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   LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15   

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https://dejure.org/2016,33632
LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15 (https://dejure.org/2016,33632)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15 (https://dejure.org/2016,33632)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 (https://dejure.org/2016,33632)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG als Opfer sexuellen Missbrauchs durch den Vater; Keine Beweiserleichterung bei bestreitender Aussage des beschuldigten Täters; Zulässigkeit des Übergangs von einer Verpflichtungsklage auf behördliche Feststellung zu einer ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 S 1 KOVVfG, § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 5 OEG, § 99 Abs 3 Nr 2 SGG, § 54 SGG
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG - kein Beweisnotstand bei richterlich zu würdigender Täteraussage - rechtliches Gehör des Beschuldigten - sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Leistungsantrag nach unzulässigem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG als Opfer sexuellen Missbrauchs durch den Vater; Keine Beweiserleichterung bei bestreitender Aussage des beschuldigten Täters; Zulässigkeit des Übergangs von einer Verpflichtungsklage auf behördliche Feststellung zu einer ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG als Opfer sexuellen Missbrauchs durch den Vater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 560
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - L 6 VG 1832/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Schläge der Eltern - elterliches Züchtigungsrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Die Fallgestaltung ist für das OEG vielmehr typisch (vgl. zu allem Urteil des Senats vom 26. Februar 2015 - L 6 VG 1832/12 -, juris, Rz. 43).

    Diese entwicklungsbedingte Aussageuntüchtigkeit für frühe Erlebnisse kann auch nicht mit zunehmender kognitiver Reife nachgeholt werden (Hessisches LSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - L 1 VE 30/10 - juris, Rz. 27; Urteil des Senats vom 26. Februar 2015, a.a.O., Rz. 44).

    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Erinnerungen, die im Zusammenhang mit einer Traumatherapie hervorgerufen werden, mit Vorsicht zu betrachten sind, weil nicht auszuschließen ist, dass im Zusammenhang mit therapeutischen Bemühungen Gedächtnisinhalte erzeugt oder verändert worden sind (Urteile des Senats vom 26. Februar 2015 - L 6 VG 1832/12 -, juris, Rz. 52, und vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 47; vgl. auch Bayrisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 ff.).

  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Im sozialgerichtlichen Verfahren besteht auch keine Veranlassung zur Einholung eines solchen Gutachtens, um dem Antragsteller überhaupt erst zu ermöglichen, anspruchsbegründende Tatsachen zu behaupten und sodann gegebenenfalls unter Beweis zu stellen (Bayrisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2010 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 75).

    Die Schwestern, die nach den Angaben der Klägerin bei dieser Tat anwesend waren, sind Zeuginnen, die die Anforderungen des BSG an unbelastete objektive "Tatzeugen" (vgl. dazu auch Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 58 ff.) erfüllen.

    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Erinnerungen, die im Zusammenhang mit einer Traumatherapie hervorgerufen werden, mit Vorsicht zu betrachten sind, weil nicht auszuschließen ist, dass im Zusammenhang mit therapeutischen Bemühungen Gedächtnisinhalte erzeugt oder verändert worden sind (Urteile des Senats vom 26. Februar 2015 - L 6 VG 1832/12 -, juris, Rz. 52, und vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 47; vgl. auch Bayrisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 ff.).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Es ist zweifelhaft, die Beweiserleichterung aus § 15 Satz 1 KOVVfG auch dann anzuwenden, wenn der beschuldigte Täter aussagt und die Tat bestreitet (entgegen BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R -, juris, Rz. 41), denn die Würdigung der Aussagen eines beschuldigten Zeugen ist einzelfallbezogene richterliche Aufgabe.

    Glaubhaftmachung in diesem Sinne bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, d. h. der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R -, juris, Rz. 35 m.w.N.).

    Hierzu hat das BSG ausgeführt, die Beweisnot des Opfers, auf die sich § 15 S. 1 KOVVfG beziehe, sei in diesem Fall nicht geringer als wenn der Täter unerkannt geblieben oder flüchtig sei (zu allem BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R -, juris, Rz. 41).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VG 2096/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - möglicher sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, denn die Feststellung einer Schädigung, die die Klägerin ursprünglich (allerdings unzulässigerweise, vgl. Aufgabe der Senatsrspr. in Urteil vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 34; wie Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R -, juris, Rz. 12 ff.) begehrt hatte, ist ein Element, eine Vorfrage des nunmehr geltend gemachten Versorgungsanspruchs.

    Grundsätzlich müssen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 OEG voll bewiesen sein (Urteil des Senats vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 37 ff. m.w.N.).

