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   LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B   

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https://dejure.org/2016,6703
LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B (https://dejure.org/2016,6703)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B (https://dejure.org/2016,6703)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B (https://dejure.org/2016,6703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der vorläufigen Untersagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages nach § 109 SGB V im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 108 Nr 3 SGB 5, § 109 Abs 1 S 1 SGB 5, § 109 Abs 2 S 1 SGB 5, § 109 Abs 2 S 2 SGB 5, § 109 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 5
    Krankenhaus - Landesverbände der Krankenkassen - vorläufige Untersagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 109; SGG § 86b Abs. 2
    Zulässigkeit der vorläufigen Untersagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages nach § 109 SGB V im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der vorläufigen Untersagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages nach § 109 SGB V im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 62 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Konkurrentenklage: Vorläufige Untersagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15
    Der Anordnungsgrund ergebe sich aus der für sie fehlenden Rechtsschutzmöglichkeit, sobald die Antragsgegner mit der Beigeladenen einen Versorgungsvertrag abschlössen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 - juris).

    Unabhängig von der Frage, ob die Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ein Verwaltungsakt ist (z.B. BSG, Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 18; BSG, Urteil vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 5/08 R - juris, Rn. 17; anderer Auffassung: Knittel in: Krauskopf, SozKV, § 109, Rn. 8; Wahl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 2. Auflage 2012, § 109 SGB V Rn. 90), wäre das Begehren der Antragstellerin, den Abschlusses eines Versorgungsvertrages mit dem Beigeladenen zu unterlassen, in der Hauptsache mit einer Leistungsklage zu verfolgen.

    Einstweiliger Rechtsschutz ist daher wie bei beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 27; Bundesverfassungsgericht [BVerfG] 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - juris, Rn. 20 ff. für die Aufnahme in den Krankenhausplan).

    Dieser ergibt sich aus dem Überschuss aus Gesamteinnahmen und Betriebsausgaben des betroffenen Krankenhauses (BSG, Beschluss vom 30. November 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 3; C. IV 10.1 Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012 [Stand: Mai 2012]).

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15
    Ein Anordnungsgrund bestehe nicht, da die Antragstellerin zumutbar auf die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes in der Hauptsache durch eine Anfechtungsklage gegen den Ablehnungsbescheid und eine Leistungsklage auf Vertragsschluss verwiesen werden könne (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - juris).

    Nach Auffassung des BSG (Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - juris, Rn. 23) genügt es aber, anstelle einer Klage gegen die eigentlich zu verklagenden Ersatzkassen, ihren Bevollmächtigten mit Abschlussbefugnis in Prozessstandschaft zu verklagen.

    Aus der von den Antragsgegnern angeführten Entscheidung (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R - juris), wonach eine Leistungsklage auf Abschluss eines Versorgungsvertrages in der Hauptsache möglich sei, ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15
    Darüber hinaus kann aber die Bedrohung nicht nur grundrechtlich gesicherter Güter, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen geschützter Rechtspositionen einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch auslösen (BSG, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 17/95 - juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15
    Die Abwägungsentscheidung gehe konform mit der Bedarfsanalyse des Landes Baden-Württemberg vom August 2011 in Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. April 2002 (9 S 1586/01 - juris).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15
    Einstweiliger Rechtsschutz ist daher wie bei beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 27; Bundesverfassungsgericht [BVerfG] 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - juris, Rn. 20 ff. für die Aufnahme in den Krankenhausplan).
  • BSG, 11.11.2003 - B 3 KR 8/03 B

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15
    In einem solchen Fall ist der Streitwert auf EUR 500.000,00 festzusetzen (BSG, Beschluss vom 11. November 2003 - B 3 KR 8/03 B - juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 4 KR 4446/15
    Unabhängig von der Frage, ob die Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrags durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ein Verwaltungsakt ist (z.B. BSG, Urteil vom 5. Juli 2000 - B 3 KR 20/99 R - juris, Rn. 18; BSG, Urteil vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 5/08 R - juris, Rn. 17; anderer Auffassung: Knittel in: Krauskopf, SozKV, § 109, Rn. 8; Wahl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 2. Auflage 2012, § 109 SGB V Rn. 90), wäre das Begehren der Antragstellerin, den Abschlusses eines Versorgungsvertrages mit dem Beigeladenen zu unterlassen, in der Hauptsache mit einer Leistungsklage zu verfolgen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Darüber hinaus kann aber die Bedrohung nicht nur grundrechtlich gesicherter Güter, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen geschützter Rechtspositionen (subjektiv öffentliches Recht) einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch auslösen (BSG, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 17/95 - juris, Rn. 17 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B - juris, Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

    Vorliegend begehrt die Antragstellerin - flankiert jeweils durch die Androhung von Ordnungsgeld - von den Antragsgegnern die Unterlassung der Fortführung der beiden streitigen open-house-Verfahren betreffend (ausschließlich) die Fachgruppe C sowie des Abschlusses entsprechender Verträge in der Fachgruppe C mit Anbietern, mithin den Erlass einer Sicherungsanordnung iSd § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG, um die von ihr geltend gemachten Rechtsbeeinträchtigungen zu verhindern (vgl zB LSG Baden-Württemberg 22.02.2021, L 4 KR 200/21 ER-B, PharmR 2021, 299; LSG Baden-Württemberg 24.02.2016, L 4 KR 4446/15 ER-B, GesR 2016, 389; LSG Baden-Württemberg 01.11.2009, L 11 KR 3727/09 ER-B, NZS 2010, 213; Binder in LPK-SGG, 6. Aufl 2021, § 86b Rn 32; Keller in Meyer-Ladewig ua, SGG, 13. Aufl 2020, § 86b Rn 25a; Wahrendorf in BeckOGK SGG, Stand 01.05.2021, § 86b Rn 200).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2018 - L 4 KR 2597/17

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Entstauungstherapie zur Behandlung von

    Erforderlich ist aber, dass diese Bereiche in räumlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht eindeutig voneinander getrennt sind (BSG, Urteil vom 19. November 1997 - 3 RK 1/97, juris, Rn. 17; vgl. auch Beschluss des Senats vom 24. Februar 2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B, juris, Rn. 42; Wahl in juris-PK, § 107 SGB V Rn. 14 unter Verweis auf § 111 Abs. 6 SGB V).
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