Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04 |
Kurzfassungen/Presse
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Keine Ermächtigung eines Hausarztes zur Erbringung fachärztlicher Leistungen, Verfassungsmäßigkeit der Gliederung in haus- und fachärztliche Versorgung
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 10.11.2004 - S 1 KA 2699/03
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04
- BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96
Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04
Die Regelungen sehen somit vor, dass eine gleichzeitige Teilnahme an der hausärztlichen und an der fachärztlichen Versorgung grundsätzlich ausgeschlossen und nur für Kinderärzte und Internisten unter näher geregelten Voraussetzungen für einen befristeten Zeitraum zulässig ist (BSG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1).Die geltenden Regelungen über die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich sind nach ständiger Rechtsprechung mit der Verfassung vereinbar (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500, § 73 Nr. 3; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2001 - 1 BvR 2292/00 - NJW 2001, 2009; BSG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1; Beschluss des erkennenden Senats vom 18.02.2004, L 5 KA 3665/03).
Sie sind jedoch sowohl durch gesundheitspolitische Ziele der Qualitätsverbesserung für die Versicherten als auch finanzpolitische Ziele der Kostendämpfung gerechtfertigt (dazu ausführlich: BSG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O.).
- BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04
Die geltenden Regelungen über die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich sind nach ständiger Rechtsprechung mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500, § 73 Nr. 3; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2001 - 1 BvR 2292/00 - NJW 2001, 2009; BSG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1; Beschluss des erkennenden Senats vom 18.02.2004, L 5 KA 3665/03).Die Regelungen genügen insbesondere im Hinblick auf die langen (zum 31. Dezember 2002 abgelaufenen) Übergangsfristen auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juni 1999, a.a.O.).
- BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85
Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04
Das Gericht hat ein Gesetz von Verfassungs wegen nicht darauf zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 1 BvR 1231/85 - BVerfGE 83, 395, 401). - BVerfG, 06.03.2001 - 1 BvR 2292/00
Zulassung eines Internisten ohne Schwerpunktbereich zur hausärztlichen Versorgung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04
Die geltenden Regelungen über die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich sind nach ständiger Rechtsprechung mit der Verfassung vereinbar (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500, § 73 Nr. 3; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2001 - 1 BvR 2292/00 - NJW 2001, 2009; BSG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1; Beschluss des erkennenden Senats vom 18.02.2004, L 5 KA 3665/03). - BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R
Vertragsärztliche Versorgung - keine Zulassung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04
Aus diesem Konzept ist ersichtlich, dass ein Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung nur entweder als Allgemeinarzt oder als Facharzt teilnehmen kann (BSG, Urteil vom 25. November 1998 - B 6 KA 58/97 R - SozR 3-2500 § 95 Nr. 19).
- LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
Vertragsärztliche Versorgung - Gliederung in haus- und fachärztlichen …
Selbst unter dem Gesichtspunkt, dass einigen Ärzten durch die strikte Trennung die Leistungserbringung in einigen Teilen unmöglich gemacht werde und es dadurch zu einer Verschlechterung der vertragsärztlichen Versorgung kommen könne, halte das LSG Baden-Württemberg die Trennung der Versorgungsbereiche für verfassungskonform (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23. November 2005, Az: L. 5 KA 5774/04).