    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Erinnerungen, die im Zusammenhang mit einer Traumatherapie hervorgerufen werden, mit Vorsicht zu betrachten sind, weil nicht auszuschließen ist, dass im Zusammenhang mit therapeutischen Bemühungen Gedächtnisinhalte erzeugt oder verändert worden sind (Urteile des Senats vom 26. Februar 2015 - L 6 VG 1832/12 -, juris, Rz. 52, und vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 47; vgl. auch Bayrisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 ff.).

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Dieses - einem Angriff im Wortsinn immanente - Merkmal dient dem Opferentschädigungsrecht vor allem zur Abgrenzung sozialadäquaten bzw. gesellschaftlich noch tolerierten Verhaltens von einem auf Rechtsbruch gerichteten Handeln des Täters (BSG, Urteil vom 23. Oktober 1985 - 9a RVg 5/84 -, juris, Rz. 10 f.).

    Vor diesem Hintergrund ist auch der sexuelle Missbrauch von Kindern, durch den der Tatbestand des § 176 StGB erfüllt wird, indem der Täter sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, stets ein Angriff nach § 1 OEG (BSG, Urteil vom 23. Oktober 1985 - 9a RVg 5/84 -, juris, Rz. 10 ff.).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Dies entspricht in etwa dem strafrechtlichen Begriffsverständnis der Gewalt im Sinne des § 113 Abs. 1 StGB (BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, juris, Rz. 37 f.).

    Die einem Angriff innewohnende Feindseligkeit manifestiert sich insoweit durch die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat (BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, juris, Rz. 35 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 28/11

    Beschädigtenrente für ein Opfer eines sexuellen Missbrauchs; Rechtsbegriff des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Selbst unter optimalen Sozialisationsbedingungen kann einem Kind vor dem vierten Lebensjahr nur im Ausnahmefall Aussagetüchtigkeit attestiert werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 10 VE 28/11 -, juris, Rz. 74); das autobiographische Gedächtnis enthält daher in aller Regel keine Erinnerungen an die ersten drei Lebensjahre (sog. infantile Amnesie; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. Dezember 2014 - L 7 VE 10/13 -, juris, Rz. 32).

    Allein die gute Möglichkeit, dass frühkindlicher Missbrauch zu derartigen Krankheitsbildern führt, reicht nicht aus, den Beweis als geführt anzusehen, der angeschuldigte Angriff habe so tatsächlich stattgefunden (LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 10 VE 28/11 -, juris, Rz. 33; Rademacker, in Knickrehm, a. a. O. § 1 Rz. 48).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Diese Voraussetzungen liegen hier vor, denn die Feststellung einer Schädigung, die die Klägerin ursprünglich (allerdings unzulässigerweise, vgl. Aufgabe der Senatsrspr. in Urteil vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 34; wie Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R -, juris, Rz. 12 ff.) begehrt hatte, ist ein Element, eine Vorfrage des nunmehr geltend gemachten Versorgungsanspruchs.

    Danach liegt ein tätlicher Angriff bei einer in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielenden gewaltsamen Einwirkung vor (BSG, Urteile vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R - juris, Rz. 25 ff. und vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R -, juris, Rz. 19 f.).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Lässt sich eine feindselige Willensrichtung im engeren Sinne nicht feststellen, kann alternativ darauf abgestellt werden, ob der Täter eine mit Gewaltanwendung verbundene strafbare Vorsatztat (zumindest einen strafbaren Versuch) begangen hat (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 7/93 -, juris, Rz. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2006 - L 10 VG 17/02

    Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15
    Zunächst muss der Antragsteller selbst Angaben zu den entscheidungserheblichen Fragen aus eigenem Wissen machen können und widerspruchsfrei vortragen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 2006 - L 10 VG 17/02 -, juris, Rz. 36).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 209/00

    Beweiswürdigung (Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachten;

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2011 - L 10 VG 26/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - L 7 VE 10/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Kindesmissbrauch -

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08

    Zivilprozess: Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • LSG Hessen, 26.06.2014 - L 1 VE 30/10
  • LSG Bayern, 30.04.2015 - L 15 VG 24/09

    Beweiserleichterung, Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - L 4 VG 5/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

  • BSG, 15.09.2014 - B 14 AS 98/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - andere

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2017 - L 6 VG 2118/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung des sexuellen Missbrauchs

    Der Anwendungsbereich des § 15 Satz 1 KOVVfG ist im Falle der Klägerin indes nicht eröffnet, da sie zu den behaupteten schädigenden Vorgängen, also mit solchen im Zusammenhang stehenden Tatsachen, aus eigener Erinnerung keine näheren Angaben machen kann (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VS 1/05 R -, juris, Rz. 24; Bayerisches LSG, Urteil vom 12. April 2016 - L 15 VU 2/13 -, juris, Rz. 40; Urteile des Senats vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 42, vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 85 und vom 3. August 2017 - L 6 VU 4630/16 -, juris, Rz. 48).

