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   LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10   

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https://dejure.org/2011,13311
LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10 (https://dejure.org/2011,13311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10 (https://dejure.org/2011,13311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - L 4 KR 5115/10 (https://dejure.org/2011,13311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Frühruhestandsgeld" unterliegt als sonstige Einnahme in voller Höhe der Beitragspflicht; Beitragsbemessung für ein freiwilliges Mitglied der Kranken- und Pflegeversicherung; Berücksichtigung von Frühruhestandsgeld als Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung für ein freiwilliges Mitglied der Kranken- und Pflegeversicherung; Berücksichtigung von Frühruhestandsgeld als Abfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Eine solche Abfindung, die als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten - den Verlust des Arbeitsplatzes - gezahlt wird, ist zeitlich nicht der früheren Beschäftigung zuzuordnen; ihre Beitragspflicht kann nicht mehr auf die frühere, inzwischen weggefallene Versicherungspflicht gegründet werden (zum Ganzen BSG, Urteil vom 07. März 2007 - B 12 KR 4/06 R - m.w.N.).
  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 44/94

    Rente - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsbezug - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Diese Definition kann für die Beitragspflicht zur Krankenversicherung übernommen werden (BSG, Urteil vom 26. März 1996 - 12 RK 44/94 -).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rechnen hierzu alle Leistungen, mit denen ein Versorgungszweck verfolgt wird, wenn der Versorgungsanspruch durch ein biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst wird und diese Leistung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wird (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 -).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Demgegenüber erfordert eine Aufhebung nach § 45 SGB X auch für die Zukunft - außer im hier nicht vorliegenden Fall betrügerischer Leistungserschleichung (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92 und 5. November 1997 - 9 RV 20/96 -) - die Ausübung und Anwendung von Ermessen.
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Die Satzungsregelung und die Regelung der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler hinsichtlich sonstiger Einnahmen ist in Bezug auf das dem Kläger gezahlte "Frühruhestandsgeld" deshalb auch nicht zu unbestimmt (zu generalklauselartigen Satzungsregelungen vgl. BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 1).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Demgegenüber erfordert eine Aufhebung nach § 45 SGB X auch für die Zukunft - außer im hier nicht vorliegenden Fall betrügerischer Leistungserschleichung (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 25. Januar 1994 - 4 RA 16/92 und 5. November 1997 - 9 RV 20/96 -) - die Ausübung und Anwendung von Ermessen.
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Ein Beitragsbescheid ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, denn er erschöpft sich nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage, sondern begründet oder verändert inhaltlich ein auf Dauer berechnetes und in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 16. Februar 1984 - 1 RA 15/83 - und 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R -).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Für einen solchen Fall der unterbliebenen Entscheidung durch das SG ist durch die Rechtsprechung anerkannt, dass auch das Berufungsgericht über den gemäß § 96 Abs. 1 SGG erweiterten Streitgegenstand zu entscheiden hat (BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - ).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Auch habe der Spitzenverband Bund der Krankenkassen keine Rechtsetzungskompetenz (Verweis auf Urteil des Sozialgerichts München vom 2. März 2010 - S 19 KR 873/09 -, in juris), so dass das frühere Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. Februar 1990 (12 RK 20/88) weiterhin Bestand habe.
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10
    Wesentlich ist die Änderung, soweit der ursprüngliche Verwaltungsakt nach den nunmehr eingetretenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, Urteil vom 19. Februar 1986 - 7 RAr 55/84 -).
  • SG München, 02.03.2010 - S 19 KR 873/09

    Krankenversicherung - Spitzenverband Bund der Krankenkassen - Nichtigkeit der

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    Hierfür bezieht sie sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22.7.2011 (L 4 KR 5115/10 - Juris) zur Heranziehung von "Frühruhestandsgeld" für die Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung.

