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   LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2832/10   

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https://dejure.org/2010,21916
LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2832/10 (https://dejure.org/2010,21916)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2010 - L 2 SO 2832/10 (https://dejure.org/2010,21916)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2832/10 (https://dejure.org/2010,21916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung - sozialhilferechtlicher Bedarf - Zeitpunkt der Fälligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme des Krankenversicherungsbeitrags und Pflegeversicherungsbeitrages durch den Träger der Sozialhilfe; Fälligkeit einer Beitragszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 19 Abs. 1; SGB XII § 32
    Übernahme des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages durch den Träger der Sozialhilfe; Fälligkeit der Beitragszahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2832/10
    Im Bereich der Sozialhilfe ist zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage (= Bedarf) dient (sog. Gegenwärtigkeitsprinzip) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -).
  • VG Ansbach, 24.09.2003 - AN 13 K 03.01010
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2832/10
    Der Bedarf, Krankenkassenbeiträge nach § 13 BSHG zu übernehmen, entstand aber erst zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Beiträge zur Zahlung fällig waren (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 24. September 2003 - AN 13 K 03.01010 - VG Freiburg, Urteil vom 9. April 2002 - 8 K 1146/00 -).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2832/10
    Im Bereich der Sozialhilfe ist zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage (= Bedarf) dient (sog. Gegenwärtigkeitsprinzip) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R -).
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