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   LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20   

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https://dejure.org/2021,43818
LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20 (https://dejure.org/2021,43818)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20 (https://dejure.org/2021,43818)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - L 8 AL 3122/20 (https://dejure.org/2021,43818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 65a Abs 3 SGG, § 65a Abs 7 S 1 SGG, § 134 Abs 1 SGG, § 137 SGG, § 153 Abs 3 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - Verkündung eines Urteils aufgrund mündlicher Verhandlung - Namensangabe der beteiligten Berufsrichter im Rubrum - qualifizierte elektronische Signatur - keine erneute Namensnennung am Ende des elektronischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ein aufgrund mündlicher Verhandlung verkündetes Urteil, welches die beteiligten Berufsrichter im Rubrum anführt und von diesen qualifiziert elektronisch signiert wurde, ist nicht deswegen unwirksam bzw. als Nichturteil anzusehen, weil am Ende des elektronischen ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines aufgrund mündlicher Verhandlung verkündeten Urteils im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur - hier im Hinblick auf das Fehlen der Namensnennung am Ende des elektronischen Dokuments Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2021 - L 7 AS 3588/20
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
    Ob es im Fall eines Urteils im schriftlichen Verfahren oder im Fall einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid oder Beschluss zur Erfüllung der Offenbarungsfunktion ausreicht, dass der Name des Entscheiders aus dem Rubrum erkennbar ist, ist im vorliegenden Fall nicht entscheidungsrelevant und kann daher dahingestellt bleiben (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2021, L 7 AS 3588/20 B, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
    Die Signatur ist somit die elektronische Unterschrift am Ende des Urteils (vgl. auch BSG, Beschluss vom 03.08.2016, B 6 KA 5/16 B, juris).
  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
    Hierbei handelt es sich auch nicht um eine sogenannte Scheinentscheidung (vgl. hierzu BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 17.01.1985, 2 BvR 498/84, Rdnr. 2f sowie BGH, Urteil vom 31.05.2007, X ZR 172/04, Rdnr. 12 beide juris), da der Kammervorsitzende das Urteil zunächst verkündet und dann bei der schriftlichen Abfassung signiert hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
    Im Verhältnis zum behinderten Menschen wird dadurch eine eigene gesetzliche Verpflichtung des Trägers begründet, die - vergleichbar der Regelung des § 107 SGB X - einen endgültigen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistungen in diesem Rechtsverhältnis bildet (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2016, L 18 AL 19/16, juris).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
    Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich dann im Außenverhältnis (behinderter Mensch/Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (dazu grundlegend BSG, Urteil vom 20.04.2016, B 8 SO 20/14 R, juris).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
    Auch eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers scheidet aus, da der Kläger keine Leistungen der Sozialhilfe bezieht und auch keine Eingliederungsleistungen nach den §§ 53 ff. SGB XII in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, juris, Rdnr. 50).
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20
    Hierbei handelt es sich auch nicht um eine sogenannte Scheinentscheidung (vgl. hierzu BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 17.01.1985, 2 BvR 498/84, Rdnr. 2f sowie BGH, Urteil vom 31.05.2007, X ZR 172/04, Rdnr. 12 beide juris), da der Kammervorsitzende das Urteil zunächst verkündet und dann bei der schriftlichen Abfassung signiert hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2021 - L 8 SB 1856/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler -

    Die fehlende Nennung des Namens des Kammervorsitzende am Ende des Urteils verstößt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 23.07.2021, L 8 AL 3122/20) zwar gegen § 65a Abs. 7 Satz 1 SGG, führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Urteils.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - L 8 SB 1463/21
    Die fehlende Nennung des Namens des Kammervorsitzenden am Ende des Gerichtsbescheids macht diesen nicht zu einer sogenannten Scheinentscheidung, da er durch die Zustellung wirksam geworden ist und durch die Namensnennung im Rubrum und die qualifizierte elektronische Signatur dem Kammervorsitzenden als gesetzlich bestimmtem Richter zuzuordnen ist (vgl. hierzu ausführlich: Urteil des erkennenden Senats vom 17.09.2021 - L 8 SB 1856/20 -, in juris Rn. 26ff. sowie bereits das Senatsurteil vom 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20 -, in juris; nachgehend BSG, Beschluss vom 04.11.2021 - B 11 AL 14/21 BH).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 R 3731/20
    Die fehlende Nennung des Namens der Kammervorsitzenden am Ende des Urteils verstößt zwar gegen § 65a Abs. 7 Satz 1 SGG, führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Urteils (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2021 - L 3 SB 1162/20
    Ein elektronisches Dokument kann nur als Ganzes und nicht "am Anfang" oder "am Ende" signiert werden, so dass auch die Abschlussfunktion gewahrt ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.2021 - L 8 AL 3122/20, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2021 - L 12 SB 3989/20
    Der 8. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 23.07.2021 (L 8 AL 3122/20, zur Veröffentlichung vorgesehen) mit überzeugender Begründung dargelegt, dass ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung mit seiner Verkündung wirksam wird, auch wenn es nicht unterschrieben ist und dass es sich hierbei insbesondere nicht um eine sogenannte Scheinentscheidung handelt.
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