Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 R 3893/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung einer geringeren Kürzung des Zugangsfaktors; Versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen; Eigenständigkeit jedes Altersrentenanspruchs; Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen; ...
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 33 SGB 6, §§ 33 ff SGB 6, § 37 SGB 6, § 38 SGB 6, § 77 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a SGB 6
Maßgeblichkeit der für die vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente geltenden Altersgrenze für das Ausmaß der Minderung des Zugangsfaktors - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung einer geringeren Kürzung des Zugangsfaktors
- rechtsportal.de
Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung eines höheren Zugangsfaktors
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 15.09.2016 - S 6 R 1391/16
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 R 3893/16
- BSG, 12.06.2017 - B 13 R 144/17 B
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 R 3893/16
Die Kürzung des Zugangsfaktors als solches und für die gesamte Dauer des Rentenbezugs ist mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a. in juris; Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04 u.a. in juris), da es sich hierbei um eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) handelt und diese den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verletzt.Indessen hat der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O., Rdnr. 79 ff.) auf einen derartigen konkreten Ausgleich gerade nicht abgestellt.
Er verletzt das GG vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (statt vieler: BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O.;… Beschluss vom 27.02.2007, 1 BvL 10/00 in SozR 4-2600 § 58 Nr. 7).
Der Nachteil einer gekürzten Rente ist Ausgleich dazu, dass bei früherer Inanspruchnahme ein längerer Rentenbezug zu erwarten ist, die dadurch gewonnene freie Zeit Vorteile bei der Lebensgestaltung mit sich bringt und in den Jahren der Auszahlung keine Beitragsleistungen mehr erbracht werden (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O.).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 R 3893/16
Er verletzt das GG vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (statt vieler: BVerfG…, Beschluss vom 11.11.2008, a.a.O.; Beschluss vom 27.02.2007, 1 BvL 10/00 in SozR 4-2600 § 58 Nr. 7). - BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 R 3893/16
Die Kürzung des Zugangsfaktors als solches und für die gesamte Dauer des Rentenbezugs ist mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a. in juris; Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04 u.a. in juris), da es sich hierbei um eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) handelt und diese den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verletzt.
- BSG, 12.06.2017 - B 13 R 144/17 B
Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung einer geringeren …
LSG Baden-Württemberg 23.03.2017 - L 10 R 3893/16. - LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17 Denn Berechnungselemente aus der einen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte nach §§ 36 S. 2, 236 Abs. 3 SGB IV) sind nicht mit Berechnungselementen einer anderen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b Abs. 2 SGB VI) kombinierbar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. November 2016 - L 14 R 471/16 - juris Rdnr. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 10 R 3893/16 - juris Rdnr. 17).
- SG Mannheim, 18.05.2017 - S 16 R 66/15
Gesetzliche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig Versicherte; …
Zu eben diesem Ergebnis gelangte auch das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 23.03.2017 - L 10 R 3893/16, in welchem es ausführlich darlegt, dass sich aus der gesetzgeberischen Systematik der Altersrenten und insbesondere auch aus dem Wortlaut der Regelung des § 77 Abs. 2 SGB VI ergibt, dass sich die Kürzung des Zugangsfaktors aus der zeitlichen Differenz zwischen tatsächlicher Inanspruchnahme und einschlägiger Altersgrenze für einen abschlagsfreien Bezug derselben Art von Rente ermittelt. - LSG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - L 2 R 284/18 Dies gilt auch nach Inkrafttreten des Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetzes vom 1. Juli 2014 (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 10 R 3893/16 - zu einer Altersrente, veröffentlicht in Juris).