Veröffentlichung von Beschlüssen des erweiterten Bewertungsausschusses
- Wolters Kluwer
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Wirksamkeit von Beschlüssen des Bewertungsausschusses durch die Veröffentlichung im In...
- rewis.io
- Justiz Baden-Württemberg
§ 87 Abs 6 S 9 Halbs 2 SGB 5 vom 22.12.2011, § 87 Abs 6 S 10 Halbs 2 SGB 5 vom 06.05.2019
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des erweiterten Bewertungsausschusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 27.06.2018 - S 5 KA 3268/16
- LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97
Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
Das BSG habe jedoch entschieden (Urteil vom 17.09.1997 - 6 RKa 36/97 -, in juris), dass die rückwirkende Budgetierung von Gesprächsleistungen im EBM 1996 nicht verfassungsgemäß gewesen sei.Durch die Regelung in § 87 Abs. 6 Satz 9 2. Alt. SGB V, die zum 01.01.2012 eingeführt worden sei und die zur Zeit der Entscheidung des BSG vom 17.09.1997 (a.a.O.) noch nicht gegolten habe, sei die Möglichkeit eröffnet worden, alternativ zur Veröffentlichung im DÄ einen Beschluss des BewA auch im Internet zu veröffentlichen.
Dies sei auch deswegen nachvollziehbar, als das BSG in seinem Urteil vom 17.09.1997 (a.a.O.) ausgeführt habe, dass von jedem Arzt zu erwarten sei, dass er sich im DÄ, dem offiziellen Organ der Bundesärztekammer und der KÄBV, informiere.
Als Rechtsnormen werden die Bewertungsmaßstäbe erst mit ordnungsgemäßer Veröffentlichung wirksam (BSG, Urteil vom 17.09.1997, a.a.O.).
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
Eine objektiv berufsregelnde Tendenz ist bei Regelungen anzunehmen, die sich zwar nicht unmittelbar auf die berufliche Tätigkeit beziehen, wenn jedoch die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändert werden und sie ihrer Gestaltung nach in einem engen Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 -, in juris). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
Zwar setzt das Rechtsstaatsprinzip des GG der Befugnis des Normsetzers, den Eintritt nachteiliger Rechtsfolgen auf einen Zeitraum vor Verkündung des Gesetzes zu erstrecken, enge Grenzen, wobei hierbei zwischen der nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässigen echten (retroaktiven) Rückwirkung eines Gesetzes, bei der das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte eingreift, und der unechten (retrospektiven) Rückwirkung von Rechtsnormen, bei der die Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet zu unterscheiden ist, indes ist der maßgebliche Schnittpunkt für die Unterscheidung zwischen Vergangenheit und Zukunft der Tag der Verkündung einer Norm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, in juris, auch etwa Beschluss vom 17.12.2013, - 1 BvL 5/08 -, in juris Rdnr. 40 ff.).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
Zwar setzt das Rechtsstaatsprinzip des GG der Befugnis des Normsetzers, den Eintritt nachteiliger Rechtsfolgen auf einen Zeitraum vor Verkündung des Gesetzes zu erstrecken, enge Grenzen, wobei hierbei zwischen der nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässigen echten (retroaktiven) Rückwirkung eines Gesetzes, bei der das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte eingreift, und der unechten (retrospektiven) Rückwirkung von Rechtsnormen, bei der die Norm auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet zu unterscheiden ist, indes ist der maßgebliche Schnittpunkt für die Unterscheidung zwischen Vergangenheit und Zukunft der Tag der Verkündung einer Norm (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, in juris, auch etwa Beschluss vom 17.12.2013, - 1 BvL 5/08 -, in juris Rdnr. 40 ff.). - BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R
Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
Die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V von den Bewertungsausschüssen beschlossenen Bewertungsmaßstäbe sind Rechtsnormen in der Form sog. Normsetzungsverträge (BSG, Urteil vom 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R - Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - beide in juris), die gegenüber am Vertragsabschluss nicht beteiligten Dritten, u.a. Vertragsärzten, unmittelbar rechtliche Außenwirkung entfalten. - BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Notfallversorgung - Vergütung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
Die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V von den Bewertungsausschüssen beschlossenen Bewertungsmaßstäbe sind Rechtsnormen in der Form sog. Normsetzungsverträge (BSG, Urteil vom 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R - Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - beide in juris), die gegenüber am Vertragsabschluss nicht beteiligten Dritten, u.a. Vertragsärzten, unmittelbar rechtliche Außenwirkung entfalten. - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R
Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 5 KA 2830/18
Der EBM kann Regelungen vorsehen, die steuernd in das Leistungsgeschehen, bspw. durch Punktzahlobergrenzen, eingreifen (vgl. zu deren Rechtmäßigkeit: BSG, Urteil vom 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R -, in juris).