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   LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17   

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https://dejure.org/2017,47223
LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17 (https://dejure.org/2017,47223)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2017 - L 1 U 1277/17 (https://dejure.org/2017,47223)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2017 - L 1 U 1277/17 (https://dejure.org/2017,47223)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Körperverletzung unter Kollegen als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - beendeter Betriebsweg: Absetzen des letzten Arbeitskollegen - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - tätliche Auseinandersetzung unter Kollegen - Streit wegen betrieblicher Belange - Sicherstellung der ...

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung einer Körperverletzung unter Kollegen als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung einer Körperverletzung unter Kollegen als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zusammengeschlagen durch Kollegen - Arbeitsunfall?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auf dem Heimweg zusammengeschlagen - Arbeitsunfall?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles bei Schlägen durch Kollegen auf dem Heimweg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tätlichkeit gegenüber Kollegen II: Arbeitsunfall des geschädigten Opfers anerkannt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tätlicher Streit unter Kollegen: Verletzungen können als Arbeitsunfall anzuerkennen sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlägerei auf dem Arbeits-Heimweg - Das Opfer wurde von einem Kollegen zusammengeschlagen: Arbeitsunfall?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Streit unter Kollegen: Verletzungen können als Arbeitsunfall anzuerkennen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung einer Tätlichkeit eines Kollegen auf dem Nachhauseweg als Arbeitsunfall

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.12.2017)

    Mann schlägt Kollegen - und nennt das Arbeitsunfall

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schläge durch Kollegen sind unfallversichert

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Prügel durch Kollegen auf dem Heimweg sind Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung durch Arbeitskollegen - Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall durch Schläge und Tritte eines Kollegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Körperverletzung durch Arbeitskollegen auf Heimweg stellt Arbeitsunfall dar - Betrieblicher Zusammenhang beim vorangegangenen Streit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung (und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitserstschaden oder den Tod) sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (vgl., auch zum Folgenden, BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47, juris, Rn. 15, BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 44, juris, Rn. 30 ff.).

    Die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Wirkursachen und ihre Mitwirkungsanteile sind in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47, juris, Rn. 18).

    Denn eine solche Gefahr besteht nicht nur auf öffentlich zugänglichen Wegen, sondern auch im häuslichen Bereich und stellt keine beim Zurücklegen eines Weges spezifische Gefahr dar (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47, Rn. 20).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Wie das BSG seit seiner Entscheidung vom 09.12.2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) in ständiger Rechtsprechung betont hat, ist maßgebend für die Beurteilung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin (hier Wohnung des Klägers) dient, die Handlungstendenz des Versicherten.

    Diesen Grundsatz hatte das BSG bis zu der Entscheidung vom 09.12.2003 (a.a.O.) freilich mit der Einschränkung versehen, dass der Versicherungsschutz trotz der vorübergehenden Lösung vom betrieblichen Zweck des Wegs solange erhalten bleibt, wie sich der Versicherte noch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzten Straße aufhält.

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz zulassen, ist beim Zurücklegen von Wegen insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und ggf. das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 Rn. 20; BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 48, Rn. 13).

    Begründet wird der Versicherungsschutz auf dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit damit, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (vgl. BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 Rn. 13 und B 2 U 26/06 R - BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, Rn. 21; BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 48, Rn. 18).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Er kann vielmehr wählen, ob er stattdessen sein Begehren mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm geltend gemachten Versicherungsfalls feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen will (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 Rn. 12 m. w. N.).

    § 102 SGB VII ist damit nicht nur eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass des feststellenden Verwaltungsaktes für den Unfallversicherungsträger, sondern zugleich auch Anspruchsgrundlage für den Versicherten (ausführlich hierzu BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R = a.a.O., Rn. 15 ff.).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Ein Betriebsweg unterscheidet sich von anderen Wegen dadurch, dass er im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und nicht - wie Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit iS von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII - der versicherten Tätigkeit lediglich vorausgeht oder sich ihr anschließt (vgl. hierzu BSG vom 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 Rn. 16 und vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 Rn. 20).

    Als objektive Umstände, die Rückschlüsse auf die Handlungstendenz zulassen, ist beim Zurücklegen von Wegen insbesondere von Bedeutung, ob und inwieweit Ausgangspunkt, Ziel, Streckenführung und ggf. das gewählte Verkehrsmittel durch betriebliche Vorgaben geprägt werden (vgl. BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 Rn. 20; BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 48, Rn. 13).

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Dieser setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und die Handlungstendenz auch nach außen erkennbar wieder darauf gerichtet ist, den ursprünglichen, versicherten Weg wieder aufzunehmen (vgl. das Urteil des BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R - Fortsetzung der Fahrt auf der Straße nach Beendigung eines Tankvorgangs - und vom 04. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, Rn. 12 - "Erdbeerfall").
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Dieser setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und die Handlungstendenz auch nach außen erkennbar wieder darauf gerichtet ist, den ursprünglichen, versicherten Weg wieder aufzunehmen (vgl. das Urteil des BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R - Fortsetzung der Fahrt auf der Straße nach Beendigung eines Tankvorgangs - und vom 04. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 50, Rn. 12 - "Erdbeerfall").
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Die Verrichtung der versicherten Tätigkeit muss die Einwirkung (und in gleicher Weise muss die Einwirkung den Gesundheitserstschaden oder den Tod) sowohl objektiv (1. Stufe) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe) verursacht haben (vgl., auch zum Folgenden, BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47, juris, Rn. 15, BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 44, juris, Rn. 30 ff.).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Die gesetzliche Unfallversicherung schützt während des Zurücklegens des Weges nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit vorrangig gegen Gefahren, die sich während der gezielten Fortbewegung im Verkehr aus eigenem, gegebenenfalls auch verbotswidrigem Verhalten, dem Verkehrshandeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Einflüssen auf das versicherte Zurücklegen des Weges ergeben, die aus dem benutzten Verkehrsraum oder Verkehrsmittel auf die Fortbewegung wirken (vgl. BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - a.a.O. Rn. 45 ff.).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17
    Sie endete, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Wegs in den Bereich der Straße zurückkehrte (siehe etwa BSG vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 m.w.N.).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 13/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Studierende - Arbeitsunfall - sachlicher

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • SG Berlin, 16.02.2023 - S 98 U 50/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Unterbrechung -

    Im Gegensatz zum angeführten Urteil des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.11.2017, Az. L 1 U 1277/17) haben der Kläger seinen versicherten Weg, und damit auch die versicherte Tätigkeit, noch nicht wiederaufgenommen.

    Soweit die Verfahrensbevollmächtigte insbesondere auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg verweist (Urt. v. 22. November 2017 - L 1 U 1277/17, juris Rn. 36 ff.), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

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