    Dies verträgt sich damit, dass das autobiographische Gedächtnis in aller Regel lediglich keine Erinnerungen an die ersten drei Lebensjahre enthält (sog. "infantile Amnesie", Urteil des Senats vom 22. September 2016, a. a. O., Rz. 87 m. w. N.), also bis dahin eine entwicklungsbedingte Aussageuntüchtigkeit vorliegt.

    Generell gilt, dass eher von einer - objektiv zutreffenden - Erinnerung auszugehen ist, wenn die Schilderungen über einen längeren Zeitraum konstant bleiben, während Geschehensabläufe, die sich nicht zugetragen haben, an die aber subjektiv ein Gedächtnisinhalt besteht, im Laufe der Zeit eher auszuufernd beschrieben werden (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris, Rz. 28; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90; Rademacker, in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, Kommentar, 2012, § 1 OEG Rz. 49 m. w. N.; generell zur Konsistenz mit früheren Aussagen auch Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1101).

    Es besteht sowohl die Möglichkeit, dass bis dahin abgespaltene Erinnerungen an traumatische Vorfälle in der Therapie auf- und damit wiederentdeckt worden sind, als auch die Möglichkeit, dass es sich bei den aufgetretenen Sinneseindrücken um Folgen einer Gedächtnistäuschung oder Suggestion (False-Memory) gehandelt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. September 2014 - L 2 VG 25/12 -, juris, Rz. 47; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90), wobei Letzteres wahrscheinlicher ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 f.).

    Sexuelle Missbrauchshandlungen in der Kinder- und Jugendzeit lassen sich ferner nicht aus insbesondere psychischen Erkrankungen wie einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-10-GM-2017 F43.1), einer sozialen Phobie vor Autoritäten und in fremder sozialer Umgebung (ICD-10-GM-2017 F40.1), einer Angst und depressiven Störung, gemischt (ICD-10-GM-2017 F41.2), einer mittelgradigen oder schweren depressiven Episode (ICD-10-GM-2017 F32.1 und F32.2) sowie einer Somatisierungsstörung (ICD-10-GM-2017 F45.0), welche Dr. G., Dr. P. und der Psychotherapeut K. diagnostiziert haben, und deren Therapienotwendigkeit ableiten (vgl. Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 92 m. w. N.), schon gar nicht in Bezug auf eine spezifische Person als möglichen Täter (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 2011 - L 10 VG 26/07 -, juris, Rz. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2018 - L 6 VG 1745/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

    Der Anwendungsbereich des § 15 Satz 1 KOVVfG ist in seinem Falle indes nicht eröffnet, da er zu den behaupteten schädigenden Vorgängen, also mit solchen im Zusammenhang stehenden Tatsachen, aus eigener Erinnerung keine näheren Angaben machen kann (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VS 1/05 R -, juris, Rz. 24; Bayerisches LSG, Urteil vom 12. April 2016 - L 15 VU 2/13 -, juris, Rz. 40; Urteile des Senats vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 42, vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 85 und vom 3. August 2017 - L 6 VU 4630/16 -, juris, Rz. 48).

    Es besteht sowohl die Möglichkeit, dass bis dahin abgespaltene Erinnerungen an traumatische Vorfälle in der Therapie auf- und damit wiederentdeckt worden sind, als auch die Möglichkeit, dass es sich bei den aufgetretenen Sinneseindrücken um Folgen einer Gedächtnistäuschung oder Suggestion (False-Memory) gehandelt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 23. September 2014 - L 2 VG 25/12 -, juris, Rz. 47; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90), wobei Letzteres wahrscheinlicher ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2016 - L 15 VG 30/09 -, juris, Rz. 82 f.).

    Generell gilt, dass eher von einer - objektiv zutreffenden - Erinnerung auszugehen ist, wenn die Schilderungen über einen längeren Zeitraum konstant bleiben, während Geschehensabläufe, die sich nicht zugetragen haben, an die aber subjektiv ein Gedächtnisinhalt besteht, im Laufe der Zeit eher ausufernd beschrieben werden (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2015, a. a. O., Rz. 28; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90; Rademacker, in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, Kommentar, 2012, § 1 OEG Rz. 49 m. w. N.; generell zur Konsistenz mit früheren Aussagen auch Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1101).

