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   LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15   

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https://dejure.org/2017,7629
LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15 (https://dejure.org/2017,7629)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15 (https://dejure.org/2017,7629)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - L 8 AL 3033/15 (https://dejure.org/2017,7629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Erstattung von Arbeitslosengeld; Anrechnung einer französischen Invalidenrente; Rechtsvergleichende Qualifizierung; Typische Merkmale einer deutschen Rente; Anspruch auf Arbeitslosengeldanspruch; Rechtmäßigkeit des Ruhens beim Bezug einer französischen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 156 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3, § 156 Abs 3 SGB 3, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Bezug einer anderen Sozialleistung - Rente wegen voller Erwerbsminderung - Vergleichbarkeit der französischen Invaliditätsrente der Kategorie 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 156 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Aufhebung und Erstattung von Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeldanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R

    Ruhen des Arbeitslosengelds - anderer Sozialleistungsanspruch - Altersrente -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. nur BSG 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R mwN., juris) führt eine ausländische Sozialleistung nur dann zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn im Wege rechtsvergleichender Qualifizierung festgestellt werden kann, dass es sich um eine Leistung öffentlich-rechtlicher Art handelt und die ausländische Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmalen der inländischen Leistung entspricht.

    Ausreichend ist vielmehr auch, wenn sie ein Teil einer entsprechenden, sich aus mehreren Leistungen zusammensetzenden Gesamtkonzeption ist (BSG 1812.2008 - B 11 AL 32/07 R, juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11

    Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit - rückwirkende Gewährung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15
    Nach Maßgabe von § 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Beginn der laufenden Zahlung einer bewilligten Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. - wie im vorliegenden Fall - einer vergleichbaren Sozialleistung eines ausländischen Trägers im Sinne des § 156 Abs. 3 SGB III. Für den Zeitraum zwischen dem bescheidmäßig festgesetzten Rentenbeginn und dem Beginn der laufenden Zahlung der Rente bleibt der Bezug von Arbeitslosengeld rechtmäßig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz 22.03.2012 - L 1 AL 39/11, juris).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15
    Davon ist nach der Rechtsprechung des BSG zunächst dann auszugehen, wenn die ausländische Leistung einen Lohnersatzcharakter hat (BSG 08.07.1993 - 7 Rar 64/92, juris).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15
    Der Erstattungsanspruch ist dementsprechend auf den Nachzahlungsbetrag begrenzt (vgl. hierzu BSG 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R, juris), welcher vorliegend 1480, 90 Euro (5 x 279, 98 Euro für den Zeitraum 01.05.2013 bis 30.09.2013 + 81 Euro für die Zeit vom 22.04.2013 bis 30.04.2013) beträgt.
  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 66/79

    Ähnlicher Bezug öffentlich-rechtlicher Art - Übergangsversorgung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15
    Bedeutsam ist nur, ob sie aus Mitteln gezahlt werden, die für öffentliche Aufgaben vorgesehen sind (BSG 23.09.1980 - 7 Rar 66/79, juris).
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 10/97

    Anwendbarkeit von § 142 AFG iVm § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG bei italienischer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15
    Dabei muss sich die Beurteilung notwendigerweise auf bestimmte Eigenschaften der beiden Leistungsarten beschränken und es können andere als für den Vergleich unwesentlich ausscheiden (vgl. BSGE 81, 134, 138 mwN.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - L 1 AL 55/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15
    Ergänzend wird auch auf Steuermittel zurückgegriffen (LSG Rheinland-Pfalz 22.08.2013 - L 1 AL 55/12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2021 - L 8 AL 1560/21

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Dass dies ohne weitere Voraussetzungen zum Ruhen des Anspruchs auf Alg führt, hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2017 - L 8 AL 3033/15 -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juni 2017 - L 8 AL 242/16 -, Rn. 40, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2022 - L 13 AL 3058/21
    Der Gesetzgeber durfte daher zur Vermeidung einer doppelten Versorgung und Ermittlungspflicht hinsichtlich der Leistungsfähigkeit an die tatsächlich gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung anknüpfen und ein Ruhen des Anspruchs anordnen (vgl. auch BVerfGE 31, 185; 53, 313; LSG, Urteil vom 24.02.2017, L 8 AL 3033/15, juris).
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