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   LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15   

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https://dejure.org/2017,20121
LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15 (https://dejure.org/2017,20121)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2017 - L 11 R 771/15 (https://dejure.org/2017,20121)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - L 11 R 771/15 (https://dejure.org/2017,20121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Bereitschaftsärzte im Nachtdienst; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit; Keine Sozialversicherungspflicht von Bereitschaftsärzten im Nachtdienst einer psychosomatischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Sozialversicherungspflicht von Bereitschaftsärzten im Nachtdienst einer psychosomatischen Akut-Klinik

  • rechtsportal.de

    Keine Sozialversicherungspflicht von Bereitschaftsärzten im Nachtdienst einer psychosomatischen Akut-Klinik

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Nächtlicher Bereitschaftsdienst kann eine selbstständige Tätigkeit sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht - keine Sozialversicherungspflicht von Bereitschaftsärzten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Sozialversicherungspflicht von Bereitschaftsärzten bei selbstständiger Tätigkeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klinik-Nachtdienst von selbständigen Bereitschaftsärzten sozialversicherungsfrei

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 99 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Sozialversicherungspflicht | Krankenhaustätigkeiten | Bereitschaftsärzte in psychosomatischer Akut-Klinik: Nachtdienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sozialversicherungspflicht: Bereitschaftsärzte können Nachtdienst in Klinik als selbständige Tätigkeit ausüben - Bereitschaftsärzte sind nicht in tägliche routinemäßige Versorgung der Patienten oder in Klinikorganisation eingebunden

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (siehe dazu BSG 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, juris; BSG 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400, § 7 Nr. 15).

    Aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, folgt allerdings noch kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze (BSG 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, juris); dies gilt auch im Hinblick darauf, dass Anschlussangebote ungewiss sind.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung; vgl zum Ganzen etwa BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit mindestens 2008, vgl auch hierzu BSG 29.08.2012, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13

    Notarzttätigkeit - Rettungsdienst - Personalgestaltung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Eine feste Vergütung bietet sich daher für Bereitschafts- und Notärzte an und ist weder ein Argument für noch gegen die Selbstständigkeit in dem Sinne, dass kein Risiko bestehe, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne eine Vergütung dafür zu erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (siehe dazu BSG 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, juris; BSG 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400, § 7 Nr. 15).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Dies unterscheidet das Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Feststellung der Versicherungspflicht vom Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (BSG 14.09.2004, B 12 KR 1/04, SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, BSG 04.07.2007, B 11 AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, BSG 04.07.2007, B 11 AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Im Krankenhausrecht hat der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG in der ab 01.01.2013 gültigen Fassung (Gesetz vom 21.07.2012, BGBl I 1613) durch die Klarstellung, dass Krankenhausleistungen auch ärztliche Leistungen nicht festangestellter Ärztinnen und Ärzte sind, in der Rechtsprechung daran geäußerten Zweifeln (BSG 23.03.2011, B 6 KA 11/10 R, BSGE 108, 35 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 8; vgl auch BSG 17.11.2015, B 1 KR 12/15 R, juris zur Rechtslage vor 2007) den Boden entzogen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Vergütungsrechtliche wie auch berufsrechtliche Fragen spielen bei der Beurteilung, welchen Status der Honorararzt in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat, keine Rolle (aA LSG Baden-Württemberg 17.04.2013, L 5 R 3755/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15
    Die Ausführung der Tätigkeit in den Betriebsräumen der Klägerin ergibt sich aus der Natur der Sache und ist daher hier, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 Sa 583/15

    Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in

  • LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15

    Anästhesist in Klinik ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig

    Anders als im Rahmen einer basismedizinischen Versorgung für allgemein-medizinische Notfälle im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus war der Kläger in den Klinikalltag im Sinne der tagtäglichen routinemäßigen Versorgung der Patienten eingebunden, indem er z.B. auch im so genannten Außenbereich (Tätigkeiten außerhalb des Operationsbereiches) in die schmerztherapeutische Behandlung von Patienten im stationären Bereich und bei der Beratung und Aufklärung von Patienten vor einer Operation in der Anästhesieambulanz, die er nicht notwendigerweise als Anästhesist bei der Operation begleitete, eingegliedert war (vgl. zu einer differierenden Fallkonstellation: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2017, L 11 R 771/15 - juris -).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17

    Bereitschaftsdienst im Krankenhaus als abhängige Beschäftigung

    Der Gesetzgeber hat mit § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG in der ab 01.01.2013 gültigen Fassung (Gesetz vom 21.07.2012, BGBl I 1613) durch die Regelung, dass Krankenhausleistungen auch ärztliche Leistungen nicht festangestellter Ärztinnen und Ärzte sind, für die Rechtsprechung keine Regelung darüber getroffen, ob ein Honorararzt in einem Krankenhaus nur abhängig beschäftigt sein kann (so aber LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.04.2013, L 5 R 3755/11) oder stets selbständig tätig ist (vgl. im Ergebnis wohl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.05.2017, L 11 R 771/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 2 R 477/16
    Hierzu verweist sie insbesondere auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. März 2017 (B 12 R 7/15 R) zum Status eines Erziehungsbeistandes sowie auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2017 (L 8 R 162/15), Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 19. April 2016 (L 11 R 2428/15) und 23. Mai 2017 (L 11 R 771/15) sowie ein Urteil des SG Aachen vom 10. Mai 2017 (S 4 R 76/16) und ein Urteil des SG Hannover vom 10. Januar 2018 (S 14 R 32/16).

    Die Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2017 (L 8 R 162/15) und des LSG Baden-Württemberg vom 23. Mai 2017 (L 11 R 771/15) hätten anders gelagerte Sachverhalte mit einem Notarzt bzw. einem Bereitschaftsarzt für die allgemeinmedizinische Notfallversorgung in einer psychosomatischen Klinik ohne Einbindung in die therapeutische Versorgung der Patienten betroffen und seien somit auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 185/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Innere Medizin -

    Bereits diese vertraglich vereinbarte Bindung zur "Zusammenarbeit" unterscheidet den vorliegenden Fall von den vom LSG Baden-Württemberg entschiedenen (Urteil vom 19. April 2016 - L 11 R 2428/15 sowie vom 23. Mai 2017 - L 11 R 771/15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - L 1 KR 125/20

    Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit - Tätigkeit als Bereitschaftsärztin in

    Sie hat zur Stützung ihrer Rechtsauffassung insbesondere auf die in Vergleichsfällen ergangenen Urteile des LSG Baden-Württemberg v. 19. April 2016 - L 11 R 2428/15 und v. 23. Mai 2017 - L 11 R 771/15 Bezug genommen.
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