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   LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12 B   

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https://dejure.org/2012,40460
LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12 B (https://dejure.org/2012,40460)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12 B (https://dejure.org/2012,40460)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - L 11 KR 3908/12 B (https://dejure.org/2012,40460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ersatzzustellung eines Schriftstückes durch Einlegen in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten - Zustellungsurkunde - Gegenbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzzustellung eines Schriftstückes im sozialgerichtlichen Verfahren durch Einlegen in den zur Wohnung gehörenden Geschäftsbriefkasten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzzustellung eines Schriftstückes im sozialgerichtlichen Verfahren durch Einlegen in den zur Wohnung gehörenden Geschäftsbriefkasten

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B

    Widerlegung des Urkundsbeweises einer Postzustellungsurkunde

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12
    Vielmehr erfordert der Gegenbeweis der Unrichtigkeit den Beweis eines anderen als in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablaufs; nur so wird ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (BSG 13.11.2008, B 13 R 138/07 B, juris).

    Wer sich aber nach außen den Anschein gibt, an einem bestimmten Ort eine Wohnung zu haben, muss dies auch bei Zustellungen gegen sich gelten lassen (BSG 13.11.2008, aaO).

  • OLG Koblenz, 17.02.2009 - 5 W 109/09

    Zustellung eines Versäumnisurteils

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12
    Außerdem ist eine taugliche Ersatzzustellung auch anzunehmen, wenn die Post in den Geschäftsbriefkasten geworfen wird, wenn - wie hier - feststeht, dass dieser Briefkasten auch von der Klägerin genutzt wurde (OLG Koblenz 17.02.2009, 5 W 109/09, juris).
  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12
    Der Gegenbeweis gegen die Richtigkeit der in der Zustellungsurkunde beurkundeten Tatsachen ist zulässig (§ 418 Abs. 2 ZPO), erfordert aber vollen Beweis unter substantiierter Darlegung und Nachweis des Gegenteils (Stöber aaO Rdnr 15 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss 20.02.2002, 2 BvR 2017/01, NJW-RR 2002, 1008; BGH 10.11.2005, III ZR 104/05, NJW 2006, 150, 151).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12
    Der Gegenbeweis gegen die Richtigkeit der in der Zustellungsurkunde beurkundeten Tatsachen ist zulässig (§ 418 Abs. 2 ZPO), erfordert aber vollen Beweis unter substantiierter Darlegung und Nachweis des Gegenteils (Stöber aaO Rdnr 15 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss 20.02.2002, 2 BvR 2017/01, NJW-RR 2002, 1008; BGH 10.11.2005, III ZR 104/05, NJW 2006, 150, 151).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2013 - L 1 AS 243/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Die Zustellungsurkunde ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO, ihr kommt gemäß §§ 182 Abs. 1 Satz 2, 418 Abs. 1 ZPO Beweiskraft zu (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2012 - L 11 KR 3908/12 B = juris).
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