Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 R 923/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung einer Witwenrente; Wegfall des Rentenanspruchs bei Wiederheirat; Eheschließung in Las Vegas; Formstatut für eine Eheschließung im Ausland; Grobe Fahrlässigkeit; Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung einer ...
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 60 Abs 1 Nr 2 SGB 1, § 46 Abs 1 S 1 SGB 6, § 46 Abs 2 S 1 SGB 6, § 100 Abs 3 S 1 SGB 6, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10
Wegfall des Anspruchs auf Witwenrente nach Wiederheirat in den USA - wirksame Eheschließung nach dem Recht des Staates Nevada - Rücknahme des Witwenrentenbescheids auch für die Vergangenheit - grobe Fahrlässigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung einer Witwenrente aus der Versicherung des früheren Ehegatten nach Wiederheirat; Grobe Fahrlässigkeit der Nichtanzeige einer in Las Vegas geschlossenen Ehe
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung einer Witwenrente aus der Versicherung des früheren Ehegatten nach Wiederheirat
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Die doppelte Witwe und ihre Rente
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Ja-Wort in Las Vegas und die Rückforderung von 70.000 Euro Witwenrente
- lto.de (Kurzinformation)
Nach Heirat in Las Vegas: Seniorin muss Witwenrente zurückzahlen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Witwenrente muss nach nicht mitgeteilter Wiederheirat zurückgezahlt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zweite Witwenrente beantragt - Rückforderung der ersten rechtmäßig?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Teure Hochzeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Witwenrente muss nach nicht mitgeteilter Wiederheirat zurückgezahlt werden - Auch in Las Vegas geschlossene Ehe ist in Deutschland wirksam
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 14.01.2016 - S 21 R 7242/14
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 R 923/16
- BSG, 30.03.2017 - B 13 R 53/17 B
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1278
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 R 923/16
Der Betroffene muss schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb nicht beachtet haben, was im gegebenen Falle jedem einleuchten muss (vgl. u.a. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Februar 1986, 7 RAr 55/84, in Juris).Es ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und das Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (BSG, Urteil vom 19. Februar 1986 a.a.O. und Urteil vom 16. März 2005, B 11a/11 AL 41/03 R, in Juris).
- BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 R 923/16
Es ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und das Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (BSG…, Urteil vom 19. Februar 1986 a.a.O. und Urteil vom 16. März 2005, B 11a/11 AL 41/03 R, in Juris). - BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94
Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 R 923/16
Andererseits kann nach der Rechtsprechung des BSG aber in solchen Situationen gelten, in denen ohne die zurückgeforderte Leistung einen Sozialhilfeanspruch hätte bestehen können und nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden kann (BSG, SozR 3-1300 § 48 Nr. 37). - BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84
Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 R 923/16
Atypische Lagen sind vielmehr grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung verbundenen Nachteile von den Normalfällen der Tatbestände des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB X so signifikant abweichen, dass der Leistungsempfänger in besondere Bedrängnis gerät (vgl. u.a. BSGE 59, 111).