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   LSG Baden-Württemberg, 23.06.2006 - L 4 P 221/06   

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https://dejure.org/2006,30249
LSG Baden-Württemberg, 23.06.2006 - L 4 P 221/06 (https://dejure.org/2006,30249)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.2006 - L 4 P 221/06 (https://dejure.org/2006,30249)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - L 4 P 221/06 (https://dejure.org/2006,30249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht für Rentner in der sozialen Pflegeversicherung bei Wohnsitz in anderem Mitgliedstaat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 P 4/02 R

    Pflegeversicherung - keine Versicherungspflicht bei Wohnsitz in Mitgliedstaat

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2006 - L 4 P 221/06
    Er reichte die Revisionsschrift seines Prozessbevollmächtigten vom 02. Oktober 2002 im Verfahren B 12 KR P 4/02 R beim Bundessozialgerichts (BSG) mit anderen Beteiligten ein und trug vor, das Urteil des BSG vom 26. Januar 2005 (B 12 P 4/02 R) verkenne die Bestimmungen der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 und berücksichtige auch nicht die einschlägige Rechtsprechung des EuGH.

    Auch der Senat schließt sich den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 2005 - B 12 P 4/02 R (= SozR 4-2400 § 3 Nr. 1) und B 12 P 9/03 R - an, wonach - wie hier - ein Rentner mit Wohnsitz in Spanien, der sowohl eine Rente vom deutschen als vom spanischen Rentenversicherungsträger bezieht, in der PVdR nicht mehr versicherungspflichtig ist.

    Einer Vorlage an den EuGH hinsichtlich der vom Kläger aufgeworfenen Fragen, die insoweit auch bereits in den genannten Revisionsverfahren B 12 P 4/02 R und B 12 P 9/03 R aufgeworfen worden waren, war danach nicht geboten.

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 P 9/03 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2006 - L 4 P 221/06
    Auch der Senat schließt sich den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 2005 - B 12 P 4/02 R (= SozR 4-2400 § 3 Nr. 1) und B 12 P 9/03 R - an, wonach - wie hier - ein Rentner mit Wohnsitz in Spanien, der sowohl eine Rente vom deutschen als vom spanischen Rentenversicherungsträger bezieht, in der PVdR nicht mehr versicherungspflichtig ist.

    Einer Vorlage an den EuGH hinsichtlich der vom Kläger aufgeworfenen Fragen, die insoweit auch bereits in den genannten Revisionsverfahren B 12 P 4/02 R und B 12 P 9/03 R aufgeworfen worden waren, war danach nicht geboten.

  • EuGH, 06.07.2000 - C-73/99

    Movrin

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2006 - L 4 P 221/06
    Die Beklagte verkenne auch die Bedeutung des Urteils des EuGH in Sachen Movrin vom 06. Juli 2000 (C 73/99) für den vorliegenden Rechtsstreit.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2003 - L 4 P 38/01
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2006 - L 4 P 221/06
    Auf diese Regelung, die eine Spezialvorschrift gegenüber § 26 Abs. 1 SGB XI ist, kann sich der Kläger berufen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 27. Juni 2003 - L 4 P 38/01), denn er ist gerade durch die Verlegung seines Wohnsitzes nach Spanien aus der Versicherungspflicht in der PVdR ausgeschieden.
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2006 - L 4 P 221/06
    Darauf, dass die Leistungen wegen Krankheit und damit auch wegen Pflegebedürftigkeit in Spanien und in der Bundesrepublik Deutschland nicht identisch sind, kommt es für die Beurteilung der Versicherungspflicht des Doppelrentners nicht an (vgl. dazu auch BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 4 P 4340/16

    Pflegeversicherung der Rentner - Entfallen der Versicherungspflicht mit

    Für solche Fälle sieht § 26 Abs. 2 SGB XI als Spezialregelung zu § 26 Abs. 1 SGB XI (dazu BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 P 3/06 P, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2006 - L 4 P 221/06 -, juris-Rn. 26; offen gelassen von BSG, EuGH-Vorlage vom 22. April 2009 - B 3 P 13/07 R, juris-Rn. 15) eine Ausnahme von § 3 Nr. 2 SGB IV vor.
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