    Sexuelle Missbrauchshandlungen in der Kinder- und Jugendzeit sowie als junger Erwachsener lassen sich ferner, entgegen seiner Annahme, nicht aus insbesondere psychischen Erkrankungen wie einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-10-GM-2018 F43.1), einer generalisierten Angststörung (ICD-10-GM-2018 F41.1), einer sozialen Phobie (ICD-10-GM-2018 F40.1), einer rezidivierenden depressiven Störung (ICD-10-GM-2018 F33.-), einer dissoziativen Störung in Form einer nicht näher bezeichneten Konversionsstörung (ICD-10-GM-2018 F44.9), einer multiplen Persönlichkeitsstörung (ICD-10-GM-2018 F44.81) oder einer Schizophrenie (ICD-10-GM-2018 F20.-), welche Dr. N., die Dipl.-Psychologin P., Prof. Dr. B., Dr. F., Dr. S., Dr. G. und der Sachverständige Prof. Dr. E. diagnostiziert haben, und deren Therapienotwendigkeit ableiten (vgl. Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 92 m. w. N.), schon gar nicht in Bezug auf eine spezifische Person als möglichen Täter (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 2011 - L 10 VG 26/07 -, juris, Rz. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 1749/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Geltendmachung eines sexuellen

    F verkennt, dass aktuelle Behandler/Untersucher gerade keine eigenen Wahrnehmungsmöglichkeiten hinsichtlich des schädigenden Ereignisses haben, sondern nur Angaben über Symptome machen können und im Übrigen auf Angaben vom Hörensagen angewiesen sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 73).

    Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz übersieht der Sachverständige, dass die Gewährung von Leistungen nach dem OEG Regressansprüche gegen den Schädiger nach sich ziehen können (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 73), sodass deutlich wird, dass seine vermeintlich differenzierende Sichtweise im Vergleich Strafrecht und Opferentschädigungsrecht aus mehreren Gesichtspunkten fehl geht.

    Wenn F meint, der Prozess der kindlichen Traumatisierung könne die Anforderungen an eine ungestörte Erinnerungsfähigkeit nicht erfüllen und es deshalb ausreichen lassen will, dass aus psychotraumatologischer Sicht - auch ohne objektive Anhaltspunkte - ein reales Kerngeschehen angenommen werden kann, stellt dies nichts anderes als den unzulässigen Versuch einer weiteren Absenkung des Beweismaßstabes dar (vgl. zur Unvereinbarkeit einer Absenkung des Beweismaßstabes auch mit dem Grundsatz von Treu und Glauben: Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 85).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 VG 3286/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Grundsätzlich jedoch gehört die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen und anderer Auskunftspersonen zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher dem Tatrichter anvertraut (vgl. gerade zur Würdigung von Angaben über lange zurückliegende sexuelle Missbräuche Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 61).

    Zwar hat die Klägerin die ersten Missbräuche für ihr fünftes oder sechstes Lebensjahr geschildert, also für eine Zeit, in der das autobiographische Gedächtnis bereits ausgeprägt ist, denn die so genannte "infantile Amnesie" betrifft in aller Regel lediglich Erinnerungen an die ersten drei Lebensjahre (Urteil des Senats vom 22. September 2016, a. a. O., Rz. 87 m. w. N. und vom 7. Dezember 2017 - L 6 VG 4996/15 -, juris, Rz. 80).

    Generell gilt, dass eher von einer - objektiv zutreffenden - Erinnerung auszugehen ist, wenn die Schilderungen über einen längeren Zeitraum konstant bleiben, während Geschehensabläufe, die sich nicht zugetragen haben, an die aber subjektiv ein Gedächtnisinhalt besteht, im Laufe der Zeit eher ausufernd beschrieben werden (vgl. LSG R., Urteil vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris, Rz. 28; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90; Rademacker, in Knickrehm, a.a.O., § 1 OEG Rz. 49 m. w. N.; generell zur Konsistenz mit früheren Aussagen auch Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1101).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 VG 4996/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung des sexuellen Missbrauchs

    In diesem Lebensalter ist das autobiographische Gedächtnis ausgeprägt, die so genannte "infantile Amnesie" betrifft in aller Regel lediglich Erinnerungen an die ersten drei Lebensjahre (Urteil des Senats vom 22. September 2016, a. a. O., Rz. 87 m. w. N.), wie dies aktuell auch Prof. Dr. Sch. in seinem Gutachten bestätigt hat.

