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   LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13   

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https://dejure.org/2014,25625
LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13 (https://dejure.org/2014,25625)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2014 - L 11 R 2652/13 (https://dejure.org/2014,25625)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - L 11 R 2652/13 (https://dejure.org/2014,25625)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zum Arbeitserzieher - rechtswidrige Ablehnung durch Rentenversicherungsträger - Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistung - Auswahlermessen - Ermessensreduzierung auf null - Wunsch und Wahlrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten einer Ausbildung zum Arbeitserzieher als selbstbeschaffte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Ermessensausübung des Versicherungsträgers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 4 SGB 9, § 6 Abs 1 Nr 4 SGB 9, § 5 Nr 2 SGB 9, § 33 Abs 1 SGB 9, § 33 Abs 3 Nr 3 SGB 9
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zum Arbeitserzieher - rechtswidrige Ablehnung durch Rentenversicherungsträger - Kostenerstattung für selbstbeschaffte Leistung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Auswahlermessen - Ermessensreduzierung auf null ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten einer Ausbildung zum Arbeitserzieher als selbstbeschaffte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Ermessensausübung des Versicherungsträgers

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kosten einer Ausbildung zum Arbeitserzieher als selbstbeschaffte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Ermessensausübung des Versicherungsträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 788
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    In der vorliegenden Konstellation verdichtet sich das Ermessen auf die allein rechtmäßige Förderung der Ausbildung als Arbeitserzieher (vgl auch BVerwG 18.10.2012, 5 C 21/11, BVerwGE 145, 1: Hat das Jugendamt nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise über eine begehrte Hilfeleistung entschieden, können an dessen Stelle die Betroffenen den sonst der Behörde zustehenden nur begrenzt gerichtlich überprüfbaren Einschätzungsspielraum für sich beanspruchen).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R

    Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9 B/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99, juris).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Da die Ausbildung im theoretischen Teil bereits abgeschlossen ist, richtet sich das Begehren zutreffend auf die Verurteilung zur Kostenerstattung (vgl BSG 24.02.2000, B 2 U 12/99 R, SozR 3-2200 § 567 Nr. 3; LSG Baden-Württemberg 19.03.2009, L 10 R 2684/07).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Der Senat konnte daher auf die Beiladung anderer Reha-Träger verzichten (vgl BSG 26.10.2004, B 7 AL 16/04 R, BSGE 93, 283, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Kommen nach den oben dargelegten Grundsätzen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Reha-Träger ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (BSG 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; 20.03.2007, B 2 U 18/05 R, SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Kommen nach den oben dargelegten Grundsätzen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Reha-Träger ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (BSG 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; 20.03.2007, B 2 U 18/05 R, SozR 4-2700 § 35 Nr. 1).
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 20/06 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeldanspruch - Zeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Für das praktische Anerkennungsjahr (Anerkennungspraktikum), das der Kläger derzeit absolviert, ist eine Kostenübernahme nicht möglich (Bundessozialgericht 29.01.2008, B 5a/5 R 20/06 R, BSGE 100, 1 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 1; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 20.03.2009, L 4 R 1455/08, juris) und wird vom Kläger auch nicht begehrt.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2009 - L 10 R 2684/07

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbst beschaffte Maßnahme - Studium

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Da die Ausbildung im theoretischen Teil bereits abgeschlossen ist, richtet sich das Begehren zutreffend auf die Verurteilung zur Kostenerstattung (vgl BSG 24.02.2000, B 2 U 12/99 R, SozR 3-2200 § 567 Nr. 3; LSG Baden-Württemberg 19.03.2009, L 10 R 2684/07).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88

    Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9 B/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99, juris).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89

    Bedeutung des Grundrechts der freien Berufswahl im Recht der beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
    Dies gilt in besonderem Maße, wenn sich die Neigung bereits - wie hier - zu einer entschiedenen Berufswahl verdichtet hat (BSG 03.07.1991, 9b/7 RAr 142/89, BSGE 69, 128 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2009 - L 4 R 1455/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Übergangsgeld; Anerkennungsjahr

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AS 1110/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - keine Förderung

  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1 AL 65/10

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 8/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Teilnehmer an Leistungen zur

  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Diesen Ermessensspielraum verliert der Sozialhilfeträger, wenn sich Berechtigte - wie hier - die Leistung selbst beschaffen müssen, weil er diese rechtswidrig abgelehnt hat, ohne aufzuzeigen, wie eine erfolgreiche Teilhabe erreicht werden kann (LSG Hamburg vom 28.9.2018 - L 4 SO 34/17 - juris RdNr 59; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14 - juris RdNr 39; LSG Baden-Württemberg vom 22.7.2014 - L 11 R 2652/13 - juris RdNr 33; Mrozynski/Jabben, SGB IX Teil 1, 2. Aufl 2011, § 15 RdNr 31; Luik in jurisPK-SGB IX, 2. Aufl 2015, § 15 RdNr 32; vgl zu § 36a SGB VIII: BVerwG vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 - BVerwGE 145, 1 = Buchholz 436.511 § 36a SGB VIII Nr. 2, RdNr 34; vgl zur Rechtslage vor Geltung des SGB IX: BSG vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54, 62 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S 37 f; BSG vom 19.3.1980 - 4 RJ 89/79 - BSGE 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12 S 30; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff) .
  • SG Fulda, 15.10.2019 - S 3 R 85/18
    Rechtsgrundlage ist, soweit die Kosten durch Abschluss des Ausbildungsvertrages und teilweisen Absolvierung der streitgegenständlichen Maßnahme bereits angefallen sind und Erstattung begehrt wird, § 15 Abs. 1 Satz 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX, nachfolgend stets Zitierung der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung), vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: L 11 R 2652/13, Rn. 24 m. w. N.

