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   LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12 ER-B   

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https://dejure.org/2012,125289
LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12 ER-B (https://dejure.org/2012,125289)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2012 - L 7 AS 587/12 ER-B (https://dejure.org/2012,125289)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - L 7 AS 587/12 ER-B (https://dejure.org/2012,125289)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12
    Dementsprechend sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12
    Die Übernahme von Leistungen ist bereits nach dem Wortlaut (Unterkunft) nicht für Geschäftsräume, sondern ausschließlich für private Wohnräume vorgesehen; Gleiches ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Norm (zum Ganzen Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-4200 § 16 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 6. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - beide (juris) unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2008 - L 7 AS 5626/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. April 2008 - L 7 AS 5626/07 ER-B - und vom 11. Juni 2008 - L 7 AS 2309/08 ER-B - beide (juris)).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12
    Dementsprechend sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 6. September 2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - beide (juris) unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - L 7 AS 2309/08

    Arbeitslosengeld II - Übernahme von Stromschulden gem § 22 Abs 5 SGB 2 - kein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 7 AS 587/12
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 4. April 2008 - L 7 AS 5626/07 ER-B - und vom 11. Juni 2008 - L 7 AS 2309/08 ER-B - beide (juris)).
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