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellen die in der Konzernbetriebsvereinbarung der C. AG zur Regelung personeller Maßnahmen vom 12.5.2003 (K 4/2003) für die Zeit ab Vollendung des 55. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellten monatlichen Übergangsbezüge keine Einnahmen dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" werden; sie verfolgen keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahmen nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .

    Zwar führt die Beklagte zu 1. hierzu mit Recht (vgl § 226 Abs. 1 S 1 Nr. 3 SGB V, § 232a Abs. 1, 3 SGB V) aus, dass es der Qualifizierung einer Leistung als Versorgungsbezug nicht von vornherein entgegensteht, wenn diese nicht an ein endgültiges Ausscheiden aus dem Berufsleben anknüpft; insoweit widerspricht es der Annahme eines Alterssicherungszwecks nicht ohne Weiteres, wenn eine Arbeitgeberzuwendung davon abhängig gemacht wird, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stellt (aA LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris RdNr 34; LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 - Juris RdNr 49 und - L 4 KR 5115/10 - Juris RdNr 48; Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris RdNr 22).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellt das in der einschlägigen Konzernbetriebsvereinbarung für die Zeit ab Vollendung des 50. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellte Überbrückungsgeld keine Einnahme dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" wird; es verfolgt keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahme nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage einer befristeten Übergangsleistung ab dem 55. Lebensjahr: Hessisches LSG Urteil vom 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Bis 31.12.2008 überließ das Gesetz für freiwillige Mitglieder der KV die Bestimmung der in der KV beitragspflichtigen Einnahmen grundsätzlich den Satzungen der Krankenkassen, setzte dieser Satzungsautonomie jedoch durch die Definition eines prinzipiellen Bemessungsmaßstabs in § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V und die in § 240 Abs. 2 bis 5 SGB V enthaltenen inhaltlichen Vorgaben Grenzen (vgl hierzu auch LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011, L 4 KR 5115/10, juris Rdnr 37).
  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Es trifft zwar zu, dass es der Annahme eines Alterssicherungszwecks entgegensteht, wenn eine Leistung davon abhängig gemacht wird, dass sich der ehemalige Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stellt, denn dann wird sie gerade nicht für Zeiten nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sondern lediglich zur Überbrückung von Zeiten der Arbeitslosigkeit gezahlt (LSG Sachsen, Urteil vom 04.02.2009 - L 1 KR 132/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10; beide Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5900/10

    Beitragsrechtliche Behandlung einer Abfindung wegen vorzeitiger Beendigung eines

    Zutreffend hat das SG aus der Rechtsprechung des BSG abgeleitet, dass wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist - gezahlte Abfindungen - soweit sie nicht rückständiges Arbeitsentgelt umfassen oder sonst zeitlich dem Arbeitsverhältnis zuzuordnen sind - weder Einkünfte in Form von Arbeitsentgelt sind (BSG, 21.02.1990, 12 RK 20/88, BSGE 66, 219-222 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2 = juris Rdnr 14; BSG, 21.02.1990, 12 RK 65/87, juris; BSG, 25.10.1990, 12 RK 40/89, juris Rdnr 19 ff; 07.03.2007, B 12 KR 4/06 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 8 = juris Rdnr 15; für die LSG vgl nur exemplarisch LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011, L 4 KR 5115/10, juris Rdnr 40; LSG Baden-Württemberg, L 4 KR 5088/10, juris Rdnr 41), noch mit ihrem vollen Zahlbetrag der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 4 KR 349/15
    Maßgeblich ist deshalb für die Abgrenzung und die Einordnung als Überbrückungsleistung, dass diese auf das Arbeitslosigkeitsrisiko "zugeschnitten" ist, dh für den Verlust eines Arbeitsplatzes "übergangsweise" bis zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bis zum Eintritt in den Ruhestand gezahlt wird, und deshalb befristet ist (siehe nochmals: BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/14 R -, SozR 4-2500 § 229 Nr. 19; ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg, Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG, Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris).
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