    Generell gilt, dass eher von einer - objektiv zutreffenden - Erinnerung auszugehen ist, wenn die Schilderungen über einen längeren Zeitraum konstant bleiben, während Geschehensabläufe, die sich so nicht zugetragen haben, an die aber subjektiv ein Gedächtnisinhalt besteht, im Laufe der Zeit eher ausufernd beschrieben werden (vgl. LSG Rh.-Pfalz, Urteil vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris, Rz. 28; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90; Rademacker, in: Knickrehm, a.a.O., § 1 OEG Rz. 49 m. w. N.; generell zur Konsistenz mit früheren Aussagen auch Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1101).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 VG 1954/18
    Der Anwendungsbereich des § 15 Satz 1 KOVVfG ist im Falle der Klägerin indes nicht eröffnet, da sie zu den behaupteten schädigenden Vorgängen, also mit solchen im Zusammenhang stehenden Tatsachen, aus eigener Erinnerung keine näheren Angaben machen kann (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VS 1/05 R -, juris, Rz. 24; Bayerisches LSG, Urteil vom 12. April 2016 - L 15 VU 2/13 -, juris, Rz. 40; Urteile des Senats vom 21. April 2015 - L 6 VG 2096/13 -, juris, Rz. 42, vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 85 und vom 3. August 2017 - L 6 VU 4630/16 -, juris, Rz. 48).

    Erinnerungen an die ersten drei Lebensjahre vertragen sich indes in der Regel nicht mit der Leistung des autobiografischen Gedächtnisses (sog. "infantile Amnesie", Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 87 m. w. N.), da bis dahin eine entwicklungsbedingte Aussageuntüchtigkeit vorliegt.

    Dr. L., die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie W. diagnostizierten, und deren Therapienotwendigkeit ableiten (vgl. Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 92 m. w. N.), schon gar nicht in Bezug auf eine spezifische Person als möglichen Täter (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. September 2011 - L 10 VG 26/07 -, juris, Rz. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 VG 815/20

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Unbilligkeit nach

    Der Kläger kann lediglich den erforderlichen Vollbeweis für den schädigenden Vorgang nicht erbringen; eine Konstellation der Beweisnot im Sinne der Grundsätze des § 15 KOVVfG liegt damit nicht (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 71; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 7 VE 19/13 -, juris, Rz. 55).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VH 2746/15

    Soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - posttraumatische

    Zu Recht hat in diesem Zusammenhang Prof. Dr. Sch. darauf verwiesen, dass es typischerweise während traumatologischer Behandlung zu einer im Laufe der Therapiejahre "immer prägnanteren Beschwerdeschilderung" kommt (vgl. zu den Auswirkungen einer Traumatherapie auf die Erinnerungen und Angaben des Patienten im Einzelnen auch Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2022 - L 6 VG 1148/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gewalt in der Ehe - tätlicher

    Generell gilt, dass eher von einer - objektiv zutreffenden - Erinnerung auszugehen ist, wenn die Schilderungen über einen längeren Zeitraum konstant bleiben, während Geschehensabläufe, die sich nicht zugetragen haben, an die aber subjektiv ein Gedächtnisinhalt besteht, im Laufe der Zeit eher auszuufernd beschrieben werden (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris, Rz. 28; Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris, Rz. 90; Rademacker, in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, Kommentar, 2012, § 1 OEG Rz. 49 m. w. N.; generell zur Konsistenz mit früheren Aussagen auch Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1101).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 1099/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit: Grundurteil über "Leistungen der

    Der Beweisantrag kann abgelehnt werden, wenn das benannte Beweismittel ungeeignet und untauglich ist, die unter Beweis gestellte Tatsache zu beweisen oder wenn es auf die behauptete Tatsache nicht ankommt (Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 6 VG 1927/15 -, juris Rz. 62; vgl. auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 103 Rz. 8 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1623/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Geltendmachung eines sexuellen

  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2023 - L 6 VG 1880/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Geltendmachung eines sexuellen Missbrauchs in der

  • LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17

    Soziales Entschädigungsrecht: Zum Umfang der Vortragslast und zur

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 2424/21
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2017 - L 6 VG 989/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Faustschlag in den Unterkiefer -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 6 VH 789/15
  • SG Regensburg, 18.09.2018 - S 13 VG 23/17

    Nachweis eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs

  • LSG Hessen, 18.08.2022 - L 1 VE 8/22

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG ; Anforderungen an die

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 VG 1799/16
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 3468/16
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 6 VG 4071/17
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