    An einem solchen Zusammenhang fehlt es, wenn der Reha-Träger vor Beginn der Maßnahme mit dem Leistungsbegehren überhaupt nicht befasst wurde oder der Antragsteller die Entscheidung des Reha-Trägers in einem angemessenen Zeitraum nicht abgewartet hat, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: L 11 R 2652/13, Rn. 26).

    Kommen insofern bei bestehendem Anspruch dem Grunde nach verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Reha-Träger grundsätzlich ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2006, Az.: B 5 RJ 15/05 R, Rn. 34; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: L 11 R 2652/13, Rn. 30).

    Dieses Auswahlermessen muss gemäß § 39 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) pflichtgemäß ausgeübt werden, also insbesondere am Gesetzeszweck der dauerhaften beruflichen Eingliederung ausgerichtet werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: L 11 R 2652/13, Rn. 30).

    Denn wenn ein Kläger eine geeignete Maßnahme begonnen hat, der eine auf fehlerhafter Amtsermittlung beruhende behördliche Ablehnung vorausging, verengt sich das Ermessen der Beklagten dadurch zur Überzeugung der Kammer auf die gewählte Maßnahme (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: L 11 R 2652/13, Rn. 33; Juris-Praxiskommentar zu § 33 SGB IX [a. F.], Rn. 98).

    Dieser Rechtsprechung ist nach Überzeugung der Kammer - auch für den Anwendungsbereich des SGB IX - zuzustimmen (zustimmend ebenfalls: Juris-Praxiskommentar zu § 33 SGB IX [a. F.], Rn. 99 sowie Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, Az.: L 11 R 2652/13, Rn. 33) und stützt vorliegend ebenso den Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Kosten für die konkret gewählte Weiterbildungsmaßnahme.

  • SG Augsburg, 13.11.2018 - S 17 R 1267/17

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Die Beklagte hätte jedoch bei Feststellung eines geeigneten Leistungsbildes zu prüfen, ob sich das Auswahlermessen vorliegend auf die vom Versicherten gewählte und begonnene Maßnahme verengt (vergleiche hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014, Az. L 11 R 2652/13, Rn. 33 nach Juris).
  • LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12

    Erstattung von Auslagen für eine Ausbildung zur Masseurin

    Vielmehr setzt ein Kostenerstattungsanspruch für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen entsprechenden Primäranspruch voraus und erfordert daher bei im Ermessen des Leistungsträgers stehenden Leistungen zusätzlich zur Erfüllung aller tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf Null (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 11 R 2652/13, juris).
  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Hat der Rehabilitationsträger in nicht sachgerechter Weise über die begehrte Leistung entschieden, können an dessen Stelle die Betroffenen den sonst der Behörde zustehenden nur begrenzt gerichtlich überprüfbaren Ermessensspielraum für sich beanspruchen (vgl. Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Aufl. 2015, Stand: 11.09.2017, § 15 SGB IX Rdnr. 32 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, L 11 R 2652/13 - juris Rdnr. 33 m.w.N.; so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2015, L 7 R 43/14 - juris Rdnr. 39; BSG, Urteil vom 19. März 1980, 4 RJ 89/79 - juris Rdnr. 21; für das Jugendhilferecht: BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012, 5 C 21/11 = BeckRS 2013, 45836).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 R 1736/16
    Wenngleich diesen auch vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG besondere Bedeutung zukommt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014, L 11 R 2652/13, Juris), ist der Rentenversicherungsträger in seiner Ermessensentscheidung nicht allein an das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten gebunden.
  • BSG, 15.01.2015 - B 5 R 318/14 B

    Klärungsbedarf für eine Rechtsfrage

    L 11 R 2652/13 (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2015 - L 7 R 43/14

    Auslandsbehandlung - stationäre medizinische Rehabilitation zur

    So soll sich das Ermessen eines Versicherungsträgers zur Auswahl von Rehabilitationsleistungen  auf die vom Versicherten gewählte Maßnahme verengen, wenn dieser mit der geeigneten Maßnahme begonnen hat, nachdem der Versicherungsträger deren Bewilligung zu Unrecht als ungeeignet abgelehnt hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014, L 11 R 2652/13, juris; für das Jugendhilferecht: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 2012, 5 C 21/11, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2015 - L 25 AS 3036/14

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussichten - Zugunstenverfahren -

    Vielmehr setzt ein Kostenerstattungsanspruch für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen entsprechenden Primäranspruch voraus und erfordert daher bei im Ermessen des Leistungsträgers stehenden Leistungen zusätzlich zur Erfüllung aller tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf Null (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 11 R 2652/13, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 607/14
    Angesichts der erläuterten dem Begehren rechtlich entgegenstehenden Ausgangslage bedarf es keiner weiteren Erörterung von Ermessensfragen (vgl. nur ergänzend zu der Problematik, inwieweit in Fällen einer - kausalen - rechtswidrigen Leistungsversagung ggfs. die Betroffenen den sonst der Behörde zustehenden nur begrenzt gerichtlich überprüfbaren Einschätzungsspielraum für sich in Anspruch nehmen können: BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21/11 - BVerwGE 145, 1; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014 L 11 R 2652/13 -, juris).
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