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LSG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02 ER-B |
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LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02 ER-B (https://dejure.org/2002,14504)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - L 13 AL 2459/02 ER-B (https://dejure.org/2002,14504)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zusicherung der Erteilung einer Arbeitserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitserlaubnis für einen türkischen Spezialitätenkoch
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 14.06.2002 - S 3 AL 1856/02
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02 ER-B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 79/95
Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit (BfA), zur Ausübung einer Beschäftigung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02
Bei der Auslegung des Begriffs Spezialitätenrestaurant ist zu beachten, dass die mit § 4 Abs. 6 ASAV zeitlich begrenzt gestattete Ausnahme vom Anwerbestopp (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 79/95 - in InfAuslR 1997, 187, 188) von eng umrissenen Voraussetzungen abhängt, mit denen dem öffentlichen Interesse an der Bereicherung der gastronomischen Versorgung der hiesigen Wohnbevölkerung einschließlich der Ausländer Rechnung getragen werden soll. - OVG Niedersachsen, 28.05.1997 - 11 M 2046/97
Aufenthaltserlaubnis; Unselbständige Tätigkeit; Spezialitätenkoch; …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02
Mit Spezialitätenrestaurants sind Speisewirtschaften gemeint, bei denen eindeutig das Angebot an Speisen einer bestimmten ausländischen - hier der türkischen - Küche dominiert, also das Angebot von als typisch türkisch zu bezeichnenden Speisen überwiegt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 11 M 2046/97 - veröffentlicht in Juris zu § 4 Abs. 4 AAV); darüber hinaus verbindet sich mit dem Begriff Spezialitätenrestaurant auch die Erwartung eines bestimmten äußeren Rahmens, der meist dem Erscheinungsbild gehobener Gastronomie entsprechen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 20. September 1996 - 18 B 1315/95 - veröffentlicht in Juris, OVG Niedersachsen a.a.O., jeweils zu § 4 Abs. 4 AAV), wobei landesspezifische Besonderheiten, wie z.B. die Form der Speisendarbietung und -einnahme, der Bedienungsservice, die Einrichtung des Lokals u.ä. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02
Ist der Anordnungsanspruch grundrechtsrelevant und wird dieser in seiner Verwirklichung durch weiteres Zuwarten nicht nur geringfügig gefährdet, kann dies bei der aufgrund der Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Beurteilung des Anordnungsgrundes berücksichtigt werden (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] BverfGE 79, 69, 78; 93, 1, 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1996 - 18 B 1315/95
Stehimbiß; Spezialitätenrestaurant
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02
Mit Spezialitätenrestaurants sind Speisewirtschaften gemeint, bei denen eindeutig das Angebot an Speisen einer bestimmten ausländischen - hier der türkischen - Küche dominiert, also das Angebot von als typisch türkisch zu bezeichnenden Speisen überwiegt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 11 M 2046/97 - veröffentlicht in Juris zu § 4 Abs. 4 AAV); darüber hinaus verbindet sich mit dem Begriff Spezialitätenrestaurant auch die Erwartung eines bestimmten äußeren Rahmens, der meist dem Erscheinungsbild gehobener Gastronomie entsprechen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. September 1996 - 18 B 1315/95 - veröffentlicht in Juris, OVG Niedersachsen a.a.O., jeweils zu § 4 Abs. 4 AAV), wobei landesspezifische Besonderheiten, wie z.B. die Form der Speisendarbietung und -einnahme, der Bedienungsservice, die Einrichtung des Lokals u.ä. - BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83
Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - L 13 AL 2459/02
Angesichts dessen, dass die Zusicherung nach § 1 AAV vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis notwendig ist, ist auch insoweit das für die Abgabe der Zusicherung sonst bestehende (vgl. BSGE 56, 249, 251) Ermessen der Beklagten auf Null geschrumpft.
- LSG Baden-Württemberg, 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03
Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer
Aus § 284 Abs. 5 SGB III ergibt sich, dass ein Vorrang des Ausländerrechts gegenüber dem Arbeitserlaubnisrecht besteht, der auch durch § 1 der Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit (Arbeitsaufenthalteverordnung - AAV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2994) in der Fassung der Verordnung vom 4. Februar 2002 (BGBl. I S. 578) nicht aufgehoben sondern allenfalls abgeschwächt ist (vgl. z.B. die Konstellation im Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2002 - L 13 AL 2459/02 ER-B, zur Veröffentlichung vorgesehen); auch im dort entschiedenen Fall, in welchem ein sich noch in der Türkei aufhaltender ausgebildeter Koch als Spezialitätenkoch in einem türkischen Restaurant arbeiten sollte und hierfür zwar eine Arbeitsgenehmigung, aber noch kein Visum beantragt hatte, hat der Senat für die begehrte Zusicherung einer Arbeitsgenehmigung verlangt, dass auch unter ausschließlich ausländerrechtlichen Gesichtspunkten eine Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung der Auslandsvertretung bzw. der Ausländerbehörde besteht.