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   LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18   

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https://dejure.org/2021,58097
LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18 (https://dejure.org/2021,58097)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18 (https://dejure.org/2021,58097)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2021 - L 5 KA 4205/18 (https://dejure.org/2021,58097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 118 Abs 1 S 1 SGB 5, § 118 Abs 1 S 2 SGB 5, § 118 Abs 1 S 3 SGB 5, § 118 Abs 4 SGB 5, § 108 Nr 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) - Tagesklinik, die nur als unselbstständige Außenstelle geführt wird und nur insoweit Berücksichtigung im Krankenhausplan findet - kein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung nach § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 118 Abs. 1 ; SGB V § 118 Abs. 4
    Eine Tagesklinik, die nur als unselbstständige Außenstelle eines zugelassenen Krankenhauses geführt wird und nur insoweit Berücksichtigung im Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg findet, hat keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zum ...

  • rechtsportal.de

    SGB V § 118 Abs. 1 ; SGB V § 118 Abs. 4
    Ermächtigung psychiatrischer Institutsambulanzen zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung Kein Anspruch der unselbstständigen Außenstelle eines zugelassenen Krankenhauses

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Sie hat ausgeführt, das Bundessozialgericht (BSG) habe sich in seinem Urteil vom 28.01.2009 (B 6 KA 61/07 R) bereits umfassend mit der Möglichkeit zur Ermächtigung zum Betrieb einer PIA am Standort einer Tklinik auseinandergesetzt.

    Dazu könnten auch teilstationäre Einrichtungen wie hier z.B. eine Tklinik gehören (BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R -, in juris).

    Nach den Ausführungen des BSG (Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 -, in juris) hätten auch die Träger von Krankenhäusern einen Anspruch auf eine Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V für die mit ihren Tkliniken räumlich und organisatorisch verbundenen psychiatrischen Institutsambulanzen.

    Psychiatrische Krankenhäuser in diesem Sinn sind klinisch psychiatrische Versorgungseinrichtungen, die als solche nach §§ 107 Abs. 1, 108 SGB V zur stationären Behandlung der Versicherten zugelassen sind (BSG, Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B; Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R -, beide in juris).

    Ermächtigt werden können auch Tkliniken, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 -, in juris; Gamperl in Kasseler Kommentar, SGB V, Stand: Juli 2021, § 118 Rn. 3).

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 49/94

    Begriff der psychiatrischen Institutsambulanz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Lediglich klarstellend werde darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass das KaW selbst über eine Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V verfüge (Beschluss des ZA vom 12.02.2009), nicht dazu führe, dass diese Ermächtigung automatisch für alle Außenstellen der Klinik (und damit auch nicht für die ca. 42 km entfernte Tklinik in W) gelte (BSG, Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 49/94 -, in juris).

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKA 49/94 -, in juris) ebenso wie in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 118 Abs. 4 SGB V und werde auch sonst nicht ernsthaft in Zweifel gestellt.

    Sinn und Zweck einer Institutsermächtigung rechtfertigen es, das Leistungsangebot der PIAs dem betroffenen Personenkreis in der ambulanten Versorgung auch unabhängig vom Bestehen eines Versorgungsdefizits zur Verfügung zu stellen (BSG, Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 49/94 -, in juris).

    Ausgangspunkt hierfür war ein Urteil des BSG vom 21.06.1995 (6 RKa 49/94, in juris), nach der Außenstellen einer PIA nicht gemäß § 118 SGB V ermächtigt werden konnten, weil diese Vorschrift voraussetze, dass die Behandlung der Versicherten in der Ambulanz einer Klinik durchgeführt wird.

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B

    Krankenversicherung - Ermächtigung eines psychiatrischen Krankenhauses zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Es müsse sich um ein zugelassenes Krankenhaus nach § 108 SGB V handeln (BSG, Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B -, in juris).

    Die landesrechtliche Zulassung als Krankenhaus sei mithin ausreichend, aber auch erforderlich, um eine bedarfsunabhängige Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V zu erlangen (so ausdrücklich BSG, Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B -, in juris).

    Psychiatrische Krankenhäuser in diesem Sinn sind klinisch psychiatrische Versorgungseinrichtungen, die als solche nach §§ 107 Abs. 1, 108 SGB V zur stationären Behandlung der Versicherten zugelassen sind (BSG, Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B; Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R -, beide in juris).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 62/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Für diese - wie hier - räumlich und organisatorisch nicht an das jeweilige Krankenhaus angebundenen Außenstellen bestehe seit der Einfügung des Abs. 4 in § 118 SGB V durch das GKV-VSG vom 16.07.2015 (BGBl. I, 1211) die Möglichkeit, eine bedarfsabhängige Ermächtigung zu erlangen (vgl. BSG, Beschluss vom 20.03.2018 - B 6 KA 62/17 B).

    Dabei legt der Senat einen Zeitraum von drei Jahren zugrunde und nimmt mangels konkreter Anhaltspunkte zu den zu erwartenden Einnahmen aus der Ermächtigung pro Quartal den Auffangstreitwert an (vgl. BSG, Beschluss vom 21.03.2018 - B 6 KA 62/17 B).

  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 33/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - ausgelagerter Praxisraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Bei einer wie hier vorhandenen Entfernung zwischen der PIA in W und dem KaW in W1 von ca. 42 km ist eine räumliche Anbindung einer Institutsambulanz zum Krankenhaus nicht mehr gegeben (vgl. hierzu SG Marburg, Urteil vom 23.05.2007 - S 12 KA 33/06 -, in juris).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen ist nicht veranlasst, da diese keine eigenen Anträge gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R -, in juris).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 1/94

    Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz zur ambulanten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Psychiatrische Krankenhäuser haben danach auf die Ermächtigung einen Rechtsanspruch (BSG, Urteil vom 15.03.1995 - 6 RKa 1/94 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 1317/16
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    § 95 SGG findet in diesem Verfahren keine Anwendung (Urteil des erkennenden Senats vom 01.02.2017 - L 5 KA 1317/16 -, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 4205/18
    Daher sind Außenstellen einer Klinik von einer dieser erteilten Ermächtigung nicht automatisch miterfasst (BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R -, in juris; siehe hierzu jetzt § 118 Abs. 4 SGB V).
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